geblitzt... was schreibt man am besten in den Anhörungsbogen rein?

24. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Holdine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 9x hilfreich)
geblitzt... was schreibt man am besten in den Anhörungsbogen rein?

eine mir sehr nahe stehende person wurde mit dem lkw seines chefs geblitzt (21 km/h zu schnell in der 60er-zone).
nun hat er heute den anhörungsbogen plus das foto bekommen.

meine frage: was schreibt man am besten in den anhörungsbogen rein? er ist davon überzeugt, es müsse irgendwelche "schleichwege" geben... doch wenn er abstreitet, gefahren zu sein, wird sein chef wohl fahrtenbuchpflicht kriegen und der teufel ist los. gibt er den verstoß nicht zu, muß er doch eine begründung dafür haben...

ich persönlich bin ja der meinung, augen zu und durch, aber er sucht eine andere möglichkeit - wisst ihr eine?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50112 Beiträge, 17558x hilfreich)

Der Chef ist doch bereits gefragt worden, wer den LKW zur fraglichen Zeit gefahren hat und hat den Fahrer korrekt benannt.

Warum sonst sollte die Person einen Anhörungsbogen bekommen haben?

Damit kann er das Ganze ruhig abstreiten. Das wird nichts helfen. Und eine Fahrtenbuchauflage bekommt der Chef ebenfalls nicht, weil der richtige Fahrer ja bereits ermittelt wurde.

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#2
 Von 
Holdine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 9x hilfreich)

und wenn er den verstoß nicht zugibt? was hätte er dann zu erwarten? ich meine ja, es ist schwachsinn, aber er fragt halt was dann passiert.

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

quote:
und wenn er den verstoß nicht zugibt? was hätte er dann zu erwarten? ich meine ja, es ist schwachsinn, aber er fragt halt was dann passiert.
Er hätte dennoch einen Bußgeldbescheid zu erwarten.

War der Verstoß innerhalb geschlossener Ortschaft sind es 60€ Bußgeld zzgl. 23,50€ Gebühren und Auslagen der Behörde und 1 Treuepunkt in Flensburg.

Außerhalb geschlossener Ortschaft sind es nur 50€ Bußgeld. Alles andere wie oben.

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#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 875x hilfreich)

'und wenn er den verstoß nicht zugibt? was hätte er dann zu erwarten?...
hmmm? vieleicht entlässt ihn dann der chef?

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#5
 Von 
xpowl
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 12x hilfreich)

Er kann es ruhit abstreiten, dann werden Die Fotos verglichen, sprich Einwohnermeldeamt Foto mit dem Fahrer Foto.

und damit hat sich die sache erledigt.

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#6
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 875x hilfreich)

denn noch, wenn er es abstreitet gefahren zu sein, wer ist dann gefahren?
sein chef glaub, er ist gefahren!
dann müsste er den lkw verliehen haben.
aber an wem?
das würde dem chef sicherlich auch interessieren... :grins:

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