Hallo,...
Fahrer A ist Besitzer des Rollers und Fahrer.
Person B ist Versicherungsnehmer und fährt eigentlich nie.
Fahrer A ist nicht vorbelastet und wurde mit frisiertem Roller erwischt. Entgeschwindigkeit unbekannt. Peson B wusste nicht das Person A kurz zuvor am Roller geschraubt hat. Sollte Fahrer A eine Aussage bei der Poliei machen, evtl. um Person B zu schützen?
MfG
Stephen
frisierter Roller
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Die Infos sind etwas dürftig. Daher werde ich mal das Orakel befragen.
Ich vermute mal, dass B Erziehungsberechtigter von A ist. A ist vermutlich Jugendlicher. Weiterhin vermute ich mal das gegen A eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet wurde. Wurde gegen B Anzeige wegen des Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet?
Der Versicherungsnehmer muß nicht automatisch auch Fahrzeughalter sein. Eine diesbezügliche Aussage könnte für B hilfreich sein. Gibt es einen Kaufvertrag aus dem hervorgeht, dass A Eigentümer des Rollers ist?
Wenn meine vorangegangenen Vermutungen zutreffend sein sollten stehen die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße oder Sozialstunden recht gut. Mit einer unbedachten Aussage könnte sich A allerdings selbst zusätzlich belasten. Im Wiederholungsfall wird A auf jeden Fall die geballte Staatsmacht zu spüren bekommen. Da könnten weitere Sozialstunden, Freizeit- bzw. Jugendarrest und die ersatzlose Entziehung des Rollers die Folge sein. Weiterhin könnte der Erwerb einer Fahrerlaubnis durch eine MPU erschwert werden.
Offensichtlich wird ein Geschwindigkeitsgutachten erstellt. Die Kosten dafür hat A zu tragen. Das ist kein billiger Spaß und sollte von A als Warnschuß vor den Bug verstanden werden.
Bitte nicht lachen,...
Fahrer A ist fast 26,...
Person B ist seine Frau,...
Der Roller wurde von A neu gekauft, also mit Rechnung auf seinen Namen,...
Fahrer A hat Führerscheinklassen B,M,L
Bis jetzt weis A noch gar nichts was ihm vorgeworfen wird,...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
es können sich ja beide einfach doof stellen
Dann waren meine Vermutungen und die damit verbundenen Aussagen falsch.
Wie schnell darf der Roller fahren, und wie schnell lief er tatsächlich?
Wie soll man Dir helfen wenn Du uns nicht umfassend informierst?
der Roller darf 45 fahren,
fährt aber über 70, genau sagen kann ich es nicht, da ich ihn noch nicht ausfahren konnte,...
Das dürfte dann auf eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinauslaufen.
Da dürften ca. 20 TS auf Dich zukommen, wobei 1 TS 1/30 Deines verfügbaren Nettoeinkommens entspricht. Hinzu kommen die Verfahrenskosten nebst den Kosten für das Gutachten.
Deiner Frau dürfte wohl nicht nachgewiesen werden können das sie Halterin des Fahrzeugs ist, und Dich zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermächtigt hat.
ja sie wusste ja auch gar nix davon und der roller gehört ja auch mir!
naja dann lag ich mit meinen knapp 900 Euro ganz gut denk ich,...
Fahrverbot evtl noch oder?
Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug sind nicht ausgeschlossen aber imho eher unwahrscheinlich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten