punkte, probezeit,unfall... nun mpu???

15. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
mit_skrupel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
punkte, probezeit,unfall... nun mpu???

Hallo,

ich bin 22 jahre alt, bin noch in der probezeit und hab bereits 8 punkte
....
vor paar tagen hatte ich nun einen leichten auffahrunfall, der durch unachtsamkeit entstanden ist, der wagen des anderen hatte eine kleine delle und war leicht eingedrückt am kennzeichen, wogegen die vordere rechte seite meines wagens auf jeden fall repariert werden muss. Ich habe noch versucht zu bremsen, aber da der Wagen bereits stand und es auch regnete, klagte die Frau später über leichte Rückenschmerzen, die sie dann auch später bei der Polizei angab.
Nun hab ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung und soll mich dazu äußern oder auch nicht. Einen Anwalt kann ich mir aus finanziellen Gründen nicht leisten und sonst weiss ich auch nicht was auf mich noch zukommt. Hatte angenommen, dass ich nun zur MPU muss und mir der Führerschein entzogen wird. Aber wie es aussieht, muss man an der MPU erst teilnehmen, wenn Drogen oder Alkohol im Spiel waren,18 Punkte in Flensburg vorhanden sind aber auch wegen Straftaten.
Sollte ich wegen fahrlässiger Körperverletzung "verurteilt" werden, nehme ich an dass dies ja dann eine Straftat ist und zur MPU muss.
Außerdem will ich mich nicht mit einer nicht gut überlegten Aussage selber belasten!
Ist die fahrlässige Körperverletzung überhaupt eine Straftat?
Und was kommt sonst noch generell auf einen zu???
Danke im Voraus

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Es gibt noch weitere Gründe für die Anordnung einer MPU als von Dir aufgezählt.

Fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat.

Soweit die schlechten Nachrichten. Nun zu den Guten:

Wenn es keine schwerwiegenden Verletzungen gab wird das Verfahren vermutlich eingestellt und an die Bußgeldstelle zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abgegeben werden. Dann würdest Du mit einem Buß- oder Verwarngeld in Höhe von 35€ davonkommen. Für die Probezeit wäre das nicht relevant. Zur MPU wirst Du wegen dieser Sache nicht müssen.

Gut wäre wenn Du Dich bei der Frau melden, entschuldigen und nach ihrem Befinden erkundigen würdest. Damit würdest Du die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass die Dame Strafantrag stellt.

Wie kam es eigentlich zu den 8 Punkten, und welche Probezeitmaßnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
tattoos35
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
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#3
 Von 
tattoos35
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ich sehe derzeit keine Notwendigkeit einen Anwalt zu konsultieren.

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#5
 Von 
mit_skrupel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die ersten 4 punkte bekam ich damals wegen eines unfalls bei dem ich im kreisverkehr jemandem die vorfahrt genommen hatte, es kam zu keinen personenschaden oder große schäden am auto beiderseits aber probezeit verlängerte sich um 4 jahre und musste zum aufbauseminar... anschließend bekam ich drei punkte wegen rotlicht, der führerschein wurde mir 1 monat entzogen und 150,00 euro musste ich zahlen.... weiss auch nicht was da mit mir los war... und den letzten punkt wegen telefonieren am steuer....

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Für den Rotlichverstoß hat es dann aber 4 Punkte gegeben? Wurdest Du danach verwarnt und darauf hingewiesen, dass Du durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte abbauen kannst?

quote:
probezeit verlängerte sich um 4 jahre
Ist das ein Tippfehler oder ein Irrtum Deinerseits? Die Probezeit wird nicht um 4, sondern um 2 auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Bist Du nun wirklich noch in der Probezeit oder hast Du Dich dahingehend geirrt?

Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken die Probezeit zu verkürzen.

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#7
 Von 
mit_skrupel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, war ein tippfehler, meinte natürlich dass sich meine probezeit UM 2 Jahre AUF 4 Jahre verlängert hat, also noch bis 2011

Probezeit verkürzen? Und wie soll ich das anstellen?

Für den Rotlichtverstoss habe ich drei punkte bekommen und wurde auf den Punkteabbau hingewiesen im Bescheid, aber auch als ich den Bußgeldbescheid für das Telefonieren am Steuer bekommen habe, also nehm ich an dass ich jetzt zur MPU muss???

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Probezeit verkürzen? Und wie soll ich das anstellen?
Du kannst ein freiwilliges Seminar zur Probezeitverkürzung besuchen. Damit verkürzt sich die Probezeit um 1 Jahr. Infos gibt es z.B. in der Fahrschule.

quote:
Für den Rotlichtverstoss habe ich drei punkte bekommen
Passt aber nicht zum Fahrverbot. Hast Du den Bußgeldbescheid noch? Anhand der Bkat-Nr. ließe sich feststellen wieviel Punkte es gegeben hat. Angaben zu der Anzahl der Punkte im Bußgeldbescheid sind unverbindlich, und können daher von der Realität abweichen. Du kannst Dir auch einen VZR-Auszug zuschicken lassen. Ist dann aber auch unverbindlich.

Der Bußgeldbescheid hat nichts mit den Probezeitmaßnahmen zu tun. Hast Du nach dem Bußgeldbescheid für den Rotlichtverstoß Post von der Führerscheinstelle (also der Behörde, die das Aufbauseminar angeordnet hatte) bekommen?

quote:
also nehm ich an dass ich jetzt zur MPU muss?
Sehr unwahrscheinlich. Hast Du Dich bei der Dame gemeldet und nach ihrem Befinden erkundigt?

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#9
 Von 
mit_skrupel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ne andersrum entschuldige bitte, unfall 3 punkte, rotlichtverstoss 4 punkte, weils länger als 1 sek. rot war.... wie gesagt, wegen dem rotlicht musste ich den Führerschein abgeben...

Das mit der Proberzeitverkürzung war mir nicht bekannt, danke für die info :)

Aber wie gehe ich denn jetzt weiter vor? Soll ich im Anhörungsbogen was dazu schreiben, oder eher nichz, um mich nicht selbst zu belasten?

Die frau werde ich noch anrufen, bin im moment jedoch noch aufgeregt... na ja wird mir nicht schon den kopf abhacken...

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Soll ich im Anhörungsbogen was dazu schreiben, oder eher nichz, um mich nicht selbst zu belasten?
Ich würde schreiben, dass Du einen Moment unaufmerksam gewesen bist und deshalb nicht mehr rechtzeitig anhalten konntest. Nicht schreiben würde ich, dass Du wegen der nassen Fahrbahn ins Rutschen gekommen bist.

Die Dame würde ich jetzt aber schnellstens kontaktieren. Nicht dass sie doch noch auf die Idee kommt Strafantrag zu stellen.

Du bist Dir im Klaren darüber, dass beim nächsten Verstoß das hübsche Kärtchen für mindestens 3 Monate weg ist?

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#11
 Von 
mit_skrupel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja darüber bin ich auch im Klaren und versuche achtsamer zu fahren bevor etwas Schlimmeres passiert.

Wenn sie den stellt; was bedeutet es dann für mich? Sie erhält doch schon Schmerzensgeld von meiner Versicherung!?!

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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Ja darüber bin ich auch im Klaren und versuche achtsamer zu fahren bevor etwas Schlimmeres passiert.
Ist jetzt nicht böse gemeint. Aber das solltest Du unbedingt tun. Sicherlich kann jedem mal ein Fahrfehler unterlaufen. Aber Dein Konto ist halt schon sehr strapaziert. Und so Sachen wie ein Handyverstoß nun wirklich vermeidbar. Gerade in der Probezeit und zwei Schüssen vor dem Bug sollte man solche Sachen unterlassen.

quote:
Wenn sie den stellt; was bedeutet es dann für mich?
Es könnte bewirken, dass die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft sinkt das Verfahren einzustellen. Bei nur geringfügigen Verletzungen ist das aber unwahrscheinlich. Aber Du kennst die medizinischen Befunde nicht. Daher kann man die Schwere der Verletzungen nicht wirklich beurteilen.

quote:
Sie erhält doch schon Schmerzensgeld von meiner Versicherung!?!
Kommt auf Art und Schwere der Verletzungen an. Ist dann aber eine zivilrechtliche Forderung, die vom Ausgang des Strafverfahrens unabhängig ist.

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#13
 Von 
mit_skrupel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, Sie waren eine große Hilfe!

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