führerschein

29. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
barnygeroell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
führerschein

hallo erstmal
habe da mal eine frage ich habe vor sehr langer zeit meinen führerschein verloren wegen alkohol und habe ihn wieder erlangt durch neu machen aber habe nur den führerschein b bekommen und ein freund sagte mir nun das ich eigendlich den alten führerschein klasse 3 (bis 7,5 tonnen ) hätte wieder bekommen müssen weil es da irgendein urteil gegeben hätte wo ich den erst garnet hätt neu machen müssen weil ja eigendlich mein eientum war könnte mich da mal einer aufklären was da dran is und wenn das so is was ich machen mus um den alten führerschein wieder zu bekommen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
barnygeroell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

klär mich mal auf was du meinst mit geschmiere wegen der rechtschreibung?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.08.2010 09:57:34
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Mann bekommt nur das, was man beantragt.
Du wirst bei den Antrag auf Neuerteilung nur die Klasse B beantragt haben.
Die Klasse C1 bzw. C1E kannst du nachträglich beantragen.

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1937x hilfreich)

In der Vergangenheit war es so, dass man die Prüfungen für jede gewünschte Klasse erneut ablegen musste wenn man mindestens 24 Monate keinen Führerschein mehr hatte. Du hättest also auch damals die Klassen C1E und BE beantragen können. Du hättest dann aber auch die entsprechenden Prüfungen ablegen müssen. Das wäre zum einen ins Geld gegangen, und zum anderen wäre es sehr schwierig gewesen weil kaum eine Fahrschule ein Ausbildungsfahrzeug der Klasse C1 bereit hält. Aus diesen Gründen wurde in solchen Fällen in der Vergangenheit meist nur die Klasse B oder BE beantragt und erteilt.

Nun hat sich die gesetzliche Regelung dahingehend geändert, dass die Ablegung der Prüfungen nur dann verlangt wird wenn der Behörde Tatsachen bekannt sind, die darauf schließen lassen das der Fahrerlaubnisbewerber nicht mehr über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Die fehlenden Führerscheinklassen (außer Klassen T und CE79) sollten Dir also auf Antrag erteilt werden können.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert am 30.07.2010 06:49

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#6
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
könnte mich da mal einer aufklären was da dran is und wenn das so is was ich machen mus um den alten führerschein wieder zu bekommen


Das hängt davon ab wielange der Führerschein entzogen war.
Bei uns wird das so gehandhabt das nach 10 Jahren eine neue Führerscheinprüfung fällig wird. Kannst ja mal beim zuständigen Strassenverkehrsamt nachfragen wie die das handhaben. Ansonsten Antrag stellen für C1 brauchst du noch zusätzlich ein Attest vom Arzt und Augenarzt, das du selbst zahlen musst.

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