fahrlässige Körperverletzung??

28. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ritiage
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
fahrlässige Körperverletzung??

Mein Freund hatte vor 4 Wochen einen Unfall.
Es ist folgendes passiert. Er ist ungefähr 70 gefahren (vielleicht auch weniger). Plötzlich hat er keine Kontrolle mehr über sein Auto gehabt. Und dann hat es schon gekracht.
Im Krankenwagen haben die Leute ihm was von ner Windböe und Glatteis erzählt, weil er selbst nich genau weiß was und wie genau es passiert ist. Und die Polizei gibt uns auch keine Auskunft, nur dass er als Unfallverursacher gilt.

Bilanz: 2xTotalschaden, er leichtverletzt und der Unfallgegner schwerverletzt

Nun meine Frage: Ist das eine fahrlässige Körperverletzung oder nicht? (Eine Strafanzeige von der Polizei ist schon gekommen)
Ich befürchte ja, weil sein Auto war ja auf der falschen Seite (egal ob nun das Wetter daran schuld war und der andere zu schnell gewesen ist).
Das komische ist halt, das das andere Auto in den Kotflügel auf der Beifahrerseite(!) gefahren ist.


MfG Rita

Achso: Eine Rechtschutz haben wir leider nicht.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
onlyxxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

da stellt sich mir doch die Frage, wie der Kotflügel der Beifahrerseite auf die Gegenfahrbahnbahn gekommen ist. Er muss sich also vorher gedreht haben und quasi quer auf die Gegenfahrbahn geraten sein.
Von daher hat er wohl die Ursache gesetzt...
Dabei ist es wirklich egal, ob nun das Wetter daran schuld war daß er auf der anderen Fahrbahnseite war oder die Geschwindigkeit des anderen. Wobei mir nicht so ganz klar ist, was die Geschwindigkeit des Anderen damit zu tun haben soll.

Von daher, bei momentanem Kenntnissstand, ist es ja wohl auf alle Fälle eine mind. fahrl. Körperverletzung.

Würde ich behaupten...



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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@onlyxxx
zum Verständnis, was soll "eine mind. fahrl. Körperverletzung" sein? (mindestens fahrl. KV oder minderschwere fahrl KV)? Kann mit der Abkürzung derzeit nix anfangen!
Sonst aber richtig, er setzt durch sein Verhalten die Ursache, der Gegenverkehr muss und kann in dem Moment nicht mit diesem "Fahrmanöver" rechnen und fährt auf.
Wenn sich 02 verletzt hat und auch noch (was ich vermute) Strafantrag gestellt hat, so gibt es gar keine andere Möglichkeit, als den Sachverhalt zu verfolgen und der Staatsanwaltschaft vorzulegen!

Für die Würdigung des evtl. begangenen Verkehrsverstoßes ist das Wetter schon von Interesse - aber für die Anzeigenerstattung eher weniger.

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ich denke die Polizei prüft am Anfang alles was in Betracht kommen könnte, und später wird es eh eingestellt.

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#4
 Von 
Ritiage
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten!

@onlyxxx: zum Thema Geschwindigkeit des anderen:
Dadurch dass das Auto von meinem Freund schon quer gestanden hat, können die Kräfte ja nur von dem anderen Auto gekommen sein. Und so wie die Autos aussehen, ist er bestimmt nicht "langsam" gefahren.

Aber hätte nun dieser Fahrer nich auch seine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen müssen? Vielleicht wäre dass ganze dann nich so schlimm geendet.

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Natürlich muß er sie den Straßenverhältnissen anpassen. Aber ein quer mit 70 über den Asphalt schlitterndes Auto und schlechte Straßenverhältnisse sind zwei Paar Stiefel. Man kann nicht erwarten, daß auf einer Landstraße bei jedem entgegenkommenden Fahrzeug auf 30 heruntergebremst wird, weil es ja ins Schleudern kommen könnte.
Aber all diese Umstände wird die Polizei sicher prüfen. Wenn schwere Körperverletzung mit im Spiel ist, erfolgt generell eine sehr genaue Überprüfung der Umstände.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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