gültige und ungültige Parkscheiben

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)
gültige und ungültige Parkscheiben

Hallo,

... eine Verkehrswidrigkeit, weil man nicht eine Parkscheibe genutzt hat welche offiziell vom Ordnungsamt anerkannt wird, so etwas gibt es. Das Problem ist eine Verordnung hierzu kann es geben ohne dass diese einem Bürger bekannt ist.

Ich kann hier allerdings nicht verstehen, dass man diese Praxis nicht erfolgreich anfechten kann.

b) Wieso gibt es denn für Parkscheinen keine offizielle Norm, welche überall im Bundesgebiet gilt ?!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wieso gibt es denn für Parkscheinen keine offizielle Norm, welche überall im Bundesgebiet gilt ?!
Ich denke du meinst Parkscheiben. Und da gibt es sehr wohl eine Norm, siehe VZ 318 im Verkehrszeichenkatalog.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 12.12.2018 11:39

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Wieso gibt es denn für Parkscheinen keine offizielle Norm, welche überall im Bundesgebiet gilt ?!


Das Ordnungsamt darf sich keine eigene Norm ausdenken, sondern muss die bundesweit geltende Norm beachten und umsetzen.

Diese Norm findet man unter der Lfd. Nr. 11 in Abschnitt 3 der Anlage 3 zur StVO (Zeichen 318). Bei Personen, die im Besitz eines Führerscheines sind wird vorausgesetzt, dass ihnen die Straßenverkehrsordnung bekannt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Kreutzberg):
Ich kann hier allerdings nicht verstehen, dass man diese Praxis nicht erfolgreich anfechten kann.

Weil es ein ziemlich stabile gesetzliche Rechtsgrundlage dafür gibt (siehe § 13 StVO )
Diese müsste man erst mal angreifen - und dafür gibt es derzeit schlicht keinen aussichtsreichen Grund. Das die eventuell einigen Designer nicht gefallen mag oder nicht zur Wagenfarbe passt, ist kein Grund.



Zitat (von Kreutzberg):
Wieso gibt es denn für Parkscheinen keine offizielle Norm, welche überall im Bundesgebiet gilt

Weil die ganzen Gemeinden dann für teures Geld die Parkscheinautomaten umrüsten oder ersetzen müssten - die würden dem Gesetzgeber da wohl aufs Dach steigen. Denn die meisten Gemeinden sind pleite oder hoch verschuldet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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