hilfe!!!!!

2. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
`*123*`
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
hilfe!!!!!

ich habe eine dringende Frage!!! Ich bin eig. noch in der Probezeit...habe den Bußgeldbescheid bekommen, die Strafe wurde auch schon bezahlt...auf dem steht aber als strafe das ich nur einen Monat fahrverbot habe! ich habe gegooglet und da steht nach 2Wochen kann die Strafe nicht mehr geändert werden in bezug auf härte etc...heißt das jetzt das da wegen Probezeit idotentest etc nichts mehr nachkommen kann????

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Na, das ist doch mal ein aussagefähiger Betreff, mit dem jeder was anfangen kann und sofort weiß um was es geht.

Zur Sache:
Der Bußgeldbescheid ergeht unabhängig von der Probezeit. Für die Probezeitmaßnahmen ist eine andere Behörde zuständig, die aber erst nach Rechtskraft der Entscheidung aktiv wird. In Sachen Probezeit wirst Du also in den nächsten Wochen noch Post bekommen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
`*123*`
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also würde das dann noch auf die Strafe drauf kommen?..wow das würde dann ja echt teuer werden...den Bußgeldbescheid habe ich jetzt allerdings schon seit dem 01.08.2011 und heute wurde der Führerschein angegeben bis wann wird denn Post wegen der Probezeit kommen? bzw bis wann ist es möglich das soetwas noch kommt?

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#3
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Es gibt keine bestimmten Fristen. Wenn die Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sind (das geschieht nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides) wird von dort die zuständige Füherscheinstelle informiert. Die wird sich ganz sicher melden, hat aber -wie schon geschrieben- keine Frist dafür. Erfahrungsgemäß dauert es aber nicht lange.

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