Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine mündliche Verwarnung durch einen Polizisten unter dem Aktenzeichen vermerkt wird?
Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden entschließen sich die Beamten einen der Unfallbeteiligten, nach Belehrung auf das Aussageverweigerungsrecht, ohne Verwarngeld, mündlich zu verwarnen. Ist anhand des Aktenzeichens dann vermerkt das hier ein Unfallbeteiligter mündlich verwarnt wurde?
Vielen Dank
Grüße
joker
mündliche Verwarnung der Polizei dokumentiert?
Zitat :kann mir jemand sagen ob eine mündliche Verwarnung durch einen Polizisten unter dem Aktenzeichen vermerkt wird?
Es sollte so sein.
Zitat :Ist anhand des Aktenzeichens dann vermerkt das hier ein Unfallbeteiligter mündlich verwarnt wurde?
Aufgrund der Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Eine rein mündliche Verwarnung mit einer Belehrung gibt es meines Wissens nicht, also gehe ich davon aus, dass Sie hier wohl etwas Durcheinander gebracht haben.
Da Sie belehrt wurde, gehe ich davon aus, dass es drinsteht, was immer es auch war.
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Vielleicht deute ich "Belehrung" ja falsch.
Die Polizei hat den Unfallgegener darauf hingewiesen das er Beschuldigter in einem Ornungswiedrigkeitsverfahren ist und vor der Polizei keine Angaben machen muss.
Des Weiteren würde diese Ordungswiedrigkeit 35€ betragen aber sie würden ihm das, ich sag jetzt mal, erlassen und ihn daher nur mündlich verwarnen.
Unterm Strich geht es nur darum ob diese Verwarnung, weil ja nur mündlich, im Protoll der Polizei auftaucht.
Aber da ich ja heute mehreren Polizisten über den Weg laufen werde, frag ich einfach einen.
-- Editiert von User am 17. Dezember 2023 11:22
Zitat :Vielleicht deute ich "Belehrung" ja falsch.
Nein, das haben Sie richtig verstanden, außer dass es in diesem Fall "Betroffener" heißt.
Zitat :Unterm Strich geht es nur darum ob diese Verwarnung, weil ja nur mündlich, im Protoll der Polizei auftaucht.
Davon würde ich hier ausgehen, generell wird die Polizei alles Wesentliche bei der Unfallaufnahme dokumentieren.
Zitat :Aber da ich ja heute mehreren Polizisten über den Weg laufen werde, frag ich einfach einen.
Machen Sie das.
Zitat :Aber da ich ja heute mehreren Polizisten über den Weg laufen werde, frag ich einfach einen.
Aktenzeichen nicht vergessen.
Zitat :Aktenzeichen nicht vergessen
Das wird mir nichts bringen, da ich denke das sie mir konkret dazu keine Aussage geben dürfen...es sei denn ich täusche mich
Zitat :da ich denke das sie mir konkret dazu keine Aussage geben dürfen...
Nun, dann wird der Polizist die Frage
Zitat :Ist anhand des Aktenzeichens dann vermerkt das hier ein Unfallbeteiligter mündlich verwarnt wurde?
auch nicht beantworten können.
War man denn Unfallbeteiligter? Dann hätte man durchaus Auskunfts- / Einsichtsrechte.
Und jetzt?
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