frisierter Roller

23. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Stephen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
frisierter Roller

Hallo,...

Fahrer A ist Besitzer des Rollers und Fahrer.
Person B ist Versicherungsnehmer und fährt eigentlich nie.

Fahrer A ist nicht vorbelastet und wurde mit frisiertem Roller erwischt. Entgeschwindigkeit unbekannt. Peson B wusste nicht das Person A kurz zuvor am Roller geschraubt hat. Sollte Fahrer A eine Aussage bei der Poliei machen, evtl. um Person B zu schützen?
MfG
Stephen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Infos sind etwas dürftig. Daher werde ich mal das Orakel befragen.

Ich vermute mal, dass B Erziehungsberechtigter von A ist. A ist vermutlich Jugendlicher. Weiterhin vermute ich mal das gegen A eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet wurde. Wurde gegen B Anzeige wegen des Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet?

Der Versicherungsnehmer muß nicht automatisch auch Fahrzeughalter sein. Eine diesbezügliche Aussage könnte für B hilfreich sein. Gibt es einen Kaufvertrag aus dem hervorgeht, dass A Eigentümer des Rollers ist?

Wenn meine vorangegangenen Vermutungen zutreffend sein sollten stehen die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße oder Sozialstunden recht gut. Mit einer unbedachten Aussage könnte sich A allerdings selbst zusätzlich belasten. Im Wiederholungsfall wird A auf jeden Fall die geballte Staatsmacht zu spüren bekommen. Da könnten weitere Sozialstunden, Freizeit- bzw. Jugendarrest und die ersatzlose Entziehung des Rollers die Folge sein. Weiterhin könnte der Erwerb einer Fahrerlaubnis durch eine MPU erschwert werden.

Offensichtlich wird ein Geschwindigkeitsgutachten erstellt. Die Kosten dafür hat A zu tragen. Das ist kein billiger Spaß und sollte von A als Warnschuß vor den Bug verstanden werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stephen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte nicht lachen,...
Fahrer A ist fast 26,...
Person B ist seine Frau,...
Der Roller wurde von A neu gekauft, also mit Rechnung auf seinen Namen,...
Fahrer A hat Führerscheinklassen B,M,L
Bis jetzt weis A noch gar nichts was ihm vorgeworfen wird,...

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


es können sich ja beide einfach doof stellen ;)

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Dann waren meine Vermutungen und die damit verbundenen Aussagen falsch. :(

Wie schnell darf der Roller fahren, und wie schnell lief er tatsächlich?

Wie soll man Dir helfen wenn Du uns nicht umfassend informierst?

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#5
 Von 
Stephen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

der Roller darf 45 fahren,

fährt aber über 70, genau sagen kann ich es nicht, da ich ihn noch nicht ausfahren konnte,...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das dürfte dann auf eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinauslaufen.

Da dürften ca. 20 TS auf Dich zukommen, wobei 1 TS 1/30 Deines verfügbaren Nettoeinkommens entspricht. Hinzu kommen die Verfahrenskosten nebst den Kosten für das Gutachten.

Deiner Frau dürfte wohl nicht nachgewiesen werden können das sie Halterin des Fahrzeugs ist, und Dich zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermächtigt hat.

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#7
 Von 
Stephen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja sie wusste ja auch gar nix davon und der roller gehört ja auch mir!
naja dann lag ich mit meinen knapp 900 Euro ganz gut denk ich,...
Fahrverbot evtl noch oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug sind nicht ausgeschlossen aber imho eher unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

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