mehrfacher Auffahrunfall bei stehender Kolonn

18. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Josef_W
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
mehrfacher Auffahrunfall bei stehender Kolonn

Hallo,

ich war heute in einem Auffahrunfall von 3 Fahrzeugen verwickelt.
Fahrzeug A stand und wollte links abbiegen. Ich stand mit meine Fahrzeug B dahinter und wartete (Bremse war gedrückt und die Bremslichter leuchteten). Ein nach mir fahrendes Fahrzeug bemerkte die stehenden Fahrzeuge zu spät und fuhr auf mein Auto. Durch den Aufprall wurde ich dann noch leicht auf das vor mir stehende Farzeug geschoben.
Es war kein Personenschaden und wir haben das ganze ohne Polizei erledigt.

Frage:
- gibt es eine Vorschrift wie groß der Abstand bei wartenden Fahrzeugen sein muß?
- Die Unfallverursacherin hat noch einen Führerschein auf Probe, arbeitet aber bei einem Rechtsanwalt. Könnte das für mich Komplikationen ergeben (Rechtsanwalt hilft seiner Mitarbeiterin)?
- sollte ich auch zu einem Rechtsanwalt gehen (habe aber keine Verkehrsrechtschutzvers.)

Hoffe es kann mir schnell jemand einen Tipp geben.

Gruß und Dank,
Josef_W

-- Editiert von Josef_W am 18.05.2004 19:35:51

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

- gibt es eine Vorschrift wie groß der Abstand bei wartenden Fahrzeugen sein muß?
Sicherheitsabstand muss entsprechend der Fahrbahnbeschaffenheit und der Geschwindigkeit sein - bei stehenden Fahrezeugen im Sonnenschein also "annähnernd" null (vergleiche mit Parken am Seitenstreifen)

Die Unfallverursacherin hat noch einen Führerschein auf Probe, arbeitet aber bei einem Rechtsanwalt. Könnte das für mich Komplikationen ergeben (Rechtsanwalt hilft seiner Mitarbeiterin)?
Unter Umständen werden evt. Ratschläge gegeben - ist auf jedenfall schon mal ein Risikofaktor.

- sollte ich auch zu einem Rechtsanwalt gehen (habe aber keine Verkehrsrechtschutzvers.)
Ein erstes Gespräch kann nie schaden - und soviel kostet das auch wieder nicht. Habe letztens für eine erste "Beratung" in Sachen Mietrecht gerade mal 15 Euro gezahlt.

Auf jeden Fall aber ihrer Versicherung den Schaden melden.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Josef_W
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Bei dem Unfall haben wir nicht die Polizei geholt. Mit meiner Digi-Cam machte ich einige Bilder von der Unfallsituation und dem Schaden an den Autos. Mit den Unfallbeteiligten habe ich dann jeweils einen Unfallbogen ausgefüllt.
Ich bin aber später mal bei der Polizei vorbei gefahren um nach einer Regel für den Mindestabstand zu fragen.
Antwort: Es gibt keine Regel. Man muß einfach so stehen, daß man sich nicht berührt. Ob das nun 10 cm oder 2 Meter sind ist egal.

Mittlerweile haben wir uns mal darauf geeinigt, daß ich und meine "Vorderfrau" in der Werkstatt einen kurzen Kostenvoranschlag machen lassen. Der Vater der Unfallverursacherin will dann abwägen ob er es zahlt oder die Versicherung in Anspruch nimmt.

Wie lange hat man Zeit den Unfall bei der Versicherung zu melden?

Gruß, Josef_W

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Man sollte den Unfall immer möglichst schnell melden. Man kann die Versicherung auch erstmal bezahlen lassen, und sich dann immer noch überlegen, ob man den Schaden zurückzahlt.
Wie hoch ist denn der Gesamtschaden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Josef_W
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

mein Mechaniker schätzte den Schaden grob auf 1500 - 2000€uro. Der Schaden bei dem vor mir fahrenden Fahrzeug dürfte ca 500 €uro ausmachen (+ 100 Euro bei mir). Bei der Unfallverursacherin macht der Schaden sicher 3000€uro aus. Gesamt also 5500Euro.

Mein Auto ist laut DAT Händlereinkaufswert noch 1287€uro wert. Der Schaden ist also höher -> Wirtschaftlicher Totalschaden.

Was ist nun Euer Tip. Wie soll ich vorgehen?

Gruß, Josef

-- Editiert von Josef_W am 19.05.2004 16:58:55

-- Editiert von Josef_W am 19.05.2004 16:59:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Anwalt holen, wer von hinten auf ein stehendes Fahrzeug auffährt ist IMMER schuld, bei Schäden in Kolonnen kann jeder in der Regel immer den Schaden bei demjenigen geltend machen der Hinten draufgefahren/geschoben ist. Die Versicherungen teilen den Schaden dann unter einander auf und nur der letzte wird hochgestuft, einzige Ausnahme ist wenn einer bestätigt das er 2mal angefahren wurde, also sie sind ihm praktisch erst einmal hinten drauf gefahren und dann ist ihnen noch einmal einer hinten drauf der sie wiederum ein 2tes mal auf den Vodermann geschoben hat. Aber das ist äusserst selten, verkompliziert die Sachlage aber meistens. Daher auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen, den muss die Gegenseite beazhlen.

Gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Mit dem Anwalt finde ich auch, glaub mir, mit nem Profi an Deiner Seite fühlst Du Dich gleich viel sicherer. Ich schreib mal nen Link zu nem Anwalt der das auch Online macht:

<a href="http://www.ra-hufer.de" >Einfach hier klicken und Onlineunfallbogen aufüllen</a>

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Josef_W
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Hilfe. Mittlerweile hat sich folgendes ergeben.

Meine Unfallgegnerin arbeitet bei meinem Rechtsanwalt!
siehe dazu auch: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=19702

Die Fahrerin welche mit ihrem Fahrzeug vor mir stand und auf die ich aufgeschoben wurde, hat dem Vater der Unfallverursacherin ein Schriftstück unterschrieben in dem steht, daß sie zwei Aufprälle gespürt hat. Ich habe dieses Schriftstück noch nicht gesehen, zweifle die Aussage aber an. Als ich mit ihr gesprochen hatte, war sie sich der ganzen Sache gar nicht sicher wie und wann sie was gespürt oder gehört hat. Ich bin der Meinung, daß das Schadensbild eindeutig eine andere Sprache spricht und meine Aussage stützt. Der Schaden bei dem Fahrzeug auf das ich aufgeschoben wurde beläuft sich auch ca. 1200Euro. Mein Heckschaden und der Frontschaden der Unfallverursacherin sind jeweils ca. 3000 Euro.

Was ist Euer Rat? Soll ich ein Unfallgutachten erstellen lassen oder ist es ratsamer bei dieser Lage trotz meiner Unschuld den Schaden "meines aufgeschobenen Auffahrunfalles" zu übernehmen?

Was ist die Meinung im Forum?

Grüße, Josef_W

-- Editiert von Josef_W am 28.05.2004 22:19:03

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