plötzliches absolutes Halteverbot

9. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.02.2016 08:50:23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
plötzliches absolutes Halteverbot

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Ich besitze einen Anwohnerparkausweis, für welchen ich jedes Jahr Geld bezahle. Letzten Freitag kam ich von der Uni und sah auf einmal ein Knöllchen hinter meiner Scheibe. Da der Mann vom Ordnungsamt noch zu sehen war, fragte ich wo das Problem liege. Er sagte mir nur dass ich Post bekommen würde von der Stadt.

Jetzt zum eigentlichen Problem:

Für den besagten Tag galt ein absolutes Halteverbot von 12 - 24 Uhr. Soweit so gut. Allerdings wurden die Schilder dafür 3 Tage vorher aufgestellt. Da ich in dieser Zeit krankeheitsbedingt nicht aus dem Haus gegangen war, konnte ich die Schilder nicht wahr nehmen. Was sollen denn bitte Leute machen, die Ihr Auto dort stehen haben und auf Geschäftsreise sind etc.? Gibt es eine bestimmte Frist, wielang solche Schilder vorher stehen müssen?
Am Ende hat sich herausgestellt, dass das Halteverbot zur Parkplatzfreihaltung einer bestimmten Gruppe für eine Diskothek aufgestellt wurde. Das fand ich dazu noch dreister.
Kann denn jeder x Beliebige so ein Halteverbot beantragen?

Ich sehe beim besten Willen nicht ein, unter diesen Bedingungen die Verwarnung zu zahlen.

Vielen Dank für eure Antworten




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-- Editiert am 09.11.2009 18:15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12308.02.2016 08:50:23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke renner9 für deine schnelle Antwort.

Und gibt es denn irgendeine Möglichkeit das Verwarnungsgeld abzuwenden? In meinen Augen ist die Frist zu kurz, aber Gesetz ist Gesetz. Ich habe immer Verständnis dafür, wenn gebaut wird oder sonstiges. Aber für eine private Veranstaltung finde ich es eine Frechheit.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Zitat:
Und gibt es denn irgendeine Möglichkeit das Verwarnungsgeld abzuwenden?

Nein.

Zitat:
Ich habe immer Verständnis dafür, wenn gebaut wird oder sonstiges.

Ach echt? Wie schön! Auf Dein Verständnis kommt es aber überhaupt nicht an.

Zitat:
Aber für eine private Veranstaltung finde ich es eine Frechheit.

Und trotzdem musst Du zahlen!

Achja, und stell Dich mal nicht so an wegen 15 Euro. Du hättest auch abgeschleppt werden können, also echt..

-- Editiert am 09.11.2009 19:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Was sollen denn bitte Leute machen, die Ihr Auto dort stehen haben und auf Geschäftsreise sind etc.?
Die müssen dafür Sorge tragen, dass jemand regelmäßig nach dem Auto schaut.

quote:
Und gibt es denn irgendeine Möglichkeit das Verwarnungsgeld abzuwenden?
Die Zahlung des Verwarngeldes ist freiwillig. Ein Rechtsmittel gegen die Verwarnung daher nicht möglich. Wird das Verwarngeld nicht volständig und fristgerecht bezahlt kommt ein Bußgeldbescheid. Der Bußgeldbescheid ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 23,50€ verbunden.



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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Ich besitze einen Anwohnerparkausweis, für welchen ich jedes Jahr Geld bezahle.


Klingt so ein bisschen nach "Wegen der Verwaltungsgebühr steht mir ein Parkplatz zu."

An Ihrer Stelle würde ich die Knolle zahlen. Es wird nur noch teurer.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12308.02.2016 08:50:23
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay okay. Vielen Dank für eure Antworten. Ich werd das einfach bezahlen.
Da ich in solchen Fragen ein absoluter Laie bin, hatte ich hier gefragt.
Und mir ging es in der Frage nicht um die 15 Euro sondern um das Prinzip. Aber wenn die Frist von 72 Stunden so geregelt ist, dann ist das halt so.

@idiybell Solche Antworten "alla stell dich nicht so an" sind schon ein Wenig hochnäsig... Aber vielleicht kriegst du ja auch mal so ein Geschwätz in einem Fachbereich, wo du keine Ahnung hast.

Vielen Dank an den Rest :-)

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Da ich in solchen Fragen ein absoluter Laie bin, hatte ich hier gefragt.
Ist doch in Ordnung. Dafür ist ein Forum wie dieses schließlich da.

quote:
Vielen Dank
Gerne geschehen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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