geblitzt... LKW statt PKW?

27. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
kapten.blaubaer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
geblitzt... LKW statt PKW?

Hallo,

ich wurde letztens mit einem Mietwagen eines Vereins geblitzt. nach Toleranzabzug 23 km/h innerorts zu schnell.
Ich fuhr einen Opel Vivaro. Nun steht im Anschreiben des Anhörungsbogens, dass ich beschuldigt werde, führer des LKW mit dem Kennzeichen [...] gewesen zu sein.
Reicht das schon aus, damit der Bescheid ungültig ist? Denn es war ja ein PKW.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von kapten.blaubaer):
Reicht das schon aus, damit der Bescheid ungültig ist?

Nein.

Im übrigen können die auch als LkW zugelassen werden ... ich würde mal in die Papiere schauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wir sind hier zum Glück nicht in den USA. fehler die behoben werden können, führen nicht dazu, dass etwas ungültig wird.

Wenn es ein Fehler ist und das Fahrzeug nicht als LKW zugelassen ist, dann hast du das Recht einen berichtigten Anhörungsbogen zu bekommen. Aber ob man das wirklich braucht...

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von kapten.blaubaer):
Reicht das schon aus, damit der Bescheid ungültig ist?
Du bist doch trotzdem zu schnell gefahren, oder? :fight:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Das Problem ist, dass das Bußgeld für LKW höher ist als das für PKW. Sollte das Fahrzeug also als PKW zugelassen sein, darf natürlich nur das niedrigere Bußgeld für PKW verhängt werden.

Ungültig ist die Sache aber aufgrund so eines Fehlers nicht. Vielmehr dient der Anhörungsbogen genau dazu, dass man sich gegen solche Fehler wehren kann und dann das korrekte Bußgeld verhängt wird.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das Problem ist, dass das Bußgeld für LKW höher ist als das für PKW.


Das gilt aber nur für Fahrzeuge über 3,5 t, also geht es nach dem zulässigem Gesamtgewicht, nicht danach wie ein Fahrzeug zugelassen ist.



-- Editiert von spatenklopper am 28.08.2019 09:02

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