entziehung der fahrerlaubnis wegen btm (canabis)

1. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
entziehung der fahrerlaubnis wegen btm (canabis)

hallo
kurz zu meiner sache
ich habe meinen Führerschein 1986 erworben
1989 wurde er mir wegen fahren unter alkohol (1,84 promille) entzogen
mpu wurde angeordnet die ich natürlich nicht bestanden habe
habe dann aufgegeben und war fast 30 jahre aklohol und canabisabhängig
habe meine alkoholanhängigkeit dann endlich 2016 aus eigener kraft und ohne therapie oder fremde hilfe in den griff gekriegt und auch absolut kein verlangen mehr nach alkohol brauchte aber noch canabis um von dem alkohol runterzukommen
habe dann 2018 einen antrag auf wiedererteilung der fahrerlaubnis gestellt mit dem ergebnis das ich nur eine theoretische und praktische prüfung ablegen mußte habe also nach vier fahrstunden die theoretische prüfung mit 0 fehlern und danach auch die praktische prüfung bestanden und mir geschworen das ich das canabis rauchen wenn ich wieder ein auto habe auch aufgeben werde und mir einen billigen kleinwagen geholt
und wie es der zufall so will bin ich direkt an 1. tag kurz nachdem ich mein auto abgeholt hatte von der polizei angehalten wurde diese hat natürlich einen drogen schnelltest gemacht und es wurden reste von thc in meinem urin festgestellt und auf der wache eine blutprobe entnommen
habe dann einen monat später eine bildungsmaßnahme zum kraftfahrer begonnen für die ich beim job center schon jahrelang gekänpft hatte und für dessen bewilligung ich meinen führerschein wiedererlangen sollte was ich ja auch hingekriegt habe
habe dann also in 2 monaten meine theoretische prüfung ebenfalls wieder mit 0 fehlern bestanden und die beiden praktischen prüfungen c und ce waren für mich auch kein problem und hatte auch nach dem vorfall mit der polizei kein canabis mehr zu mir genommen und auch absolut kein verlangen mehr danach und hatte gedacht für mich beginnt jetzt ein neues leben da ich auch schon seit 16 jahren arbeitslos bin in der zwischenzeit kam dann auch der bußgeldbescheid der erstmal schon ein hammer für mich war und wo ich dachte das sei dann schon genug bestrafung
so und jetzt kommt der oberhammer
wollte dann letzte woche freitag meine fahrerkarte und meinen führerschein klasse c/ce beim straßenverkehrsamt beantragen wo mir die dame dann eröffnete das sie mir die fahrerlaubnis entziehen werden
die dame sagte ich könnte den führerschein direkt da lassen dann würde es nichts kosten ansonsten würde er mir am 4.10. entzogen und es kämen dann noch kosten ihv 150 euro auf mich zu und hat auch meine beiden prüfbescheinigungen für die bestandenen c und ce prüfungen einbehalten
war direkt danach beim gericht und habe mir einen beratungsschein geholt und bei einem anwalt einen termin für heute gemacht dieser sagte mir vorhin das ich mit einer klage gegen die entziehung wohl sowieso nicht durchkommen würde und verlangt unter anderem erstmal eine sicherheitsleistung ihv 500 euro
habe mir übrigens heute in der apotheke einen drogenschnelltest auf canabis gekauft welcher auch wie zu erwarten nach jetzt über 3 monaten abstinenz negativ ausgefallen ist
ich weiß echt nicht mehr was ich jetzt machen soll bin ich wirklich so böse oder was ist hier los in unserem rechtsstaat
wenn die mir das antuen war alles was ich die letzten 2 jahre an meinem leben geändert und geleistet habe umsonst und ich kann weiter nichtstuend zuhause rünhängen mal von den kosten die da auf mich zukommen ganz abgesehen
und eine große zeitspanne zu reagieren haben sie mir auch nicht gelassen am 28.9. kam das schreiben das sie mir den führerschein entziehen wollen also erst als ich wieder vom strassenverkehrsamt zu hause war und dort wurde es mir ja schon persönlich nahegelegt das sie mir die fahrerlaubnis am 4.10. entziehen werden

das kann es doch wohl nicht sein ich bin echt am ende
nun meine fragen
habe ich überhaup eine chance nochmal glimpflich aus der nummer rauszukommen
durfte die dame am strassenverkehrsamt meine prüfbescheinigungen überhaupt einbehalten und gelten diese trotzdem noch wenn mir die fahrerlaubnis die ja zur zeit nur b enthält dann doch entzogen wird
habe ich falls ich keinen anwalt hinzuziehen kann eine chance selber einspruch einzulegen
was würde überhaupt bei einer entziehung der fahrerlaubnis erwarten

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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98 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Eventuell diese unleserliche Textwand mal etwas renovieren?
Ordentlich strukturiert unter Beachtung der Grundregeln der Deutschen Sprache?



Zitat (von eskannnureinengeben):
entziehung der fahrerlaubnis wegen btm (canabis)

Wenn Drogen im Straßenverkehr festgestellt wurden, kann das passieren. Die Folgen vor wiedererteilung wären ärtzliches Gutachten / Abstinenznachweis / MPU



Zitat (von eskannnureinengeben):
was ist hier los in unserem rechtsstaat

Der versucht unschuldige Dritte davor zu schützen, das sie von bekifften Fahrzeugführern platt gemacht werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von eskannnureinengeben):
was ist hier los in unserem rechtsstaat
wenn die mir das antuen war alles was ich die letzten 2 jahre an meinem leben geändert und geleistet habe umsonst und ich kann weiter nichtstuend zuhause rünhängen mal von den kosten die da auf mich zukommen ganz abgesehen
Das ist weder der Rechtsstaat noch "die" schuld - das haben Sie zu 100% selbst hingekriegt.

Ich würde erst mal auf den Brief warten, der noch kommen wird. Dann kann man entscheiden, wie man weiter vorgehen soll.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fluffi84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Der versucht unschuldige Dritte davor zu schützen, das sie von bekifften Fahrzeugführern platt gemacht werden.


So ein dummer Unsinn! Bekiffte Autofahrer fahren niemanden platt.
Der deutsche Staat erlaubt dafür Alkohol, deren Auswirkungen sind u.a. gesteigerte Aggressivität.

So wer fährt nun andere platt? Kiffer oder Alkis?

P.S. in einigen Staaten wird das Cannabis-Verbot aufgehoben. Aus gutem Grund. Ich wundere mich immer noch weßhalb Alkohol noch immer legal ist. Die Auswirkungen das Alkohols sind wesentlich negativer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fluffi84):
Der deutsche Staat erlaubt dafür Alkohol,

Nein, besoffen fahren ist auch nicht erlaubt.



Zitat (von fluffi84):
in einigen Staaten wird das Cannabis-Verbot aufgehoben.

Ja, das finde ich auch nicht wirklich hinnehmbar, das Alkohol erlaubt ist und Cannabis nicht.
Aber auch in den Staaten wo das Cannabis-Verbot aufgehoben wurde, ist fahren unter Drogen nicht erlaubt.



Zitat (von fluffi84):
So ein dummer Unsinn! Bekiffte Autofahrer fahren niemanden platt.

https://www.lz.de/ueberregional/owl/22148828_Mann-auf-Cannabis-verursacht-Unfall-Elfjaehrige-schwer-verletzt.html
https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article214918665/Drogen-am-Steuer-Autofahrer-bei-Unfall-schwer-verletzt.html
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/drogen-mann-verschuldet-unfall-frau-in-antfeld-verletzt-id215195019.html
http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/18-Jaehriger-verursacht-Unfall-in-Wernsdorf
Soviel zum Thema wer hier "dummen Unsinn" redet.
Aber wahrscheinlich alle nur Produkte der Lügenpresse ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fluffi84
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand unter Cannabiseinfluss jemanden platt fährt ist dennoch geringer als unter Alkoholeinfluss. Unter Alkoholeinfluss nimmt, sowie auch unter Einfluss von Cannabis, die Aufmerksamkeit nach. Unter Alkoholeinfluss ist durch die gesteigerte Aggressivität oftmals der Wille jemanden körperlich zu verletzen gegeben.

Wieso sonst sind die meisten körperlichen Auseinandersetzungen dem Alkohol geschuldet, nicht jedoch dem Cannabis.

Übrigens, regelmäßige Alkoholkonsumenten dürfen, nachdem sie wieder ausgenüchtert sind weiter Auto fahren. Konsumenten anderer Substanzen dürfen allgemein kein Auto fahren, auch dann nicht wenn diese 6 Monate Abstinenz nachgewiesen haben.

Er wäre sinnvoll, Alkohol als den gefährlicheren Einfluss zu bewerten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Er wäre sinnvoll, Alkohol als den gefährlicheren Einfluss zu bewerten.

Richtig.
Die Konsquenz muss dann aber sein, dass Alkohol im Straßenverkehr stärker bekämpft werden muss.

Die Argumentation "weil wir bei Alkohol ja so großzügig sind, müssen wir beim weniger gefährlichen Cannabis noch großzügiger sein" geht ja wohl fehl.
Richtig wäre "weil wir gegen Cannabis im Straßenverkehr halbwegs hart durchgreifen, müssen wir beim gefährlicheren Alkohol noch viel härter durchgreifen".

Zurück zum Fragesteller:
Es wird maßgeblich auf das Ergebnis der Blutprobe ankommen. Der Fragesteller hat viel Text geschreiben, aber das genaue Ergebnis der Blutprobe verheimlicht. Die Führerscheinstelle verhält sich so, als ob das Blutergebnis so schlimm ausgefallen ist, dass "Dauerkiffen" damit bewiesen ist.

*Wenn* das Ergebnis tatsächlich so ist, dass man es als Beweis für "Dauerkiffen" sehen kann (THC-COOH sehr hoch), dann ist das Handeln der Führerscheinstelle korrekt (Dauerkiffer haben im Straßenverkehr nichts zu suchen - so will es der Gesetzgeber). Dann haben Sie auch keine realistische Chance da raus zu kommen.

*Ob* das Ergebnis wirklich so schlimm ist, wissen wir ja nicht. Aber wenn der Anwalt schon sagt, dass man nicht durchkommen wird, wird da wohl was wares dran sein. Dem hat der Fragesteller (hoffentlich) die Werte gezeigt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Führerscheinstelle verhält sich so, als ob das Blutergebnis so schlimm ausgefallen ist, dass "Dauerkiffen" damit bewiesen ist.
Oder der TE kommt aus NRW.

Zitat (von drkabo):
*Ob* das Ergebnis wirklich so schlimm ist, wissen wir ja nicht.
OK, es wurde ja auch noch nicht danach gefragt. Aber ich habe irgendwie auch dem Eindruck, dass eskannnureinengeben die politische Diskussion wichtiger ist als eine Hilfestellung.

@eskannnureinengeben: Wenn Du doch Hilfe haben möchtest, dann müsstest Du die Werte für THC und THC COOH posten. Außerdem noch interessant, ob Du Konsumangaben gemacht hast (wenn ja, welche), in welchem Bundesland Du lebst, und um welche Uhrzeit die Kontrolle stattfand.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Aber ich habe irgendwie auch dem Eindruck, dass eskannnureinengeben die politische Diskussion wichtiger ist als eine Hilfestellung. Von "eskannnureinengeben" stammt lediglich der Eingangspost - der Rest stammt von "fluffi84".
Unter Alkoholeinfluss nimmt, sowie auch unter Einfluss von Cannabis, die Aufmerksamkeit nach. Oder sogar ab...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von drkabo):
Die Führerscheinstelle verhält sich so, als ob das Blutergebnis so schlimm ausgefallen ist, dass "Dauerkiffen" damit bewiesen ist.
Oder der TE kommt aus NRW.

Zitat (von drkabo):
*Ob* das Ergebnis wirklich so schlimm ist, wissen wir ja nicht.
OK, es wurde ja auch noch nicht danach gefragt. Aber ich habe irgendwie auch dem Eindruck, dass eskannnureinengeben die politische Diskussion wichtiger ist als eine Hilfestellung.

@eskannnureinengeben: Wenn Du doch Hilfe haben möchtest, dann müsstest Du die Werte für THC und THC COOH posten. Außerdem noch interessant, ob Du Konsumangaben gemacht hast (wenn ja, welche), in welchem Bundesland Du lebst, und um welche Uhrzeit die Kontrolle stattfand.


hallo leute
ich habe bestimmt kein interesse an einer politischen diskussion ich finde es nur etwas traurig das ich jetzt für meinen fehler dermaßen bestraft werde
für meine damalige alkoholfahrt habe ich die strafe absolut zu recht verdient das war völlig verantwortungslos von mir und warscheinlich auch gut so das sie mich erwischt haben ansonsten hätte ich wohl unter umständen wirklich irgendjemanden oder mich selbst dabei töten können im übrigen ja ich komme aus nrw und meine werte wollte ich auch nicht verheimlichen die waren
thc 17ng/ml
11-oh thc 8,1 ng/ml
thc cooh 80 ng/ml
tatzeit war 19:XX
ist auch das erste mal das ich etwas in einem forum geschrieben habe und mein kopf ist gerade etwas hol weil mich die sache etwas geschockt hat wie ihr wohl verstehen werdet weil davon jetzt einiges für mich auf dem spiel steht
habe bei der polizei angegeben das ich vor 3 tagen einen joint geraucht hatte und gelegentlich am wochenende rauche (ich weiß war ein sehr großer fehler überhaupt was dazu zu sagen) habe aber natürlich kurz vor der fahrt zweimal an einem joint gezogen mehr wars wirklich nicht und bin mir auch jetzt bewusst das das ein großer fehler war aber es ist halt wie es ist und wie ihr aus meiner vorgeschichte ersehen könnt hatte ich mir das einstellen meines letzten lasters fest vorgenommen aber wie das halt so ist wenn du das jahrelang gemacht hast denkst du in diesem moment nicht weiter drüber nacht ist ja tägliche normalität für nen kiffer
habe aber wie ich es mir vorgenommen hatte ab dieser sache das zeug aus dem kopf gelassen und es geht mir auch wunderbar jetzt nach über 3 monaten ohne bis letzten freitag als ich die quittung durchs stva bekommen habe aber macht euch keine sorgen ich werde weder damit noch mit dem alkohol wieder anfangen ich bin so froh und auch stolz auf mich das ich die drogen endlich besiegt habe und mein lappen ist mir wichtiger zumal ich den ja noch nicht so lange wieder hab war auch schon wieder beim anwalt der hat mir aber ebenfalls wenig hoffnung gemacht aber ich hab mit ihm schon was angeleiert war nämlich heute noch bei einem anderen der nicht so ein geldgeier ist und mich direkt und sehr gut beraten hat ohne mir vorher geld abzuknöpfen
so vielleicht könnt ihr mir jetzt besser weiterhelfen hätte da nämlich noch ein paar für mich wichtige fragen
1. durfte die dame vom stva meine beiden prüfbescheinigungen überhaupt einbehalten
2. was erwartet mich wohl also wie lange wird die entziehung dauern muß ich danach eine mpu machen und wie funktioniert das mit dem abstinenznachweis
3. bekomme ich meinen führerschein nach der sperrfrist so wieder oder muß ich etwa wieder einen neuen machen
4. was ist mit den klassen c/ce die ja noch nicht eingetragen waren und wie lange gelten die prüfbescheinigungen vom tüv dafür
hatte im übrigen nich so schnell nit einer reaktion auf meinen beitrag gerechnen wollte erstmal meine situation darlegen
danke schon mal im voraus für eure hilfe

und noch was zu euren kommentaren was alkohol betrifft
es heist immer das zwischen alkohol und drogen unterschieden wird
also meiner ansicht nach ist aklohol die schlimmste droge überhaupt jetzt mal abgesehen von heroin koks und dergleichen der unterschied ist nur das du alkohol legal und an jeder ecke zu kaufen kriegst
also alkohol zählt für mich definitiv zu drogen das will nur unsere gesellschaft nicht hören und sich nicht eingestehen weil sie dann ja alle drogenabhängige wären
alkohol ist der teufel schlechthin

-- Editiert von eskannnureinengeben am 02.10.2018 23:38

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
habe bei der polizei angegeben das ich vor 3 tagen einen joint geraucht hatte ...

Bei 17ng/mL ist der letzt Joint weniger als 2 Stunden vor der Blutabnahme geraucht worden - das weiß jeder Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle. 17ng/mL ist verdammt viel.

Zitat:
... und gelegentlich am wochenende rauche (ich weiß war ein sehr großer fehler überhaupt was dazu zu sagen)

So ist es. Sie haben zugegeben gelegentlich zu kiffen und mit dem Blutergebnis liegt der Beweis vor, dass Sie Kiffen und Autofahren nicht trennen können.
(Gelegentliches Kiffen ist allein nicht schlimm für den Führerschein, wenn man nur dann kifft, wenn man nicht Auto fährt. Sie haben aber den Beweis geliefert, dass Sie es nicht schaffen, nur dann zu kiffen, wenn Sie nicht Auto fahren.)
Da ist jetzt nichts mehr zu retten.
(Rein akademisch könnte man jetzt diskutieren, ob noch was zu retten gewesen wäre, wenn Sie den gelegentlichen Konsum nicht zugegeben hätten, sondern die Klappe gehalten hätten. Einerseits sind 17 ng/mL THC sehr viel, 8,1 ng/mL OH-THC auch, aber bei 80 ng/mL THC-COOH wäre das "Dauerkiffen" vielleicht noch nicht ganz bewiesen gewesen.)

Zitat:
1. durfte die dame vom stva meine beiden prüfbescheinigungen überhaupt einbehalten
Ja

Zitat:
2. was erwartet mich wohl also wie lange wird die entziehung dauern muß ich danach eine mpu machen und wie funktioniert das mit dem abstinenznachweis
Der Führerscheinentzug hat keine Dauer. Sie können theoretisch gleich morgen beginnen, den Führerschein zurück zu bekommen. Praktisch wird das daran scheitern, dass Sie eine MPU machen müssen - und für die MPU müssen Sie beweisen, dass Sie mindestens 6 Monate nicht mehr kiffen. Diesen Beweis können Sie derzeit nicht bringen. Welche Abstinenznachweise nötig sind, wird Ihnen die Führerscheinstelle mitteilen - und wenn die Führerscheinstelle das offen lässt, wird die MPU-Stelle klare Vorgaben machen.

Zitat:
3. bekomme ich meinen führerschein nach der sperrfrist so wieder oder muß ich etwa wieder einen neuen machen

Sie bekommen den alten Führerschein nicht wieder. Es wird ein neuer ausgestellt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Es gibt keine Sperrfrist. Sie müssen "nur" so lange warten, bis Sie die MPU schaffen.

Zitat:
4. was ist mit den klassen c/ce die ja noch nicht eingetragen waren und wie lange gelten die prüfbescheinigungen vom tüv dafür

Da bin ich überfragt. Sie hatten ja zu keinem Zeitpunkt einen gültigen C/CE-Führerschein, weshalb Sie auch nach der bestandenen MPU nicht automatisch einen C/CE-Führerschein bekommen werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle antwort
würde also auch nichts bringen wenn ich jetzt nachweisen könnte das ich kein canabis mehr zu mir nehme hatte mir ja vorgestern einen schnelltest geholt der negativ ausgefallen ist um mal für mich zu sehen wie es jetzt nach mehr als 3 monaten abstinenz mit den werten aussieht oder hätte ich mit einer von mir selbst organisierten untersuchung meiner werte durch einen arzt dekra oder wer das sonst noch so macht noch eine chance wenn ich diese der führerscheinstelle vorlegen würde
ich denke mal das die mpu kein problem für mich darstellt habe jetzt wie gesagt endgültig das kiffen eingestellt und das wird auch so bleiben das hab ich auf jeden fall schon für mich entschieden bin ja jetzt auch viel klarer in der birne und hab auch kein bock überhaupt nochmal dem stumpfsinn zu verfallen
wie müßte ich die 6 monatige abstinenz denn nachweisen
was würde mich die mpu kosten
und wie funktioniert das kann ich das der führerscheinstelle mitteilen das ich schnellstmöglich eine mpu machen möchte oder muß ich da erst den entzug der fahrerlaubnis abwarten
ware es also besser für mich den führerschein wie vom stva gewünscht freiwillig abzugeben

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
habe bei der polizei angegeben das ich vor 3 tagen einen joint geraucht hatte ...

Bei 17ng/mL ist der letzt Joint weniger als 2 Stunden vor der Blutabnahme geraucht worden - das weiß jeder Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle. 17ng/mL ist verdammt viel.

Zitat:
... und gelegentlich am wochenende rauche (ich weiß war ein sehr großer fehler überhaupt was dazu zu sagen)

So ist es. Sie haben zugegeben gelegentlich zu kiffen und mit dem Blutergebnis liegt der Beweis vor, dass Sie Kiffen und Autofahren nicht trennen können.
(Gelegentliches Kiffen ist allein nicht schlimm für den Führerschein, wenn man nur dann kifft, wenn man nicht Auto fährt. Sie haben aber den Beweis geliefert, dass Sie es nicht schaffen, nur dann zu kiffen, wenn Sie nicht Auto fahren.)
Da ist jetzt nichts mehr zu retten.
(Rein akademisch könnte man jetzt diskutieren, ob noch was zu retten gewesen wäre, wenn Sie den gelegentlichen Konsum nicht zugegeben hätten, sondern die Klappe gehalten hätten. Einerseits sind 17 ng/mL THC sehr viel, 8,1 ng/mL OH-THC auch, aber bei 80 ng/mL THC-COOH wäre das "Dauerkiffen" vielleicht noch nicht ganz bewiesen gewesen.)

Zitat:
1. durfte die dame vom stva meine beiden prüfbescheinigungen überhaupt einbehalten
Ja

Zitat:
2. was erwartet mich wohl also wie lange wird die entziehung dauern muß ich danach eine mpu machen und wie funktioniert das mit dem abstinenznachweis
Der Führerscheinentzug hat keine Dauer. Sie können theoretisch gleich morgen beginnen, den Führerschein zurück zu bekommen. Praktisch wird das daran scheitern, dass Sie eine MPU machen müssen - und für die MPU müssen Sie beweisen, dass Sie mindestens 6 Monate nicht mehr kiffen. Diesen Beweis können Sie derzeit nicht bringen. Welche Abstinenznachweise nötig sind, wird Ihnen die Führerscheinstelle mitteilen - und wenn die Führerscheinstelle das offen lässt, wird die MPU-Stelle klare Vorgaben machen.

Zitat:
3. bekomme ich meinen führerschein nach der sperrfrist so wieder oder muß ich etwa wieder einen neuen machen

Sie bekommen den alten Führerschein nicht wieder. Es wird ein neuer ausgestellt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Es gibt keine Sperrfrist. Sie müssen "nur" so lange warten, bis Sie die MPU schaffen.

Zitat:
4. was ist mit den klassen c/ce die ja noch nicht eingetragen waren und wie lange gelten die prüfbescheinigungen vom tüv dafür

Da bin ich überfragt. Sie hatten ja zu keinem Zeitpunkt einen gültigen C/CE-Führerschein, weshalb Sie auch nach der bestandenen MPU nicht automatisch einen C/CE-Führerschein bekommen werden.


klar aber die prüfbescheinigungen liegen der führerscheinstelle ja vor haben sie ja dabehalten also müssen die mir diese ja dann in meinen neuen b führerschein den ich ja dann bekomme mit eintragen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eskannnureinengeben):
Zitat (von drkabo):
Zitat:
habe bei der polizei angegeben das ich vor 3 tagen einen joint geraucht hatte ...

Bei 17ng/mL ist der letzt Joint weniger als 2 Stunden vor der Blutabnahme geraucht worden - das weiß jeder Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle. 17ng/mL ist verdammt viel.

Zitat:
... und gelegentlich am wochenende rauche (ich weiß war ein sehr großer fehler überhaupt was dazu zu sagen)

So ist es. Sie haben zugegeben gelegentlich zu kiffen und mit dem Blutergebnis liegt der Beweis vor, dass Sie Kiffen und Autofahren nicht trennen können.
(Gelegentliches Kiffen ist allein nicht schlimm für den Führerschein, wenn man nur dann kifft, wenn man nicht Auto fährt. Sie haben aber den Beweis geliefert, dass Sie es nicht schaffen, nur dann zu kiffen, wenn Sie nicht Auto fahren.)
Da ist jetzt nichts mehr zu retten.
(Rein akademisch könnte man jetzt diskutieren, ob noch was zu retten gewesen wäre, wenn Sie den gelegentlichen Konsum nicht zugegeben hätten, sondern die Klappe gehalten hätten. Einerseits sind 17 ng/mL THC sehr viel, 8,1 ng/mL OH-THC auch, aber bei 80 ng/mL THC-COOH wäre das "Dauerkiffen" vielleicht noch nicht ganz bewiesen gewesen.)

Zitat:
1. durfte die dame vom stva meine beiden prüfbescheinigungen überhaupt einbehalten
Ja

Zitat:
2. was erwartet mich wohl also wie lange wird die entziehung dauern muß ich danach eine mpu machen und wie funktioniert das mit dem abstinenznachweis
Der Führerscheinentzug hat keine Dauer. Sie können theoretisch gleich morgen beginnen, den Führerschein zurück zu bekommen. Praktisch wird das daran scheitern, dass Sie eine MPU machen müssen - und für die MPU müssen Sie beweisen, dass Sie mindestens 6 Monate nicht mehr kiffen. Diesen Beweis können Sie derzeit nicht bringen. Welche Abstinenznachweise nötig sind, wird Ihnen die Führerscheinstelle mitteilen - und wenn die Führerscheinstelle das offen lässt, wird die MPU-Stelle klare Vorgaben machen.

Zitat:
3. bekomme ich meinen führerschein nach der sperrfrist so wieder oder muß ich etwa wieder einen neuen machen

Sie bekommen den alten Führerschein nicht wieder. Es wird ein neuer ausgestellt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Es gibt keine Sperrfrist. Sie müssen "nur" so lange warten, bis Sie die MPU schaffen.

Zitat:
4. was ist mit den klassen c/ce die ja noch nicht eingetragen waren und wie lange gelten die prüfbescheinigungen vom tüv dafür

Da bin ich überfragt. Sie hatten ja zu keinem Zeitpunkt einen gültigen C/CE-Führerschein, weshalb Sie auch nach der bestandenen MPU nicht automatisch einen C/CE-Führerschein bekommen werden.


klar aber die prüfbescheinigungen liegen der führerscheinstelle ja vor haben sie ja dabehalten also müssen die mir diese ja dann in meinen neuen b führerschein den ich ja dann bekomme mit eintragen


wäre ja unsinn wenn ich eh einen neuen führerschein bekomme und ich danach dann noch einmal einen beantrage für die c/ce klassen was ich ja letzten freitag machen wollte als sie mir dann mitgeteilt haben das sie mir die fahrerlaubnis entziehen werden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Noch eine vermutlich wertlose Aussage meinerseits.
Natürlich geschehen unter dem schlimmen Alkohol mehr Unfälle als mit Cannabis, alerdings liegt die Konsumrate vermutlich auch 10000x höher.
und da du ja, angeblich, mit dem Kiffen aufhören willst versteh ich nicht so ganz warum du dich so Cannabis freundlich positionierst. Du hast ja scheinbar beide negativen Folgen kennengelernt.
Das Gehirn wird übrigens bei beidem geschädigt und eine kaputte Lunge (schlimmer als Zigaretten) ist auch nicht besser als eine kaputte Leber.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Noch eine vermutlich wertlose Aussage meinerseits.
Natürlich geschehen unter dem schlimmen Alkohol mehr Unfälle als mit Cannabis, alerdings liegt die Konsumrate vermutlich auch 10000x höher.
und da du ja, angeblich, mit dem Kiffen aufhören willst versteh ich nicht so ganz warum du dich so Cannabis freundlich positionierst. Du hast ja scheinbar beide negativen Folgen kennengelernt.
Das Gehirn wird übrigens bei beidem geschädigt und eine kaputte Lunge (schlimmer als Zigaretten) ist auch nicht besser als eine kaputte Leber.


ja ist wertlos
wenn du richtig gelesen hättest wäre dir aufgefallen das ich nicht mit dem kiffen aufhören will sondern aufgehört habe und ich positioniere mich auch nicht freundlich dem gegenüber
das ist eine sehr stumpfsinnige droge da empfehle ich lieber lsd
aber ich denke wir sind uns wohl einig im endeffekt sind alle drogen mist ich kann es nur nicht mehr hören das alkohol so verharmlost wird das ist die volkskrankheit nr1 und glaub mir mit alkohol kenn ich mich aus und auf dem zeug hab ich den meisten mist gebaut und mir mein leben versaut
also du hast ma gar keine ahnung und hör auf den drecks alkohol so zu befürworten
keine macht den drogen
und alkohol nein danke

-- Editiert von eskannnureinengeben am 03.10.2018 01:50

-- Editiert von eskannnureinengeben am 03.10.2018 01:52

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

und dann noch was dazu wie fahren unter canabis heute bestraft wird und warum ich die bestrafung für mich etwas hart finde ich bin ende der 80er sehr oft mit meinen kumpels zum kiffen nach holland in coffeeshops gefahren und wurde fast immer vom deutschen zoll an der grenze angehalten und gefragt ob ich canabis konsumiert hätte worauf ich dann immer entgegnete ja ich hab zwei drei mal an nem joint gezogen (obwohl ich eigentlich so 10 bons geraucht hatte) und das hat damals keinen interessiert und keine konsequenz nach sich gezogen da durfte man bedenkenlos weiterfahren
und das soll jetzt auch wieder kein fürspruch für canabis sein wollt ich nur mal so nebenbei erwähnt haben

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
würde also auch nichts bringen wenn ich jetzt nachweisen könnte das ich kein canabis mehr zu mir nehme hatte mir ja vorgestern einen schnelltest geholt der negativ ausgefallen ist um mal für mich zu sehen wie es jetzt nach mehr als 3 monaten abstinenz mit den werten aussieht oder hätte ich mit einer von mir selbst organisierten untersuchung meiner werte durch einen arzt dekra oder wer das sonst noch so macht noch eine chance wenn ich diese der führerscheinstelle vorlegen würde

Nein, das würde nichts bringen.

Zitat:
ich denke mal das die mpu kein problem für mich darstellt habe jetzt wie gesagt endgültig das kiffen eingestellt und das wird auch so bleiben das hab ich auf jeden fall schon für mich entschieden bin ja jetzt auch viel klarer in der birne und hab auch kein bock überhaupt nochmal dem stumpfsinn zu verfallen

Das ist auch gut so.

Zitat:
wie müßte ich die 6 monatige abstinenz denn nachweisen
was würde mich die mpu kosten

Das müssen Sie bei der Stelle nachfragen, wo Sie die MPU machen wollen. jede MPU-Stelle hat da eigene Vorstellungen, und Sie sollten sich genau an das halten, was die MPU-Stelle sehen will, damit die Abstinenznachweise auch akzeptiert werden.

Zitat:
und wie funktioniert das kann ich das der führerscheinstelle mitteilen das ich schnellstmöglich eine mpu machen möchte oder muß ich da erst den entzug der fahrerlaubnis abwarten
ware es also besser für mich den führerschein wie vom stva gewünscht freiwillig abzugeben

Wenn Sie den Führerschein freiwillig abgeben, sparen Sie erstmal ordentlich Geld.
Da können Sie dann gleich nachfragen, was Sie machen müssen, um einen neuen Führerschein zu bekommen. Das wird dann wohl eine bestandene MPU sein.

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#19
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

der anwalt hatte mir gesagt das wir eins versuchen können was aber wohl auch eine geringe chance auf erfolg hat
ich soll den untersuchungsberich den ich damals beim arzt für die eignung zum kraftfahrer machen mußte beibringen
da wurde aber naturlich keine blutuntersuchung gemacht sondern nur ein sehtest und der arzt hat mich gefragt ob ich irgendwelche krankheiten habe
soweit ich das verstanden habe will er den bei der führerscheinstelle einreichen und so erreichen das noch mal eine untersuchung von mir durch einen arzt stattfindet und wohl ein gutachten erstellt wird er fragte mich dazu ob die ärztliche untersuchung für den führerschein vor erhalt des bußgeldbescheides erfolgte
und diese fand ca 3 wochen nach der tat und etwas über einen monat vor der zustellung des bußgeldbescheides statt
ich weiß auch nicht was er da genau vor hat aber der mann scheint mir fähig zu sein und sagte mir auch das wir damit warscheinlich wenig erfolg haben werden und das ganze kostet mich natürlich auch etwas hab aber schon mit ihm abgeklärt das ich das dann in raten abzahlen kann er sagte normalerweise wohl ca 400 euro würde aber wegen meinen finanziellen verhältnissen nur etwa die hälfte berechnen will also damit sagen das er das nicht nur macht um was zu verdienen der ist echt in ordnung
habe ich damit vielleicht noch eine chance das ganze abzuwenden
ich sag ja ich würde es machen auch wenn nur eine geringe chance besteht weil aufgeben war für mich noch nie eine option
würde mir das irgendwelche nachteile bei der führerscheinstelle bringen ich weiß ja nicht genau was er da vor hat hab ich gestern irgendwie nicht so richtig mitgekriegt vielleicht kennt sich jemand von euch ja damit aus und weiß was er da beantragen will

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#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
und warum ich die bestrafung für mich etwas hart finde ich bin ende der 80er sehr oft mit meinen kumpels zum kiffen nach holland in coffeeshops gefahren und wurde fast immer vom deutschen zoll an der grenze angehalten und gefragt ob ich canabis konsumiert hätte worauf ich dann immer entgegnete ja ich hab zwei drei mal an nem joint gezogen (obwohl ich eigentlich so 10 bons geraucht hatte) und das hat damals keinen interessiert und keine konsequenz nach sich gezogen da durfte man bedenkenlos weiterfahren

Das liegt aber einfach daran, dass THC im Blut viel schwerer zu untersuchen ist als Alkohol. Ende der 1980-Jahre war die Technik noch nich so ausgereift, dass man Kiffer anhand einer Blutuntersuchung zuverlässig überführen konnte.

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#21
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
und warum ich die bestrafung für mich etwas hart finde ich bin ende der 80er sehr oft mit meinen kumpels zum kiffen nach holland in coffeeshops gefahren und wurde fast immer vom deutschen zoll an der grenze angehalten und gefragt ob ich canabis konsumiert hätte worauf ich dann immer entgegnete ja ich hab zwei drei mal an nem joint gezogen (obwohl ich eigentlich so 10 bons geraucht hatte) und das hat damals keinen interessiert und keine konsequenz nach sich gezogen da durfte man bedenkenlos weiterfahren

Das liegt aber einfach daran, dass THC im Blut viel schwerer zu untersuchen ist als Alkohol. Ende der 1980-Jahre war die Technik noch nich so ausgereift, dass man Kiffer anhand einer Blutuntersuchung zuverlässig überführen konnte.


danke erstmal für deine hilfe drkabo
kannst du mir noch was zu meinem beitrag #19 sagen

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#22
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aber ich habe irgendwie auch dem Eindruck, dass eskannnureinengeben die politische Diskussion wichtiger ist als eine Hilfestellung. Von "eskannnureinengeben" stammt lediglich der Eingangspost - der Rest stammt von "fluffi84".
Ups, das hatte ich übersehen. Vielen Dank an Mümmel und dickes sorry an eskannnureinengeben.

Zitat (von eskannnureinengeben):
ja ich komme aus nrw
Das hatte ich schon vermutet. NRW ist da sehr schnell mit der Entziehung dabei, weil NRW die Meinung vertritt, dass aufgrund der geringen Kontrolldichte kaum jemand nach nur einmaligen Konsum den Gesetzeshütern ins Netz geht. Den erwischten Fahrern wird in NRW also generell mindestens gelegentlicher Konsum unterstellt. In Verbindung mit dem mangelnden Trennungsvermögen, das ja durch die berauschte Fahrt eindeutig bewiesen ist, ist in NRW die Entziehung der Fahrerlaubnis die übliche Vorgehensweise der Fahrerlaubnsbehörde.

Zitat (von eskannnureinengeben):
thc 17ng/ml
11-oh thc 8,1 ng/ml
thc cooh 80 ng/ml
tatzeit war 19:XX
Bei diesen Werten ist ein mindestens gelegentlicher Konsum sehr wahrscheinlich. Mit einer guten Story könnte man sich vielleicht auf einmaligen Probierkonsum berufen. Die Chancen damit durchzukommen sind nicht die allerbesten. Aber eine klene Chance besteht. Es wäre zudem die einzige Möglichkeit die Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden.

Was der Anwalt vorgeschlagen hat ist absoluter Quatsch. Was macht der Anwalt eigentlich beruflich?

Zitat (von eskannnureinengeben):
1. durfte die dame vom stva meine beiden prüfbescheinigungen überhaupt einbehalten
Meiner Meinung nach durfte sie das nicht. Die Entziehung der Fahrerlaubns steht zwar bevor, wurde aber bislang nicht vollzogen. Somit dürfen Prüfbescheinigungen und Führerschein derzeit noch nicht eingezogen werden.

Zitat (von eskannnureinengeben):
2. was erwartet mich wohl also wie lange wird die entziehung dauern muß ich danach eine mpu machen und wie funktioniert das mit dem abstinenznachweis
Eine Sperrfrist wird es nicht geben. Du musst aber vor NEuerteilung die MPU bestehen. Das geht nur mit gründlicher Vorbereitung, nachgewiesener Verhaltensänderung und mindestens 6 Monaten nachgewiesener Abstinenz. Die Abstinenz kann entweder mittels Urinkontrollen (dafür muss man einen entsprechenden Screeningvertrag mit einem akkreditierten Institut abschließen), oder mittels Haaranalyse nachgewiesen werden.

Zitat (von eskannnureinengeben):
3. bekomme ich meinen führerschein nach der sperrfrist so wieder oder muß ich etwa wieder einen neuen machen
Komplett neu machen musst Du den Führerschein nicht. Nach langjähriger Entziehung kann aber die Ablegung der Prüfungen verlangt werden. Das Prozedere kennst Du ja bereits. Bei den Klassen C und CE ist eine Prüfungsauflage nicht unwahrscheinlich, weil Du nur sehr kurz im Besitz dieser Klassen gewesen bist.

Zitat (von eskannnureinengeben):
4. was ist mit den klassen c/ce die ja noch nicht eingetragen waren und wie lange gelten die prüfbescheinigungen vom tüv dafür
Die Dokumente selbst sind 3 Monate gültig. Aber das hat ja mit der Fahrerlaubnis nichts zu tun. Die wurde ja mit Aushändigung der Prüfbescheinigungen erteilt.

Zitat (von drkabo):
Sie hatten ja zu keinem Zeitpunkt einen gültigen C/CE-Führerschein, weshalb Sie auch nach der bestandenen MPU nicht automatisch einen C/CE-Führerschein bekommen werden.
Sehe ich anders. eskannnureinengeben hatte zwar keinen Führerschein, aber die Fahrerlaubnis wurde ihm mit Aushändigung der Prüfbescheinigung erteilt.

Zitat (von eskannnureinengeben):
hätte ich mit einer von mir selbst organisierten untersuchung meiner werte durch einen arzt dekra oder wer das sonst noch so macht noch eine chance wenn ich diese der führerscheinstelle vorlegen würde
Nein, so funktioniert das nicht. Du kannst mit der Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle reden, und ihr eine Story erzählen, wonach Du nur ein einziges mal Canabis konsumiert hast. Dabei solltest Du auch erklären können, warum Du gegenüber der Polizei mehrfachen Konsum eingeräumt hast. Dann besteht die Möglchkeit, dass die Fahrerlaubnisbehörde erst einmal ein ärztliches Gutachten zur Abklärung der Konsumform fordert. Kannst Du den Arzt dann davon überzeugen, dass es sich um einen einmaligen Probierkonsum gehandelt hat, dann kannst Du Deine Fahrerlaubnis behalten. Geling das nicht ist die Entziehung der Fahrerlaubnis oder der freiwillige Verzicht darauf nicht mehr abzuwenden.

Zitat (von eskannnureinengeben):
was würde mich die mpu kosten
Die MPU kostet 539,55 zzgl. Abstinenznachweise und individueller Vorbereitung. Manche Institute verlangen noch eine Gebühr in Höhe von ca. 20€ für eine Zweitschrift.

Zitat (von eskannnureinengeben):
wie funktioniert das kann ich das der führerscheinstelle mitteilen das ich schnellstmöglich eine mpu machen möchte oder muß ich da erst den entzug der fahrerlaubnis abwarten
Nachdem Du die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt hast wirst Du von der Führerscheinstelle aufgefordert den Nachweis Deier Fahreignung in Form einer bestandenen MPU nachzuweisen.

Zitat (von eskannnureinengeben):
ende der 80er
Da war vieles anders. Auch beim Alkohol. Aber die Zeiten ändern sich eben.

Zitat (von eskannnureinengeben):
ich denke mal das die mpu kein problem für mich darstellt
Das ist schon einmal der erste Fehler, weswegen Du derzeit die MPU nicht bestehen könntest. Du hast Dich mit der Thematik noch gar nicht auseinandergesetzt, unterschätzt die MPU und würdest sie blauäugig angehen. Um die MPU bestehen zu können bedarf es einer gründlichen und zeitaufwändigen Vorbereitung.

Zitat (von eskannnureinengeben):
aber der mann scheint mir fähig zu sein
Diese Ansicht kann ich leider nicht teilen. Ich würde das Geld lieber in Abstinenznachweise und MPU-Vorbereitung stecken, als es diesem Anwalt, der vom Fahrerlaubnisrecht offensichtlich keine Ahnung hat, in den Rachen zu stecken.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eskannnureinengeben
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

dann frag ich mal so was würdest du denn an meiner stelle machen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich würde mir eine Story überlegen, die zu den ermittelten Werten passt, und aus der hervorgeht, dass nur einmaliger (schon zweimaliger Konsum ist gelegentlicher Konsum und hat die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge) Konsum vorlag. Dafür muss die Konsummenge, und die Uhrzeit des Konsums zu den ermittelten Werten passen.

Außerdem brauchst Du eine gute Story, warum Du gegenüber der Polizei den gelegentlichen Konsum zugegeben hast, obwohl Du doch nur einmalig probiert und konsumiert hast.

Gelingt es Dir die Führerscheinstelle "weichzuklopfen" wird sie ein ärztliches Gutachten fordern, das zeitnah beizubringen ist. Damit hättest Du Zeit bis zur Entziehung gewonnen, in der Du noch fahren darfst, und in der Du schon einmal mit der Vorbereitung auf die MPU beginnen kannst.

Wenn es die finanziellen Mittel zulassen würde ich auch mein Glück beim ärztlichen Gutachten probieren. Die Chancen sind zwar nicht sehr hoch, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

-- Editiert von Demonio am 04.10.2018 14:46

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ich würde mir eine Story überlegen,....
Außerdem brauchst Du eine gute Story, .....Gelingt es Dir die Führerscheinstelle "weichzuklopfen"....


Die Chancen grade hier in NRW sehe ich bei 0, egal wie gut die Storys ausfallen sollten.

Zitat (von eskannnureinengeben):
dann frag ich mal so was würdest du denn an meiner stelle machen


Auf was schriftliches warten, dann die Wiedererteilung beantragen und die geforderten Auflagen erfüllen.
Ganz nüchtern betrachtet wirst Du da nicht drum herum kommen.

-- Editiert von spatenklopper am 04.10.2018 14:46

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Die Chance die Fahrerlaubnis zu behalten ist tatsächlich nicht sehr groß. Das hatte ich ja auch bereits geschrieben. Aber auch in NRW gibt es mitunter eine Chance sich über den Einmalkonsum zu retten. Das Gespräch mit der Führerscheinstelle ist zudem kostenlos. Es kostet nur Zeit, Fahrtkosten, Kraft und Nerven. Das kann man aber investieren.

Sollte die Sachbearbeiterin sich nicht darauf einlassen wollen, dann kann man es auch noch beim Dienststellenleiter probieren.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Das kann man aber investieren.


Klar, wer es nicht versucht hat schon verloren.
Man sollte sich nur nicht allzu große Hoffnung dabei machen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Aber auch in NRW gibt es mitunter eine Chance sich über den Einmalkonsum zu retten.

Nicht in seinem Fall:

Zitat (von eskannnureinengeben):
habe bei der polizei angegeben das ich vor 3 tagen einen joint geraucht hatte und gelegentlich am wochenende rauche


Damit hat sich das erledigt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Damit hat sich das erledigt.
Keineswegs. Ich hatte ja bereits geschrieben:
Zitat (von Demonio):
Außerdem brauchst Du eine gute Story, warum Du gegenüber der Polizei den gelegentlichen Konsum zugegeben hast, obwohl Du doch nur einmalig probiert und konsumiert hast.
Und das ist noch das allerkleinste Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

@eskannnureinengeben mach dir keine Illusionen und spar dir bitte das Geld für den Anwalt.
Ich weiß, du willst jetzt nach jedem Strohhalm greifen aber mit der Geschichte und den Werten ist der Zug abgefahren oder der Drops auch gelutscht.
Deine Fahrerlaubnis ist Geschichte für mindestens sechs Monate. Und auch diesen Zeitraum halte ich für sehr optimistisch.

Wann war denn die Neuerteilung und wann die Kontrolle?

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