mündliche Verwarnung der Polizei dokumentiert?

15. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Joker0815123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Verwarnung der Polizei dokumentiert?

Hallo,

kann mir jemand sagen ob eine mündliche Verwarnung durch einen Polizisten unter dem Aktenzeichen vermerkt wird?

Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden entschließen sich die Beamten einen der Unfallbeteiligten, nach Belehrung auf das Aussageverweigerungsrecht, ohne Verwarngeld, mündlich zu verwarnen. Ist anhand des Aktenzeichens dann vermerkt das hier ein Unfallbeteiligter mündlich verwarnt wurde?

Vielen Dank
Grüße
joker




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130050 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von Joker0815123):
kann mir jemand sagen ob eine mündliche Verwarnung durch einen Polizisten unter dem Aktenzeichen vermerkt wird?

Es sollte so sein.



Zitat (von Joker0815123):
Ist anhand des Aktenzeichens dann vermerkt das hier ein Unfallbeteiligter mündlich verwarnt wurde?

Aufgrund der Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Eine rein mündliche Verwarnung mit einer Belehrung gibt es meines Wissens nicht, also gehe ich davon aus, dass Sie hier wohl etwas Durcheinander gebracht haben.

Da Sie belehrt wurde, gehe ich davon aus, dass es drinsteht, was immer es auch war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Joker0815123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht deute ich "Belehrung" ja falsch.
Die Polizei hat den Unfallgegener darauf hingewiesen das er Beschuldigter in einem Ornungswiedrigkeitsverfahren ist und vor der Polizei keine Angaben machen muss.
Des Weiteren würde diese Ordungswiedrigkeit 35€ betragen aber sie würden ihm das, ich sag jetzt mal, erlassen und ihn daher nur mündlich verwarnen.

Unterm Strich geht es nur darum ob diese Verwarnung, weil ja nur mündlich, im Protoll der Polizei auftaucht.

Aber da ich ja heute mehreren Polizisten über den Weg laufen werde, frag ich einfach einen.

-- Editiert von User am 17. Dezember 2023 11:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Joker0815123):
Vielleicht deute ich "Belehrung" ja falsch.


Nein, das haben Sie richtig verstanden, außer dass es in diesem Fall "Betroffener" heißt.
Zitat (von Joker0815123):
Unterm Strich geht es nur darum ob diese Verwarnung, weil ja nur mündlich, im Protoll der Polizei auftaucht.


Davon würde ich hier ausgehen, generell wird die Polizei alles Wesentliche bei der Unfallaufnahme dokumentieren.
Zitat (von Joker0815123):
Aber da ich ja heute mehreren Polizisten über den Weg laufen werde, frag ich einfach einen.


Machen Sie das.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130050 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von Joker0815123):
Aber da ich ja heute mehreren Polizisten über den Weg laufen werde, frag ich einfach einen.

Aktenzeichen nicht vergessen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Joker0815123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktenzeichen nicht vergessen

Das wird mir nichts bringen, da ich denke das sie mir konkret dazu keine Aussage geben dürfen...es sei denn ich täusche mich

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130050 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von Joker0815123):
da ich denke das sie mir konkret dazu keine Aussage geben dürfen...

Nun, dann wird der Polizist die Frage
Zitat (von Joker0815123):
Ist anhand des Aktenzeichens dann vermerkt das hier ein Unfallbeteiligter mündlich verwarnt wurde?

auch nicht beantworten können.

War man denn Unfallbeteiligter? Dann hätte man durchaus Auskunfts- / Einsichtsrechte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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