geblitzt... - Autobahn von rechts - dürfen die das?

18. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
wagnmat
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
geblitzt... - Autobahn von rechts - dürfen die das?

Hallo Leute,

mich hat es in der letzten Zeit zweimal erwischt... Für das erste mal habe ich soebend Post bekommen. Ich fuhr auf einer Autobahn (außerhalb geschl. Ortschaften) 24 kmh zu viel. Auf dem Beweisfoto sind jedoch zwei Fahrzeuge erkennbar - ich auf der Überholspur und rechts von mir das überholte Auto. Zwar ist der überholte Wagen schon ein paar Meter hinter mir (ca 1 Wagenlänge) aber er ist halt eindeutig drauf! Und geblitzt wurde auch noch von rechts - also über eine Spur drüber (dürfen die das überhaupt???)! Außerdem bin ich auf dem Foto nicht zu erkennen (es war dunkel). Man sieht nur einen weißen Fleck der ein Gesicht darstellen soll!

Wie soll ich mich hier verhalten?

Beim zweiten mal haben sie mich vor einer Woche ebenfalls auf der Autobahn erwischt - leider mit ca. 50 kmh mehr... Ich denke das ist auf jeden Fall etwas für einen Anwalt - oder???

Wäre toll ein paar Tips zu erhalten!

Danke im voraus von
Matthias

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Geh zum RA. Habe hier einen ähnlichen Thread eröffnet....und mit RA haben wir bisher (ich noch nicht, wurde selbst noch nicht geblitzt) nur positive Erfahrungen gemacht und die RS-Versicherung hat es dazu auch gezahlt ;)

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Zu Teil 1:
Sie waren der Überholende, also ist es eigentlich egal, welches Auto geblitzt wurde.
War es der Rechtsfahrende, hatten Sie noch Glück, weil Sie sicher schneller waren.
Man könnte sich höchstens drauf rausreden, dass man nicht selbst gefahren ist.

ABER:
Gleich ein Wiederholungsfall.
Abwarten, wie das Bild aussieht.
Evtl. wie bei eins -> man wars wieder nicht ... kann irgendwann zum Fahrtenbuch führen.

Ansonsten siehe Bußgeldrechner.

>>Ich denke das ist auf jeden Fall etwas für einen Anwalt - oder???<<

Der kann die beiden Verstöße auch nicht wegzaubern.


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