MPU überhaupt rechtens (Verjährung)?

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
tschugl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
MPU überhaupt rechtens (Verjährung)?

hallo, 
kurz meine geschichte: 
am 28.05.1996 wurde mir der führerschein wegen fahrlässiger trunkenheit im verkehr (1.76 promille) entzogen. 
96/97 machte ich dann eine langzeittherapie. 
2001 positive mpu + neuer führerschein. 
am 21.7.07 parkte ich gegen 1 uhr nachts ein auto ein. das haben meine lebensgefährtin und ich auch bei der führerscheinstelle an eides statt versichert. dabei wurde ich angehalten und durfte einen alkoholtest ablegen (0,8 promille). 
am 22.01.08 dann die überraschung: 
ein nettes schreiben von der führerscheinstelle mit der aufforderung eine mpu abzugeben.

nun meine Fragen: 
ist das ganze überhaupt rechtens (verjährung)? 
was darf der untersuchenden stelle an alten akten gesendet werden.
kann ich den führerschein abgeben und 2011 einfach wieder beantragen (ohne mpu) oder kann ich meinen wohnsitz nach österreich verlegen und dort den fs umschreiben lassen? 
macht es sinn einen anwalt einzuschalten?

bei einen vorgespräch zur mpu fordert der gutachter folgendes von mir:
neue therapie oder mindestens therapeutische aufarbeitung.
danach ein jahr forensisch gesicherten abstinenznachweis.
besuch einer selbsthilfegruppe. ich bin zwar seit ca 8 jahren bei den AA. dies zählt für ihn aber nicht, da ich darüber logischerweise keinen nachweis erbringen kann.
bis ich das alles durchhabe ist es sowieso 2011.

mich persönlich ärgert am meisten, das ich aus der alten geschichte sehr wohl gelernt habe und bis dato nie unter alkoholeinfluß ein fahrzeug geführt habe. am 21.7. parkte ich lediglich ein fahrzeug in eine parklücke ein, in die meine frau nicht gekommen ist. beim vorgespräch zur mpu erhielt ich dazu ein mildes lächeln. wie ich nun weiß wird nur jede 500 ertste alkohlfahrt aufgedeckt. demzufolge bin ich anscheinend mindestens 499 mal davor betrunken gefahren. es lebe die statistik! 
soviel zum frust . 
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. 

liebe grüße an alle

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Habe leider schlechte Nachrichten für Dich. All das was Du bezüglich MPU geschrieben hast, bzw. was Dir gesagt wurde ist zutreffend.

Die erste Trunkenheitsfahrt wäre ohne die zweite Trunkenheitsfahrt verwertbar geblieben. Durch die neuerliche Trunkenheitsfahrt wird die Tilgung gehemmt. Daher werden beide Trunkenheitsfahrten noch länger verwertbar bleiben.

Da es sich um Deine zweite verwertbare Trunkenheitsfahrt handelt muss die FEB eine MPU anordnen. Einen Ermessensspielraum gibt es hier nicht.

Da Du nach Deiner ersten Trunkenheitsfahrt eine Therapie gemacht hast wirst Du als Alkoholiker eingestuft. Daher musst Du für eine positive MPU in der Tat eine erneute Therapie machen und anschließend mindestens 12 Monate stabile Abstinenz in Form eines ETG-Screenings nachweisen.

quote:
mich persönlich ärgert am meisten, das ich aus der alten geschichte sehr wohl gelernt habe und bis dato nie unter alkoholeinfluß ein fahrzeug geführt habe.
Das mag sein. Aber nun hast Du es eben doch gemacht. Auch wenn nur zum Einparken. Da Du bereits eine Therapie hinter Dir hast, und Deine MPU mit angestrebter Abstinenz bestanden hattest ist nun bewiesen, dass Du rückfällig wurdest. Bei der nächsten MPU brauchst Du eine neue Vermeidungsstrategie um den Gutachter davon zu überzeugen dass Du zukünftig keinen Alkohol mehr konsumieren wirst und somit auch nicht mehr alkoholisiert ein Fahrzeug führen wirst.

quote:
was darf der untersuchenden stelle an alten akten gesendet werden.
Das MPI erhält Deine gesamte Führerscheinakte, einsschließlich dem Gutachten der letzten MPU.

quote:
kann ich den führerschein abgeben und 2011 einfach wieder beantragen (ohne mpu)
Nein. Mit Entzug oder freiwilliger Abgabe des Führerscheins beginnt die Verjährung erneut zu laufen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Allerdings wird die Verjährung 5 Jahre gehemmt. Ohne MPU bekommst Du eine neue Fahrerlaubnis also erst in 15 Jahren.

quote:
oder kann ich meinen wohnsitz nach österreich verlegen und dort den fs umschreiben lassen?
Mit diesem Führerschein dürftest Du in Deutschland aber nicht fahren.

quote:
macht es sinn einen anwalt einzuschalten?
Nein. Mal abgesehen davon, dass die MPU-Auflage rechtens ist wäre ohnehin kein Rechtsmittel möglich. Erst gegen die Rechtsfolge, also den Entzug der Fahrerlaubnis, könnten Rechtsmittel eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten tendieren aber gegen null.

quote:
ich bin zwar seit ca 8 jahren bei den AA. dies zählt für ihn aber nicht, da ich darüber logischerweise keinen nachweis erbringen kann.
Viele Selbsthilfegruppen bescheinigen die Teilnahme. Frag einfach mal bei Deiner Gruppe nach. Die vergangenen 8 Jahre zählen eh nicht, weil Du während dieser Zeit erneut mit Alkohol aufgefallen bist.

Zu guter Letzt: Lass den Kopf nicht hängen und mach das beste aus der Situation. Es ist keine Schande hinzufallen. Aber ist ist eine Schande wenn man nicht wieder aufsteht. Also pack es an. Du kannst es schaffen.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Autsch. Da (dies ist ein Link) wurden doch tatsächlich mal wieder 40€ bei frag-einen-anwalt.de in den Sand gesetzt. Der werte Herr Anwalt sollte sich nicht nur mit dem StGB und dem StVG sondern auch mal mit der FeV auseinander setzen. Dann wüsste er, dass er mit seiner Antwort komplett daneben liegt.

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