Hallo,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Ein Person (später Fahrer) sagen wir mal wurde vor ca. 8 Jahren aufgegriffen, als dieser mit dem Fahrad von Venlo über die Grenze nach Deutschland fuhr. In der Kontrolle wurde damals kein Cannabis gefunden. Der Fahrer räumt ein, einen Joint in Venlo konsumiert zu haben. Es findet kein Test statt. Am Ende der Kontrolle vernimmt die Person zufällig, wie der Arbeitskollegen, des Beamten der die Befragung durchführte, ihn fragt ob er die Person über mögliche Konsequenzen aufgeklärt habe. Dies ist bei der Kontrolle nicht passiert.
Nach ca. 3 Monaten erreicht die Person ein Brief von der Verkehrsbehörde, zur Aufforderung eines Drogenscreenings. Damals hatte die Personen mittels Anwalt die Aufforderung abwehren können.
Die Person glaubt bis heute, dass dies so passierte, da der Beamte der die Befragung durchführte, die Person nicht über mögliche Folgen aufklärte. Aber wer weiß das schon????
Nun in die Gegenwart
Die Person (im folgenden der Fahrer) fährt vormittags mit dem Auto unangeschnallt an der Polizei vorbei. Darauf hin hält die Polizei ihn kurz darauf an und der Beamte A spricht ihn drauf an. Der Fahrer verleugnet den Tatvorwurf. Der Beamte B hat währenddessen Führerschein
als auch Fahrzeugschein geprüft.
Der Beamte B bringt dem Fahrer seine Dokumente (Führerschein /Fahrzeugschein) zurück und fragt ob der Fahrer mit einem Drogentest einverstanden wäre. Der Fahrer fragt wieso. Darauf äußerst der Beamte B, weil der Fahrer komisch gefahren sei. Wobei die Polizei den Fahrer beim vorbeifahren nur einige Sekunden gesehen hat und dem Fahrer diese Einschätzung des Sachverhalts auf Grundlage der Beobachtung, nicht schlüssig ist. Darauf hin verweigert der Fahrer den Drogentest. Der Beamte fragt nach warum er dies nicht möchte. Der Fahrer gibt an, einem Termin nachkommen zu müssen. Darauf der Beamte B, dann können sie ja eine Urinprobe abgeben. Der Fahrer kommt sich blöd vor, am Straßenrand eine Urinprobe zu entrichten und verneint auch dieses.
Der Beamte fragt nach ob schon mal etwas gewesen sei. Der Fahrer sagt, das es vor einigen Jahren mal eine Situation mit Cannabis gab, er aber schon seit mehreren Jahren nicht mehr konsumiert. Der Beamte B fragt den Fahrer, ob er ihn mit einer Taschenlampe kurz in die Pupillen leuchten darf und anschließend soll der Fahrer seine Augen 30 Sekunden schließen. Anschließend öffnet der Fahrer die Augen und der Beamte B schaut sich die Pupillen an und sagt sie haben von Natur aus kleine Pupillen. Was auch immer diese bedeuten mag?
Er meint auch noch der Fahrer macht sich verdächtig, wenn er einen Test ablehnt. Der Fahrer erklärt das er hierfür keinen Grund sieht und daher dies ablehne. Abschließend sagt Beamtin A, sie werden von uns hören, wegen dem nicht angeschnallt sein.
Ende
Jetzt die alles entscheidenden Fragen?
1. glaubt ihr das aufgrund der oben genannten Situation, eine erneute Aufforderung der Verkehrsbehörde auf den Fahrer zukommt, nach all den Jahren?
2. und falls ja, wie die Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren, mit anwaltschaftlicher Begleitung, eurer Meinung aussehen?
Der Fahrer hat eine umfassende Rechtsschutzversicherung und es würden keine teuren Untersuchungen anstehen, wodurch der Fahrer seine Unschuld beweisen müsste.
Der Fahrer befindet sich derzeit in einer finanziell schwierigen Phase.
Vielen Dank im voraus für die interessierten und belesenen Menschen da draußen und deren konstruktive Beiträge.
Gruß
folgt eine Aufforderung zum Drogenscreening???
8. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 8. März 2019 | 15:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
folgt eine Aufforderung zum Drogenscreening???
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 8. März 2019 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat1. glaubt ihr das aufgrund der oben genannten Situation, eine erneute Aufforderung der Verkehrsbehörde auf den Fahrer zukommt, nach all den Jahren? :
Nö.
Zitat2. und falls ja, wie die Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren, mit anwaltschaftlicher Begleitung, eurer Meinung aussehen? :
Irgendwo zwischen 0-100% ...
ZitatDer Fahrer befindet sich derzeit in einer finanziell schwierigen Phase. :
Das wäre für einen Bestrafung genau wie für einen Entzug / eine MPU Anordnung wegen Unfähigkeit aber irrelelvant.
#2
Antwort vom 8. März 2019 | 16:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Harry,
zunächst dank für die schnelle Reaktion. Wie kommst du zu dem nö? etwas spärliche Ausführung
Gruß
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#3
Antwort vom 8. März 2019 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatetwas spärliche Ausführung :
Ja, aber immer noch 200% mehr Substanz als dieser Unfug
ZitatEr meint auch noch der Fahrer macht sich verdächtig, wenn er einen Test ablehnt. :
Es gibt anhand der Schilderung nichts was einen Sachbearbeiter der Fsst motivieren könnte die Maus auch nur anzufassen um einen Bearbeitungsvorgang zu starten ...
#4
Antwort vom 11. März 2019 | 09:42
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Die Fahrerlaubnsbehörde wird noch nicht einmal Kenntnis von dem Vorfall erlangen. Somit kann sie auch keine Maßnahmen ergreifen.
Das Knöllchen für den fehlenden Sicherheitsgurt kann aber noch kommen.
#5
Antwort vom 11. März 2019 | 09:57
Von
Status: Gelehrter (10654 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatDarauf hin verweigert der Fahrer den Drogentest. Der Beamte fragt nach warum er dies nicht möchte. Der Fahrer gibt an, einem Termin nachkommen zu müssen. :
Damit wärst Du bei uns ein Kandidat für die Kontrolle von Warndreieck, Verbandskasten, diverse Fahrzeugteile .....
Und mal im Ernst, so ein Wischtest dauert knapp 1 Minute und die Sache wäre erledigt gewesen.
Aber eben aus Prinzip.......
#6
Antwort vom 11. März 2019 | 10:57
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
und ist durchaus fehleranfällig. Hat man erst einmal einen falschpositiven Befund, fängt der Ärger an. Auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass man keine fahreignungsschädlichen Substanzen konsumiert hat.ZitatUnd mal im Ernst, so ein Wischtest dauert knapp 1 Minute :
Offensichtlich gab es ja auch keinen hinreichenden Anfangsverdacht, sonst wäre ja eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt worden.
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