leichter unfall mit BTM

16. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
erko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
leichter unfall mit BTM

Hallo zusammen,

folgenden Tat bestand möchte ich euch gerne schildern und benötige euren Rat.

Gestern gegen Nachmittag fuhren ich und 3 weitere Freunde mit dem Auto rum.
dann bin ich an einer Kreuzung links abgebogen wo ich es nicht durfte. Beim Abbiegen schaute ich noch mals über die schulter und sah jedoch niemanden, also fuhr ich in die Straße rein.
Plötzlich kam ein Fahrradfahrer über die Kreuzung mit einem Rasanten Tempo und hat sich bemüht einen Aufprall Unfall frontal zu vermeiden. Er bremste rechtzeitig noch ab und ich machte eine Vollbremsung. Das Fahrrad berührte leicht die Stoßstange, doch der Radfahrer blieb unverletzt. Er selbst fuhr mich einem Kopfhörer rum. Wenn es darum geht Zeugen Aussagen zu machen, waren wir insgesamt 4 Personen im Auto.
Daraufhin rief er sofort die Polizei, die auch nicht lange auf sich warten ließ.
Sie befragten mich zur Tat die ich schilderte.
Der Beamte fragte mich ob ich fahrtüchtig bin und ich antwortete mit JA.
Er machte mit mir einen Augen/Pupillen Test, kurz darauf ein Alkohol Test, die Negativ ausfielen.
Er fragte mich ob ich noch andere Drogen nehmen würde oder es mal getan habe, somit antwortete ich ehrlich mit einem JA. Er fragte mich wann dies sein solle ich antwortete mit, vor paar wochen 4-5 ca.
Daraufhin machte er mit mir einen Urin Test, der dann leider Positiv mit THC ausfiel. Vor antritt der Fahrt habe ich nicht Konsumiert und war auch nicht zum Tat Zeitpunkt irgendwie beeinträchtigt oder in einem irgendwelchen Rausch. Die Polizei nahm mich mit auf die Wache um mir eine Blut Probe zu entnehmen. Das Auto musste ich von jemand anderem nach Hause fahren lassen. Die Polizei entzog mir an ort und stelle den Führerschein, und sagte mir das es zum Richter jetzt gehen würde.

Wie geht es jetzt weiter, womit muss ich rechnen ? soll ich mir einen Anwalt nehemen? Wenn ja was kann er für mich tun? Was für kosten kommen auf mich zu?

bin in der Ausbildung grade mal und hab nur ein Popliges Azubi Gehalt. Ich vergass zu erwähnen, dass ich auch noch meine Probezeit für den Führerschein nicht beendet hatte....

danke im vorraus ich HOFFE MIR KANN JEMAND HELFEN.

MFG Erko

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

zunächst mal gibt es 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und 4 Punkte. Außerdem wird eine MPU angeordnet werden - die kostet auch so um 500 Euro. Des weiteren ist das Ganze ein A-Verstoß und führt mithin zur Probezeitverlängerung und zur Anordnung eines Aufbauseminars.
Statt des o. g. Bußgeldes könnte auch ein Strafverfahren wegen § 315c StGb eingeleitet werden - der Entzug des FS deutet darauf hin. Die Strafe könnte in Sozialstunden oder einer Geldstrafe bestehen, zeitweiliger FS-Entzug käme dazu. Der andere Kram, also MPU und die Probezeitgeschichten, kämen wie beschrieben.
Ob ein Anwalt hier nützlich ist, müssen andere User beurteilen. Jedenfalls wird er Ihr Geld kosten, denn in Straf- und Bußgeldsachen gibt es keine Prozeßkostenhilfe.
Für die Frage, ob Jugendstrafrecht angewandt wird, wäre mal Ihr Alter von Interesse.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

Ergänzung: Sowohl für ein Bußgeld- als auch ein Strafverfahren muß eine THC-Konzentration von mindestens 1 ng/ml vorliegen. Die Frage "Bußgeld- oder Strafverfahren" hängt dann davon ab, ob es "rauschbedinge Ausfallerscheinungen" gab.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Was muemmel sagte, ist soweit komplett, der Konsum zeigt der Polizei bzw. den Behörden, dass bei Dir die Eignung ein KFZ zu führen nicht gegeben ist!
Noch schlimmer ist die Tatsache, dass das während der Probezeit passiert ist was extrem gegen Dich spricht.
Wieviel THC übrig bleibt bzw. festgestellt wird, ist dabei zweitrangig.

Eine MTU wird bei Dir im schlimmsten Falle nicht an der physischen Eignung scheitern, sondern viel mehr an der psychischen. Wenn ich Du wäre, würde ich ggf. einen Vorbereitungskurs besuchen, der dich auf die MTU vorbereitet :)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn der letzte Konsum wirklich 4-5 Wochen zurückliegen sollte wird alles oben Geschriebene nicht eintreten, und lediglich die Owi für den Unfall mit dem Radfahrer geahndet werden. Wie der Unfall zu ahnden ist hängt von den ganauen Umständen ab, die mir aufgrund der Sachverhaltschilderung nicht ganz klar sind.

Je nachdem wie der Unfall geahndet wird kann es aber zu Probezeitmaßnahmen kommen.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

@ Freudenfeuer,

wäre denn ein Urintest nach 4 bis 5 Wochen normalerweise noch positiv?

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
erko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also wenn ich ehrlich bin, habe ich sogar zwei tage vorher konsumiert, sprich ich sollte mal den Wert der Untersuchung abwarten, könnt Ihr mir sagen was ein Anwalt ca kosten würde?

Ich bin euch echt dankbar

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

uns hier mit falschen Informationen zu füttern war reichlich sinnfrei, um es mal freundlich auszudrücken...Ein Anwalt im Strafverfahren kostet so 600 Euro, wenn es zu einer Verhandlung kommt, sonst etwas weniger. Darf ich nochmal nach dem Alter fragen? Das ist WICHTIG für die Frage Jugend- oder normales Strafrecht und auch im Bußgeldrecht gibt es Unterschiede.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hallo Mümmel,

quote:
wäre denn ein Urintest nach 4 bis 5 Wochen normalerweise noch positiv?
Das ist durchaus möglich. Je nach Konsumform kann so ein Test bis zu 3 Monate nach Konsumende noch positiv sein.

Aber diese theoretische Überlegung ist ja nun obsolet.


Hallo Erko,

das Ergebnis der Blutprobe kannst Du 1-2 Wochen nach deren Entnahme bei der Polizei erfragen. Dabei solltest Du aber keine Angaben mehr zur Sache oder zum Konsumverhalten machen. Dann sehen wir weiter.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
erko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

oh verzeihung...
Das alter ist 21 und noch steckte ich in der Probezeit.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

okay - Jugendstrafrecht fällt also aus. Ich empfehle, wie von Freudenfeuer beschrieben vorzugehen. Angaben, ob und woher Sie irgendwelches Cannabis bezogen haben oder gar, wie oft das der Fall war, sollten Sie natürlich auch nicht machen, denn Sie wollen ja nicht noch ein zusätzliches Verfahren wg. des Btm-Gesetzes kriegen...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen