probezeit mit leihwagen geblitzt

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Franz 88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
probezeit mit leihwagen geblitzt

folgendes:
ich wurde auf der autobahn 100 erlaubt mit 22 zu viel geblitzt tolleranz ist schon mit drinn
das auto gehört meinem opa
er hat ei foto bekommen
mit papierkram
er könnte es nicht gewesen sein er soll den fahrer angeben
meine konsequenzen weis ich schon also 40 1 punkt lehrgang usw
was kann man tun bitte hilfe




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Man könnte entweder zu seinen Fehlern stehen und die Konsequenzen daraus tragen.

Ansonsten könnte der Opa von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dann wird die Behörde ermitteln, z.B. durch Analyse der Fotos beim Einwohnermeldeamt, wer der Fahrer sein könnte.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

und m.E. ggf. Fahrtenbuchauflage...

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

quote:
und m.E. ggf. Fahrtenbuchauflage...
Kann passieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franz 88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

also wenn mein opa das tun würde
und die suchen mich
finden die mich oder ?
wenn sich mich dann finden bekommt mein opa dann noch strafe oder sonstiges bzw bekomm ich dann noch mehr drauf ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Der Opa bekommt keinesfalls eine Strafe. Aber möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage wenn der Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden kann.

Für den Fahrer wird das Bußgeld nicht erhöht nur weil er schwer ermittelt werden konnte.

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#6
 Von 
Franz 88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

also lohnt es überhaupt dass er die aussage verweigert ?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17527x hilfreich)

Die Aussichten, dass eine Verweigerung der Aussage etwas bringt, sind gering, aber nicht gleich 0.

Bei einer Verweigerung der Aussage wird wahrscheinlich die Polizei in den nächsten Tagen vor der Tür stehen und den Opa und andere Familienangehörige noch einmal befragen. Eventuell gehen die auch zu den Nachbarn.

Daneben kann die Polizei auch noch die Personen, die als Fahrer in Frage kommen, durch einen Vergleich des Passfotos, das beim Einwohnermeldeamt hinterlegt ist, mit dem Blitzfoto ermitteln.

Es ist zwar Euer gutes Recht, so vorzugehen, dennoch geht natürlich auch für die Polizei viel Zeit dabei verloren, die sie besser für andere Dinge nutzen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Franz 88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

klar sollten die sich mit etwas wichtigem beschäftigen und nicht mit so einer lapalie...

also wenn er die ausagen verwigern würde
und die kommen zu ihm heim
dann kann er doch wieder verweigern oder ?
bzw die anderen Familienmitglieder doch auch oder?

er verweigert also
die wissen dass er verweigert
und kommen dan nochmal zu ihm heim damit er nochmal verweigern kann ???
das ist doch zeit und geldverschwendung ...

was für fotos haben die denn fon mir ?
passfoto
Führerschein
oder ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Franz 88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

"""""Der Opa bekommt keinesfalls eine Strafe. Aber möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage wenn der Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden kann.

Für den Fahrer wird das Bußgeld nicht erhöht nur weil er schwer ermittelt werden konnte. """"


ok keine strafe und was ist mit den bearbeitungsgebüren kann sowas auf einen zu kommen ?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17527x hilfreich)

Auch die Bearbeitungsgebühren ändern sich nicht, nur weil der Fahrer nicht oder nur schwer ermittelt werden konnte.

Eine Fahrtenbuchauflage ist zwar im juristischen Sinn keine Strafe, dennoch wird der Opa das als Strafe empfinden.

An das Führen des Fahrtenbuches werden sehr hohe Auflagen gestellt. Jede Fahrt muss vor Fahrtbeginn mit Fahrer eingetragen. Verstöße dagegen werden dann mit einem Bußgeld gegen den Halter bestraft, egal wer gefahren ist.

Außerdem darf die Polizei Deinen Opa jederzeit zur Wache zitieren und sich das Fahrtenbuch zur Kontrolle vorlegen lassen.

Aber mache Dir nicht so viele Gedanken darüber. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du als Fahrer ermittelt wirst, halte ich für sehr hoch.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Franz 88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

aha ok
also keine extra bearbeitungsgebühren ..
danke für di infos

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