mi 1,8 Promille erwischt.. Welche Strafe

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Janine79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mi 1,8 Promille erwischt.. Welche Strafe

Hallo
mein Freund 20 wurde am Wochenende betrunken beim Auto fahren angehalten.. Er musste einen Alkoholtest machen und es kamen 1,8 Promille raus.. Danach bekam er noch einen Bluttest auf der Polizei gemacht..

Nun wollte ich nachfrragen, mein Freund hat senien Führerschein 2 Jahre
wie ich aber im Internet gelesen habe, gilt das Alkoholverbot beim Auto fahren bis 21..

Was für eine Strafe kann er erwarten ? Und wie hoch werden die kosten ungefähr? Wir durch den Bluttest der Promillewert erhöht oder bleibt das ungefähr gleich ?

Danke und Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo.
Dein Freund hat sich eine Menge Ärger eingehandelt, der zudem recht teuer werden dürfte. Mit dem festgestellten Alkoholwert liegt er im Bereich einer Straftat und muss mit einem empfindlichen Strafbefehl rechnen. Zusätzlich werden kosten für ein Aufbauseminar und dergleichen anfallen, abgesehen davon wird er wohl eine ganze Weile auf seinen Führerschein verzichten müssen. Bei einem Wert von 1,8 Promille ist auch die Anordnung einer MPU nicht ganz unwahrscheinlich.

Der festgestellte Blutwert weicht in der Regel etwas nach unten ab. Aber nicht wirklich viel.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo Janine,

mit dem Alkoholverbot für junge Fahrer brauchen wir uns hier nicht auseinandersetzen. Mit 1,8 Promille dürfen auch die alten Hasen nicht fahren.

Deinen Freund erwartet eine Geldstrafe in Höhe von ca. 30-40 Tagessätzen. 30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnettoeinkommen. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts erwartet ihn anstatt einer Geldstrafe eine ordentliche Anzahl Sozialstunden.

Weiterhin wird die Fahrerlaubnis für 12-14 Monate entzogen. Vor Neuerteilung muss er die MPU bestehen. Dies ist nur mit einer gründlichen Vorbereitung möglich, mit der er sofort beginnen sollte wenn er nach Ablauf der Sperrfrist einen neuen Führerschein in den Händen halten möchte.

Sollte er noch in der Probezeit gewesen sein wird diese um 2 Jahre verlängert werden und er muss ein Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger besuchen.

Ob die BAK höher oder niedriger ausfallen wird als die AAK kann man nicht sagen. Das hängt davon ab wie viel Zeit zwischen Trinkende, Atemtest und Butentnahme vergangen sind. War er noch in der Anflutungsphase wird die BAK höher ausfallen. War er bereits in der Abbauphase wird sie etwas niedriger sein. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass er noch unter 1,6 Promille kommen wird, was im die MPU ersparen würde.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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