polizei behauptet ich hätte am steuer telefoniert.

13. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)
polizei behauptet ich hätte am steuer telefoniert.

hallo

ich bin beruflich mit einem LKW unterwegs, da ich am schwitzen war habe ich mit meinem arm mein schweis von der stirn gewischt. und dan mein kopf auf meiner schulter gelegt. die polizei hat es gesehen und ielt mich an, haben behauptet ich hätte tel. wollte dem polizisten die letzte anrufe zeigen aber er lies sich nicht drauf ein. meinte nur nachdem er meine personalien aufnahm ich würde post bekommen.

wie würde es aussehen wenn ich eine einzelverbindungsnachweiss von meinem tel, anbieter anvorder?? reicht das als beweiss?? ich habe auch nicht mit meinem handy gespielt oder so. es war die ganze zeit in meinem rucksack

Lg,

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

wie würde es aussehen wenn ich eine einzelverbindungsnachweiss von meinem tel, anbieter anvorder??

Für welches Handy, das daheim in der Schublade liegt ?

quote:
und dan mein kopf auf meiner schulter gelegt.



Das ist unbequem und macht keiner außer zu telefonieren

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
wie würde es aussehen wenn ich eine einzelverbindungsnachweiss von meinem tel, anbieter anvorder?
Das bringt gar nichts. Zum einen geht aus dem Einzelverbindungsnachweis nur hervor wen man wann angerufen hat, und nicht wann man von wem angerufen wurde, und zum anderen stellt schon das bloße in die Hand nehmen eines Handys eine Owi dar. Es ist also zur Erfüllung des vorgeworfenen Tatbestands vollkommen unerheblich ob auch telefoniert wurde oder nicht.

Wenn das Handy, idealerweise unerreichbar, im Rucksack gewesen ist / wäre, hätte man das den Polizisten ja auch zeigen können. Ist das geschehen?

-- Editiert am 13.05.2009 19:30

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

Da du in der konkrete Situation nicht "beweisen" konntest das du das Handy nicht in der Hand hattest ist es nun leider zu spät fürchte ich.

Das wirst du berappen dürfen hehe

Du kannst natürlich Einspruch einlegen aber glaube kaum, dass das Aussicht auf Erfolg hat.

grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

ich habe dem polizisten mein rucksack gezeigt. und wollte ihm auch mein handy in der hand geben. aber ihm hat es nicht interesiert. der rucksack war unereichbar für mich. weill ich angeschnallt war und vorne 2 sitzen können (ohne fahrer) und der rucksack dan noch im fussbereich war.

ich habe nur mein kopf auf der schulter gelegt, weill ich wie gesagt meinen schweis abputzen wollte. und beide hände am lenker lassen wollte.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

Jo das Problem ist das kannst du nicht beweisen.

Und in diesem Fall zählt das Wort des Polizisten einfach mehr. Zumal sie auch zu Zweit sind (in der Regel zumindest)
Ist natürlich dumm das er sich geirrt hat, bzw. einfach nicht mit dir reden wollte.

Aber überlege mal wenn das Wort des Polizisten nicht mehr zählen würde könnte jeder der mit Handy am Steuer erwischt wird einfach sagen das das nicht stimmt und ende im gelände ;) .

Wie gesagt einfach bezahlen und unter ******* gelaufen abhacken

grüße

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
ich habe dem polizisten mein rucksack gezeigt. und wollte ihm auch mein handy in der hand geben. aber ihm hat es nicht interesiert. der rucksack war unereichbar für mich. weill ich angeschnallt war und vorne 2 sitzen können (ohne fahrer) und der rucksack dan noch im fussbereich war.
Wenn das so gelaufen ist wäre das durchaus ein erfolgversprechender Ansatzpunkt im Falle eines Einspruchs. Der Polizist würde im Gerichtsverfahren als Zeuge gehört und müsste diese Angaben dann ja bestätigen können.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na ja die Polizisten kennen den Trick auch wenn das Ersatzhandy immer aus dem Kofferraum geholt wird

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Noch leben wir in einem Rechtsstaat. Da muss ein Richter die Schuld als erwiesen ansehen um jemanden zu verurteilen. Hat der Richter Zweifel muss er das Verfahren einstellen oder den Delinquenten freisprechen. Zweifel könnten hier durchaus angebracht sein, wenn der TE glaubhaft machen kann dass sein Handy für ihn unerreichbar war, und die Polizei dies nicht in Augenschein nehmen wollte.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Wie Freudenfeuer schon sagte, es gibt den Ansatzpunkt für nen Einspruch.
Was will man denn machen,wenn einem wirklich die "Soße" vom Kopf rinnt und man hebt den Arm samt Schulter an um sich dann den Schweiß abzuwischen?
Soll das allen ernstes DER Beweis sein,man würde mit dem Handy telefonieren?
Ich bitte euch,das ist lächerlich und zeigt wieder einmal mehr,dass auch ein Polizist sich irren kann,denn Polizisten sind auch nur Menschen wie wir und Menschen können sich nun einmal irren!
Und bei der Frage,ob das Wort eines Polizisten vor dem Gesetz mehr zählt,würde ich ganz klar das Wort "Grundgesetz" ins Spiel bringen,denn dort steht es nämlich drinnen....."vor dem Gesetz her sind alle Menschen gleich"....usw.
Und da steht nicht drin,dass das Wort eines Sheriffs gewichtiger bewertet werden dürfte/könnte/sollte als das eines "normalen" Bürgers.
Der TE hat dem Sheriff ja sein Handy samt Rucksack zeigen wollen,wenn der Sheriff es nicht sehen will,ist es sein Problem, ich würde meine Rechtschutz deswegen einschalten und es drauf ankommen lassen,was notfalls der Richter dazu meint.
Es kann doch nicht wirklich angehen,dass man sich solcher Willkür beugen sollte,wo kämen wir da denn hin?
Irgendwann dürfte man dann als KFZ-Führer nicht mal mehr den Funk bedienen,weil ein Ordnungshüter darin ja ein Handy erkennen würde...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
"vor dem Gesetz her sind alle Menschen gleich"
Aber nicht vor dem Gericht. Der Betroffene (im Owi-Verfahren) darf wie auch der Beschuldigte (im Strafverfahren) lügen das sich die Balken biegen. Ein Zeug ist dagegen zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Andernfalls macht er sich strafbar. Ein Polizist würde mit einer Falschaussage vor Gericht sogar seinen sicheren Job und die sichere Pension riskieren. Sollte ein Polizist das allen Ernstes riskieren um ein 40€-Ticket von dem er selbst nichts hat durchzudrücken? Wohl kaum. Diese Annahme verschafft einem Polizisten natürlich eine höhere Glaubwürdigkeit als dem Betroffenen.

Aber:

Eben genau aus diesen Gründen sollte der Polizist, sofern es sich so zugetragen haben sollte, einräumen das der TE ihm das Handy im unerreichbaren Rucksack zeigen wollte. Je nach Verfahrensverlauf könnte der Polizist auch einräumen, dass er sich geirrt haben könnte und die Handbewegung möglicherweise falsch gedeutet haben könnte.

Er könnte natürlich auch angeben, dass er das Handy ganz eindeutig gesehen und als solches identifiziert hat. Dann würde es schlecht für den TE aussehen.

Wie der TE vorgehen möchte muss er alleine entscheiden. Er ist auch der einzige hier im Forum, der bei dem Vorfall zugegen war und genau weiss was wirklich passiert ist.

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Die Polizei wird sich sicherlich immer im Recht fühlen, jedoch würd ich versuchen,anhand der Verbindungsdaten was zu machen.
Nicht der Einzelverbindungsnachweis der Rechnung, nö, vielmehr die Daten heranziehen,die im Handy gespeichert sind, sprich empfangene Anrufe und gewählte Rufnummern,denn dahinter steht (meistens) die genaue Zeit.
Am besten,man sichert diese Daten irgendwie,damit man was zum vorlegen hat.

Obs allerdings im Gerichtsfalle was nützt,weiß ich auch nicht,liegt dann am Richter/in

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

auch wenn es sich unglaubwürdig anhört aber es war so. ich werde auf das knölchen warten und dan einspruch einlegen.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.911 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen