kein Geld zurück

14. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
patty6
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
kein Geld zurück

meine Mann war geblitzt ,in andere Stadt, die hatten behauptet das meine Sohn was, ich habe bezhalt(Dummheit von mir),ich habe auch Foto geschickt das nicht meine Sohn was. am ende habe uns ein Anwalt genommen(empfohlen von versicherung).Am ende haben wir recht gehabt, nur , meine Sohn musste Aufbauseminar zahlen ,und teilnehmen ,und andere Sachen haben wir auch bezahlt, nur jetzt behauptet den Anwalt das wir kriegen gar nichts mehr zurück, was soll das ?? hat er recht??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

der Anwalt wird wahrscheinlich im Recht sein, mit seiner Auskunft.

Zahlung ohne Rechtsanspruch oder so ähnlich??

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
patty6
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

das stets aber so ,, Der Betroffene wird freigesprochen.Die Kosten des Verfahrens und die notwendinge Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.

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#3
 Von 
patty6
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

hat der Anwalt immer noch recht??die Staatkasse wo wir wohnen hat uns bezhalt nur eine geringer
Summe ,verweigert sich noch zu zahlen weil sagt der Anwalt ,meine Sohn war nicht gezwungen die Aufbauseminar zu machen ,aber das stimmt nicht.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du hättest doch auch gegen die Verhängung des Aufbauseminars gerichtlich vorgehen können. Warum habt Ihr das nicht gemacht?

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#5
 Von 
patty6
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

der Anwalt hat damals gesagt ,das er muss die Aufbauseminar machen sonst bleibt er ohne führerschein ,und das haben wir gemacht ,ich hab noch die schreiben von dem Anwalt das er Widerspruch angelegt habe, aber in der zwischenzeit war er in Urlaub und mein Sohn zum Aufbauseminar.

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