gemeingefährlicher blitzer

31. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
selachii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeingefährlicher blitzer

hallo ich habe mal eine frage.
gestern nacht wurden wir geblitzt und es war folgende situation:

ca. 10 zu schnell statt 80 rd. 90
nachts um halb vier, regen und spiegelnd nasse fahrbahn
in so ca. 70 eine kurve (wegen dieser ist auch 80 beschränkt)

ich finde an der stelle zu blitzen ist gemeingefährlich weil
1. erst hat man ne sekunde lang den roten blitz in der fresse und erschrickt erst mal gewaltig. (also ich wurde jetzt das 2. mal nachts geblitzt in 15 jahren und damit rechnet man einfach nicht und verreisst erst mal das lenkrad)
2. dann hat man ne sekunde schwarz vor die augen weil die augen sich von hell wieder auf dunkel gewöhnen
3. ist man dann orientierungslos genau in ner kurve

ich muss sagen ok ich war 10 zu schnell wär ich achzig gefahren wär nix gewesen aber ich hatte mühe nicht von der strasse zu fliegen mit einem rad war ich schon im schotter.
und ich hatte 0.0 promille und war auch trotz der späten uhrzeit aufmerksam wach. ich hab auch keine sehschwäche nachts aber durch den regen und den winkel wo der blitzer ins auto geleuchtet hat war ich ne zeitlang absolut blind.

ich stell mir grad vor wie z.b. eine fahranfängerin mit sagen wir 20 zu schnell in die radarfalle fährt.... bamm die erschrickt, sieht nix, schleudert schnurgerade in nächsten baum. das kanns doch nicht sein.

an der stelle blitzen (bundesstrasse nachts halb vier links und rechts 2 bauernhöfe und wegen kurve 80) ist abzocke und keine verkehrserziehung und zudem gefährlich.

ich hab gute (streit)lust und geh dagegen vor, seht ihr ne aussicht auf erfolg?

also nicht gegen meine ordnungswiedrigkeit die is ja sozusagen mit der radarmessung bewiesen aber gefährdung im strassenverkehr oder sowas???

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
nachts um halb vier
gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auch.

quote:
regen und spiegelnd nasse fahrbahn
Unter diesen widrigen Bedingungen sollte man sein Tempo den Straßen- und Wetterbedingungen anpassen.

quote:
erst hat man ne sekunde lang den roten blitz in der fresse
So ein langer Blitzer? Ist dann ja wohl eher ein Scheinwerfer. Ein Blitzer blitzt nur ca. 1/1000 Sekunde.

quote:
und erschrickt erst mal gewaltig.
Und wenn jetzt ein Reh mitten auf der Straße gestanden wäre?

quote:
ich wurde jetzt das 2. mal nachts geblitzt in 15 jahren und damit rechnet man einfach nicht
Damit muss man aber rechnen wenn man zu schnell ist.

quote:
und verreisst erst mal das lenkrad
Sollte man nicht tun. Was machst Du in echten Gefahrensituationen?

quote:
dann hat man ne sekunde schwarz vor die augen weil die augen sich von hell wieder auf dunkel gewöhnen
Sorry, aber das ist Unsinn. In der 1/1000 Sekunde reagieren die Pupillen nicht entscheidend.

quote:
ich muss sagen ok ich war 10 zu schnell wär ich achzig gefahren wär nix gewesen
Eben.


quote:
aber ich hatte mühe nicht von der strasse zu fliegen mit einem rad war ich schon im schotter.
Dann warst Du deutlich zu schnell. Nicht nur nomminell, sprich aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung. Vielmehr hast Du Deine Fahrweise nicht den örtlichen Gegebenheiten, den Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst. Das solltest Du der Polizei aber nicht verraten weil es sonst noch viel teurer würde.

quote:
ich stell mir grad vor wie z.b. eine fahranfängerin mit sagen wir 20 zu schnell in die radarfalle fährt...
Wenn sie attraktiv ist könnte das ein hübsches Foto werden. Aber weil sie in der Probezeit ist läßt sie sich vielleicht auch nicht erwischen. Schade um das Foto. Warum eigentlich Fahranfängerin ? Ja, klar. Bei nem Typen wäre das Foto nicht so hübsch.

quote:
das kanns doch nicht sein.
Stimmt. Wenn man mit angepasster Geschwindigkeit fährt passiert das ja auch nicht.

quote:
an der stelle blitzen (bundesstrasse nachts halb vier links und rechts 2 bauernhöfe und wegen kurve 80) ist abzocke und keine verkehrserziehung und zudem gefährlich.
Gefährlich war nur Deine Fahrweise.

quote:
ich hab gute (streit)lust und geh dagegen vor
Klasse. Bitte berichte uns vom weiteren Fortlauf. Würde mich wirklich brennend interessieren.

quote:
seht ihr ne aussicht auf erfolg?
Nö.

quote:
also nicht gegen meine ordnungswiedrigkeit die is ja sozusagen mit der radarmessung bewiesen
Das hast Du klar erkannt.

quote:
aber gefährdung im strassenverkehr oder sowas???
Sind Dir die "?" ausgegangen? Liegt wohl an Deiner Tastatur. Eine Umschalttaste hast Du ja leider auch nicht. Gefährdung im Straßenverkehr kannst Du vergessen. Wenn wäre es ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Diesen kann ich allerdings auch nicht erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
regen und spiegelnd nasse fahrbahn
Bei nicht einwandfreien Bedingungen darfst du die zulässige Geschwindikeit eventuell gar nicht ausreizen.

quote:
damit rechnet man einfach nicht und verreisst erst mal das lenkrad
In der Art würde ich mich nicht äußern. Mit so etwas musst du rechnen (und mit noch viel mehr, z.B. mit einem Wildtier).

quote:
ich hatte mühe nicht von der strasse zu fliegen mit einem rad war ich schon im schotter.
Imho auch ein Beweis, das du zu schnell warst.

quote:
ich hab gute (streit)lust und geh dagegen vor, seht ihr ne aussicht auf erfolg?
Um die Zahlung wirst du keinesfalls herum kommen, da die Geschwindigkeitsüberschreitung zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Zwar sehr unwahrscheinlich, aber imho möglich wäre, dass Kontrollen in dieser Art und an dieser Stelle nicht mehr gemacht werden dürften. Nur, was bringt es dir jetzt? Und in Zukunft würde dann eben etwas vor oder hinter der Kurve geblitzt.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

wir hatten uns überschnitten.

quote:
Warum eigentlich Fahranfängerin ?
Das war mir gar nicht aufgefallen. Einzig, wenn der TE selber weiblichen Geschlechts ist, wäre das in Ordnung. Ansonsten eine Frechheit.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
selachii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

um paar kommentaren zu begegnen:

bei einem wildtier kann ich auch erschrecken aber hab noch alle sinne im einsatz und bin nicht erst ne weile blind.

ich will nicht gegen meine ordnungswiedrigkeit vorgehen sondern gegen blitzen bei regen nachts in kurven.

es gibt zig vorschriften zum thema beleuchtung. keine nebelschlussleuchten über 50m sicht, nur so und so viele front scheinwerfer mit genauer höhen vorschrift und leuchtweiten etc etc. alles mit einem zweck: im strassenverkehr nicht durch blenden zu gefährden.

und was macht so n ****** blitzer? leuchtet einem volle kanone in die fresse. DAS find ich panne.

sollen die doch auch nen abblendblitzer hernehmen der in nummernschild hoehe ausleuchtet und nicht darueber. darum gehts


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
sollen die doch auch nen abblendblitzer hernehmen der in nummernschild hoehe ausleuchtet und nicht darueber. darum gehts
Das wird wohl nicht reichen, da auch der Fahrer ermittelt werden muss.

Das mit dem Wildtier war auch nur ein Beispiel, es könnte auch ein plötzlich am Fahrbahnrand startendes Auto sein, bei dem gerade das Licht angeschaltet wird, oder oder oder (das immer wieder gern genannte Kind hab ich angesichts der Uhrzeit absichtlich nicht genommen). Auch dürfte es einem normalen Autofahrer durchaus möglich sein, ein paar Millisekunden blind zu fahren. So etwas kommt täglich tausendfach vor (Einfahrt in einen Tunnel, plötzliche Sonnenspiegelung, Blendung durch entgegenkommende Fahrzeuge).

Wie ich auch geschrieben habe, könnte es eventuell sein, dass an genau dieser Stelle in Zukunft nicht mehr geblitzt werden darf (aber imho sehr unwahrscheinlich, habe ich eigentlich noch nie gehört); dann würde jedoch vor oder hinter der Kurve kontrolliert werden. Und die Argumentation ist bestimmt schwierig, da für ordnungsgemäße Fahrer gar keine Gefahr besteht.
Grundsätzliches Blitzen in der Dunkelheit wirst du aber bestimmt nicht verhindern können (wäre ja ein toller Freibrief: sobald es dunkel ist, hat man freie Fahrt).

MfG Stefan

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#6
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> sondern gegen blitzen bei regen nachts in kurven

FInanzieren Sie mit Ihren Steuergeldern Blitzer, die die Wetterverhältnisse messen oder wie haben Sie sich das vorgestellt? Oder fährt da jeden Tag einer zehnmal hin und schaltet die Blitzer aus, wenn es regnet? So könnte man natürlich die Arbeitslosen auch von der Straße kriegen...

> sollen die doch auch nen abblendblitzer hernehmen der in nummernschild hoehe ausleuchtet und nicht darueber

Dann wird nachts der Fahrer nicht erkennbar sein und die Aktion ist sinnfrei, weil der Halter nicht haftet.

> alles mit einem zweck: im strassenverkehr nicht durch blenden zu gefährden.

Mit Ihrer Argumentation würden Sie auch das Lenkrad verreißen, wenn Ihnen hinter einer Kuppe plötzlich ein Autofahrer mit Fernlicht entgegen kommt und Sie überraschend blendet. Da würde ich mir doch mal Gedanken machen, ob Sie zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn ein kurzer Blitzer schon solche übertriebenen " Schockreaktionen " bei Dir auslösen, solltest Du das Fahren bei nacht aufgeben!
Wie reagierst Du denn bei Dunkelheit und Regen, wenn Gegenverkehr mit eingeschaltetem Licht kommt?
Satz in den Graben, weil:
" ich konnte nichts mehr sehen, der hat mich total geblendet???? "

-----------------
" GTR 1000"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Du hast es gut.

Ich leide unter Kontrollfobien, immer wenn mich einer bei meinen Fehlverhalten erwischt, bekommen ich "Schuldzuweisungs-Agressionen" und such den Fehler bei anderen.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

quote:
...ich will nicht gegen meine ordnungswiedrigkeit vorgehen sondern gegen blitzen bei regen nachts in kurven...

wie nennt sich diese partei? kann ich da auch mitglied werden und stellen die sich
im "superwahljahr" auch zur wahl?
ich bitte um antwort @ selachii .

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo selachii,

wenn du wirklich der Meinung bist, dass durch ein Blitzer ein Unfall passieren könnte, so ist doch die logische Konsequenz sofort zu handeln, also z.B. auf der Autobahn an der nächsten Notrufsäule anzuhalten und diese Gefahr zu melden. Nur so kann die Gefahrenquelle möglichst schnell beseitigt und der von dir befürchtete Unfall verhindert werden. Wenn dann doch nicht die Gefahrenquelle beseitigt wird, so ist das nicht mehr in deinem Einflussbereich und du hast deine Schuldigkeit getan.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> also z.B. auf der Autobahn an der nächsten Notrufsäule anzuhalten und diese Gefahr zu melden

Dann könnte aber sein, daß die gleich die Männchen mit den bequemen weißen Jacken vorbeischicken. ;)

> so ist das nicht mehr in deinem Einflussbereich und du hast deine Schuldigkeit getan

Nö, unserem ertappten Raser geht es doch "ums Prinzip", damit er sich einreden kann, er sei ja gar nicht so wirklich schlimm schuld, weil die Gefahr, die von dem Blitzer ausgehe, viel höher sei als die, die er selbst für andere durch seine Raserei dargestellt hat.

Das ist ein psychologisch ganz normaler Reflex, weil nach dem bekannten Muster "mistakes were made - but not by me" immer irgendwo andere schuld sein müssen und nie man selbst (auch wenn gelegentlich so getan wird als habe man seine eigene Schuld eingesehen, was eher ein Lippenbekenntnis sein dürfte).

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