Moin Moin,
wurde heute geblitzt.
War überrascht, weil der Gegenverkehr normal schnell fuhr. Bin die Strecke nochmal abgefahren und habe gesehen, das das 30er Schild mit Farbe besprüht wurde und nur schwer zu erkennen ist.
Hab nen Foto.
https://share-your-photo.com/9027d8e348/album
Was kann ich jetzt tun? Hab ich überhaupt ne Chance?
Grüße
-- Editiert von Shizen am 03.12.2019 11:24
geblitzt weil Schild besprüht
3. Dezember 2019
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Frage vom 3. Dezember 2019 | 11:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
geblitzt weil Schild besprüht
#1
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 11:39
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 331x hilfreich)
Zitat :Was kann ich jetzt tun? Hab ich überhaupt ne Chance?
War das Schild wirklich das erste und einzige?
Wie schnell war man?
Das Schild ist in der Tat recht schlecht zu erkennen. Aber: Dass die erste Zahl keine "5" oder gar "7" ist, dürfte an der Rundung dennoch erkennbar sein. Das müsste man sich schon ankreiden lassen.
Um welche OWi/Bußgeld reden wir?
Sollte es eine Verwarnung sein kann man dieser Widersprechen und das Foto beifügen. Mit Glück wird dann abgesehen, mit Pech kommt ein Bußgeldbescheid mit zusätzlichen 28,50€ Gebühr. Da müsste man schon "sicher" sein den Prozess bis zum Ende zu gehen, sonst wäre es witzlos und man sollte gleich zahlen.
#2
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 14:09
Von
Status: Schlichter (7347 Beiträge, 1671x hilfreich)
Zitat :
Hab nen Foto.
https://share-your-photo.com/9027d8e348/album
Ich hänge mich mal aus dem Fenster und behaupte: dieses Verkehrszeichen hat keine rechtliche Wirkung mehr. Man kann zwar noch ahnen, daß es eine Geschwindigkeitsbegrenzung sein soll, aber nicht - und schon gar nicht im Vorbeifahren - erkennen, welche konkrete Geschwindigkeits-Begrenzung es sein soll.
Zitat:Was kann ich jetzt tun?
Rechtsberatung ist zugelassenen Anwälten vorbehalten. Ich würde da Widerspruch einlegen, wenn ich sicher wäre und auch glaubhaft machen könnte, daß das Schild zum Zeitpunkt der Messung bereits unkenntlich war...
Der Knackpunkt ist: üblicherweise kontrollieren Polizeibeamte oder Kommunalangestellte vor dem Beginn einer Geschwindigkeitskontrolle, ob die entsprechenden Schilder auch (noch) an der vorgesehenen Stelle stehen und sichtbar sind.
Denn wenn dem nicht so ist, fällt die Ordnungsbehörde mit ihren Bußgeldbescheiden sonst anschließend auf die Nase.
Zitat:Hab ich überhaupt ne Chance?
Absolut - wenn man glaubhaft machen kann, daß das Schild schon zum Zeitpunkt der Messung besprüht war.
(Das ist etwas anderes als z.B. bei einem Stop-Schild - das hat eine unverwechselbare Form, da wird dann immer drauf abgestellt, daß das Stop-Schild auch als solches klar erkennbar ist, wenn es z.B. voll und ganz von Schnee bedeckt ist. Im beschriebenen Fall ist das aber anders, das Schild könnte alles mögliche anzeigen sollen, man kann's nicht klar erkennen.)
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 14:13
Von
Status: Schlichter (7347 Beiträge, 1671x hilfreich)
Zitat :
Das Schild ist in der Tat recht schlecht zu erkennen.
Das ist großzügig formuliert.
Zitat:Aber: Dass die erste Zahl keine "5" oder gar "7" ist, dürfte an der Rundung dennoch erkennbar sein.
Das könnte "60", "80" oder "30" sein - wenn man rätselraten will. Das muss man aber nicht. Dieses Schild ist unzweifelhaft für einen Autofahrer nicht mehr eindeutig zu erkennen. Und das muss es sein, wenn es Wirkung haben soll.
Das Risiko bei einem Widerspruch ist viel eher, daß die Ordnungsbehörde sagen wird: "Danke für den Hinweis, wir schicken sofort einen Reparatur-Trupp, aber als die Messung gemacht wurde, war das Schild noch nicht besprüht. Die Beamten, die die Messung durchführten, haben wie immer vorher geprüft, ob die Beschilderung so vorhanden ist, wie sie vorgesehen ist."
(Sonst könnte nämlich jeder, der merkt, daß er mit arg zuviel Tempo geblitzt wurde, in der folgenden Nacht dezent vermummt mit der Spray-Dose kommen, das Schild umlackieren, am nächsten Tag ein Foto machen und dann nach Eintreffen des Bußgeldbescheides antworten: "Hier, guckensemal! Das Schild war übermalt und nicht zu erkennen!")
Ob das so ist, kann nur der TE wissen. Wenn es nicht so ist, und man kann das auch glaubhaft machen... Gute Karten.
-- Editiert von eh1960 am 03.12.2019 14:15
#4
Antwort vom 3. Dezember 2019 | 20:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Moin Moin,
danke für beruhigenden Worte. Es ist ein fest installierter Blitzer, also keine Beamten vor Ort.
Es ist heute passiert und ich habe sofort ein Bild gemacht.
Es ist das letzte Schild nach einer Kreuzung und glaube auch das Einzige.
Ich hab inzwischen mit der Bußgeldstelle gesprochen, die aber ohne "entleeren" des Messgerätes keine Aussage machen können. Ich warte nun auf den Bußgeldbescheid und werde dann Einspruch einlegen.
Grüße
#5
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 10:55
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 331x hilfreich)
Zitat :Das könnte "60", "80" oder "30" sein - wenn man rätselraten will. Das muss man aber nicht. Dieses Schild ist unzweifelhaft für einen Autofahrer nicht mehr eindeutig zu erkennen. Und das muss es sein, wenn es Wirkung haben soll.
Ja und dann gibt es da noch sowas wie "Ortskenntnis des Fahrers", welche u.U. vorausgesetzt wird.
Es könnten auch 90 sein. Innerorts vor Schulen, Altenheimen und Kindergärten, ohne Parkverbot am Fahrbahnrand dann aber eher unwahrscheinlich.
#6
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 11:15
Von
Status: Master (4326 Beiträge, 1235x hilfreich)
Wäre aber doch sinnvoll möglichst schnell den Gefahrenbereich wieder zu verlassen.Zitat :Es könnten auch 90 sein. Innerorts vor Schulen, Altenheimen und Kindergärten, ohne Parkverbot am Fahrbahnrand dann aber eher unwahrscheinlich.
#7
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 11:59
Von
Status: Philosoph (13007 Beiträge, 4675x hilfreich)
Zitat :Ich hab inzwischen mit der Bußgeldstelle gesprochen, die aber ohne "entleeren" des Messgerätes keine Aussage machen können.
...Behörden...
Naja, dass das Amt noch keine Aussage zu den aktuellen Aufnahmen in der Säule machen kann ist klar.
Man könnte aber auf die Idee kommen, dass Schild zu kontrollieren und gegebenenfalls auszutauschen.
Ebenso wie die Möglichkeit bestehen würde, erst gar keine Verwarngeldangebote / Bußgeldbescheide zu verschicken, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht klar ersichtlich ist....
Dann werden wohl noch mehr Beschwerden eingehen.
-- Editiert von spatenklopper am 04.12.2019 12:00
#8
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 12:19
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 331x hilfreich)
Zitat :"Wäre aber doch sinnvoll möglichst schnell den Gefahrenbereich wieder zu verlassen."Zitat :Es könnten auch 90 sein. Innerorts vor Schulen, Altenheimen und Kindergärten, ohne Parkverbot am Fahrbahnrand dann aber eher unwahrscheinlich.![]()
- Edward John Smith, im April 1912
#9
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 12:21
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 331x hilfreich)
Zitat :Ebenso wie die Möglichkeit bestehen würde, erst gar keine Verwarngeldangebote / Bußgeldbescheide zu verschicken, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht klar ersichtlich ist....
Dann werden wohl noch mehr Beschwerden eingehen.
Naja, die Geschichte (bspw. Köln) hat doch gezeigt, dass die Taktik "lassen wir einfach mal laufen" doch gar nicht mal so unlukrativ für die Stadt ist.
mal ehrlich ... die Bußgelder, welche sich hier doch zumeist allesamt irgendwo im Verwarngeld bewegen dürften, werden doch von (mein Gefühl) 95% der Bürger stillschweigend hingenommen
#10
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 13:04
Von
Status: Master (4326 Beiträge, 1235x hilfreich)
Gutes Beispiel. Wäre er schneller gefahren, dann hätte der den Gefahrenbereich verlassen können, bevor der Eisberg dort aufgetaucht war.Zitat :Edward John Smith, im April 1912
Eben. Es wird in der Beurteilung der Situation wichtig sein, ob Jemand dort innerorts mit 70 oder mit 40 km/h langfährt. Ersteres wäre innerorts definitiv (und möglicherweise vorsätzlich) zu schnell, wohingehend Letzteres im Glauben es seien 50 km/h erlaubt eher vertretbar erscheinen.Zitat :Naja, dass das Amt noch keine Aussage zu den aktuellen Aufnahmen in der Säule machen kann ist klar.
Zudem sind folgende Fragen hier im Forum noch nicht wirklich geklärt:
Zitat :War das Schild wirklich das erste und einzige?
Zitat :Ortskenntnis des Fahrers
-- Editiert von Demonio am 04.12.2019 13:05
Und jetzt?
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