hi, bin heut morgen durch ne spielstraße gefahren.das auto vor mir und ich wurden beide von unseren freunden und helfer angehalten und dazu angehalten 15€ euro wegen ner geschwindigkeitsüberschreitung zu bezahlen..es gab natürlich keine objektive geschwindigkeitsüberwachung sondern die beamten haben unsere geschwindigkeit wahrscheinlich erahnt.
So und jetzt meine FRAGE:
Ist das überhaupt rechtens? habe erstmal nicht gezahlt und möchte dagegen einspruch erheben weil ich definitiv nicht zu schnell unterwegs war und gerade an der stelle man auch nicht schneller las schrittgeschwindigkeit fahren kann zumal ein auto noch vor mir war.
leider ist es mir in letzter zeit häufiger aufgefallen das überall nur noch beamte rumstehen die entweder die geschwindigkeit messen oder halt schauen ob die fahrer angeschnallt sind oder telefonieren.
( und bitte verschont mich mit beiträgen in: der spielstrasse fährt man nur schrittgeschwindigkeit etc...ich weiss es und halte mich auch dran )
danke im vorraus
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geschwindigkeit erahnen?
23. August 2010
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Frage vom 23. August 2010 | 22:52
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 0x hilfreich)
geschwindigkeit erahnen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 23. August 2010 | 23:26
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
quote:Ja.
Ist das überhaupt rechtens?
quote:Dann kommt als nächstes ein Bußgeldbescheid, der mit 23,50€ zusätzlichen Gebühren und Auslagen verbunden ist. Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du dann Einspruch einlegen. Dann entscheidet der Richter des Amtsgerichts entweder nach Aktenlage oder nach einer Hauptverhandlung.
habe erstmal nicht gezahlt und möchte dagegen einspruch erheben
quote:Der Vordermann wurde ja auch angehalten. Also wart ihr entweder beide zu schnell, oder aber beide Vorwürfe sind nicht gerechtfertigt.
und gerade an der stelle man auch nicht schneller las schrittgeschwindigkeit fahren kann zumal ein auto noch vor mir war.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 24. August 2010 | 11:07
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Bis jetzt gibt es nichts wogegen Sie Einspruch einlegen können.
Erst wenn ein Bußgeldbescheid kommen sollte können Sie einen Einspruch einlegen.
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