Mein Mann und ich diskutieren uns die Ohren heiss.
Er meint: innerhalb geschlossener Ortschaften herrscht generell Überholverbot .
Ich sage: Nö, wenn kein Schild da steht und es die Möglichkeit gibt, dann darf ich überholen.
Was stimmt denn nun ?
Ich frage aus gegebenem Anlass, da ich auch innerorts überhole, wenn da jemand mit einem PKW äusserst langsam (25 km/h- 30km/h) vor mir fährt.
Danke
generelles Überholverbot in Ortschaften ?????
30. November 2015
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Frage vom 30. November 2015 | 15:11
Von
Status: Schüler (273 Beiträge, 77x hilfreich)
generelles Überholverbot in Ortschaften ?????
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 30. November 2015 | 17:28
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 154x hilfreich)
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie sogar rechts überholen, da freie Fahrstreifenwahl
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 17:48
Von
Status: Schüler (273 Beiträge, 77x hilfreich)
Ich danke euch
ich hab Null Ahnung wie er da drauf kommt, wäre ja total widersinnig.
Liebe Grüße
#4
Antwort vom 1. Dezember 2015 | 23:40
Von
Status: Wissender (14877 Beiträge, 4560x hilfreich)
Hallo,
Aber nur wenn es mehrere Fahrstreifen für eine Richtung gibt (und das es in diesem Fall kein Überholverbot gibt sollte doch eigentlich jedem klar sein, ich denke der Mann der TE dachte nicht daran).Zitat:Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie sogar rechts überholen, da freie Fahrstreifenwahl
Das was man gewöhnlich als Überholen bezeichnet, also auf der Spur des Gegenverkehrs (beispielsweise auf der Landstraße), darf man auch innerorts nur links.
Stefan
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