Fahrerflucht - oder unterlassene Hilfeleistung?

5. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
illmatico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht - oder unterlassene Hilfeleistung?

Hallo,

ich bin 16 jahre alt und habe glaube ich einen großen mist gemacht also. Es war der 1.10 ich bin grad von der stadt gekommen als ich einen freund getroffen habe und der mich fragte ob ich in mitnehmem könnte ich sagte ja klar kein problem hab ja einen 50er schein als wir losfahren wollten ging vor uns eine frau mit hund und diese frau ist auch bekannt in unsere gegen als alkoholikerin, also fuhren wir los un die frau überquerte die straße und mein freund schrei boo , der hund wickelte sich um die frau und die frau viel um. ich fuhr meinen freund heim und als ich zurückfuhr stand die fra da und der hund gilt als sher agrresiv ich schaute die frau an und sie schreite irgentetwas und hat glaube ich so getan als lasse die den Hund los ich habe natürlich vollgas gegeben weil das wo mein freund wohnt ist eine anstalt für verbrecher hattte haltz angst. also fuhr ich weg und dann kam ein Mann und hielt mich auf und wiegestagt hatte ich angst, ich war allein, und man weis ja nicht wenn man da so begegnet hatte riesen angst und bin einfach gefahren.Einen tag später schaute ich in die Zeitung und es stand das drin was ich hier jetzt schreibe, und meine freund sagen die bullen suchen dich. Naja sal ich das hörte ging ich zu meinen freund und sagte zu ihm wir gehen zu der frau und endtsculdigen uns einfach und sie sagte ist ok und wir gehen dann zur polizei.

So jetzt die frage wass soll ich machen will keine anzeige habe ihr auch angeboten jedes Monat 25€ schmerzensgeld zu zahlen binn total verzweifelt bitt gebt mir einen rat.

mfg

max

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5 Antworten
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#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Also Fahrerflucht kann man das was Du getan hast eher nicht nennen. Was man Dir vorwerfen könnte, wäre Nötigung (allerdings schrie Dein Freund ja Boo und nicht Du)und unterlassene Hilfeleistung als die Frau umfiel. Wie das jedoch konkret zu beurteilen ist, läßt sich aus der Ferne schwer sagen. Warum willst Du denn Schmerzensgeld zahlen? Hat sie Verletzungen davongetragen? Im übrigen ist ein Hundehalter schon selbst zu einem großen Teil dafür verantwortlich, dass er sein eigenes Getier im Griff hat.

Was stand denn konkret in der Zeitung? Etwa >>Freund schrei Boo - Frau fällt um!<<?

Der Präteritum von schrei ist übrigens weder schrei noch schreite sondern schrie.



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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#2
 Von 
illmatico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also lies das hier mal:

Gleich zwei Fußgänger streifte ein Rollerfahrer am Samstagabend und flüchtete. Die ers-te Fußgängerin zog sich eine Schürfwunde am Knie zu, als sie die ... Straße in der Nähe des Kreisels bei ... überqueren wollte und dabei von dem Rollerfahrer gestreift wurde.

Dieser fuhr einfach in Richtung ... weiter, wo ihn die Verletzte dann auch gemeinsam mit einem Zeugen ausfindig machen konnte. Als der Zeuge den Vorbeifahrenden durch Handzeichen zum Anhalten auffordern wollte, wurde auch er angefahren und erlitt Prellungen an der Hand. Die Polizei bittet weitere Zeugen, vor allem den Mitfahrer auf dem Roller, sich zu melden.

so das ist der text also die hälfte stimmt ja so nicht das wir beide angefahren haben stimmt nicht bei der frau war esder hund und bei dem mann kann es nicht sein weil ich ca.2,3 m vor ihm zum stehen gekommen bin und wie es ja im text steht ist es wirklich nicht aber ich überlege schon zur Polizei zu gehen und das dennen so zuerzählen wie ich es dir erzähle aber ich habe risen angst weil ich niht schuldig bin wenn mein freund bitte hilf mir was ich machen soll??!!

-- Editiert von illmatico am 06.10.2005 14:23:54

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Kommt darauf an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß Du der Frau noch mal wiederbegegnest.

Wenn Du Dich zusammen mit Deinem Freund der Polizei stellst, wäre das Zeugenverhältnis 2:2. Es müßte dann die Glaubhaftigkeit überprüft werden. Schwer zu sagen, wem geglaubt werden würde. Außerdem müsste der Mann ja seine Prellungen vorweisen können. Wird schwierig wenn er keine hat.
Ruhe wirst Du aber erst bekommen, wenn Du zur Polizei gehst, denn so mußt Du immer Angst haben, daß Dich die Frau oder der Mann mal wieder sehen. Es sei denn Du wohnst im einen Teil von Berlin und sie im anderen. Dann würde ich mir den Gang zur Polizei vielleicht doch sparen.

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#4
 Von 
illmatico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also was habe ich zu befürchten habe um6 einen termin und die frau wohnt 6-800 m weit weg und sie hat mich gester gesehen und mich nicht mal angeschaut oder so was auffällt ist das in dem zeitungsartikel nicht von nem hund oder so steht??!

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Möglicherweise war auch die örtliche Presse sehr daran interessiert, die Story ein bisschen aufzupeppen. Wenn die Frau Dich inzwischen gesehen hat und nix unternommen, kannst Du Dir den Gang zur Polizei vielleicht doch lieber sparen. Natürlich mußt Du damit rechnen, dass die Chancen schlechter stehen, wenn Du doch noch gefaßt wirst. Dann würde Deine Story wohl eher nach Ausrede klingen.

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