generelles Überholverbot in Ortschaften ?????

30. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)
generelles Überholverbot in Ortschaften ?????

Mein Mann und ich diskutieren uns die Ohren heiss.

Er meint: innerhalb geschlossener Ortschaften herrscht generell Überholverbot .

Ich sage: Nö, wenn kein Schild da steht und es die Möglichkeit gibt, dann darf ich überholen.

Was stimmt denn nun ?

Ich frage aus gegebenem Anlass, da ich auch innerorts überhole, wenn da jemand mit einem PKW äusserst langsam (25 km/h- 30km/h) vor mir fährt.
Danke




4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie sogar rechts überholen, da freie Fahrstreifenwahl :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Ich danke euch

ich hab Null Ahnung wie er da drauf kommt, wäre ja total widersinnig.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14877 Beiträge, 4560x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie sogar rechts überholen, da freie Fahrstreifenwahl
Aber nur wenn es mehrere Fahrstreifen für eine Richtung gibt (und das es in diesem Fall kein Überholverbot gibt sollte doch eigentlich jedem klar sein, ich denke der Mann der TE dachte nicht daran).

Das was man gewöhnlich als Überholen bezeichnet, also auf der Spur des Gegenverkehrs (beispielsweise auf der Landstraße), darf man auch innerorts nur links.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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