Hallo,
ich wurde letztens mit einem Mietwagen eines Vereins geblitzt. nach Toleranzabzug 23 km/h innerorts zu schnell.
Ich fuhr einen Opel Vivaro. Nun steht im Anschreiben des Anhörungsbogens, dass ich beschuldigt werde, führer des LKW mit dem Kennzeichen [...] gewesen zu sein.
Reicht das schon aus, damit der Bescheid ungültig ist? Denn es war ja ein PKW.
geblitzt... LKW statt PKW?
27. August 2019
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Frage vom 27. August 2019 | 19:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
geblitzt... LKW statt PKW?
#1
Antwort vom 27. August 2019 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128768 Beiträge, 41126x hilfreich)
Zitat :Reicht das schon aus, damit der Bescheid ungültig ist?
Nein.
Im übrigen können die auch als LkW zugelassen werden ... ich würde mal in die Papiere schauen.
#2
Antwort vom 28. August 2019 | 01:34
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
wir sind hier zum Glück nicht in den USA. fehler die behoben werden können, führen nicht dazu, dass etwas ungültig wird.
Wenn es ein Fehler ist und das Fahrzeug nicht als LKW zugelassen ist, dann hast du das Recht einen berichtigten Anhörungsbogen zu bekommen. Aber ob man das wirklich braucht...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. August 2019 | 07:56
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4895x hilfreich)
Du bist doch trotzdem zu schnell gefahren, oder?Zitat :Reicht das schon aus, damit der Bescheid ungültig ist?
#4
Antwort vom 28. August 2019 | 08:35
Von
Status: Unbeschreiblich (50012 Beiträge, 17522x hilfreich)
Das Problem ist, dass das Bußgeld für LKW höher ist als das für PKW. Sollte das Fahrzeug also als PKW zugelassen sein, darf natürlich nur das niedrigere Bußgeld für PKW verhängt werden.
Ungültig ist die Sache aber aufgrund so eines Fehlers nicht. Vielmehr dient der Anhörungsbogen genau dazu, dass man sich gegen solche Fehler wehren kann und dann das korrekte Bußgeld verhängt wird.
#5
Antwort vom 28. August 2019 | 09:01
Von
Status: Philosoph (13047 Beiträge, 4684x hilfreich)
Zitat :Das Problem ist, dass das Bußgeld für LKW höher ist als das für PKW.
Das gilt aber nur für Fahrzeuge über 3,5 t, also geht es nach dem zulässigem Gesamtgewicht, nicht danach wie ein Fahrzeug zugelassen ist.
-- Editiert von spatenklopper am 28.08.2019 09:02
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