roller, Einbahnstraße, Fahrerflucht

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
peter123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
roller, Einbahnstraße, Fahrerflucht

Also der Vorfall.
Heute morgen bin ich zur schule gefahren und musste mich beeilen weil ich klausur geschrieben habe.
auf dem schulweg fahre ich meistens durch eine kurze einbahnstraße, weil dass den weg unheimlich verkürzt.
Heute morgen kommt mir auf dem Stück ein weißer lieferwagen entgegen. als ich dann ca 4 meter vor dem wagen war, erkenne ich erst dass da zwei polizisten drin sitzen. habe mich unheimlich erschrocken und gas gegeben. ein polizist springt raus und will mich in der fahrt von meinem roller reißen. tja und dann habe ich noch mein nummernschild zugehalten.
jetzt meine frage: was kann passieren, wenn die mein nummernschild haben? bin nämlich grade in der B führerscheinausbildung.

danke im vorraus

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Bkat139: Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt ==> 20€

Bkat128: Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt ==>20€

Da Tateinheit vorliegt wäre wohl mit einem Bußgeld von 30-40€ zu rechnen.

Fahrerflucht ist das übrigens nicht.

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#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--auf dem schulweg fahre ich meistens durch eine kurze einbahnstraße, weil dass den weg unheimlich verkürzt.
Heute morgen kommt mir auf dem Stück ein weißer lieferwagen entgegen--bin nämlich grade in der B führerscheinausbildung.--


-Fahrerflucht ist das übrigens nicht--

aber möglicherweise Fahren ohne Fahrerlaubnis

merkwürdige Fahrschule, in der man beigebracht bekommt,dass man ohne Fahrerlaubnis und dann auch noch gegen die Einbahnstraße fahren darf. Ich würde schnellstens die Fahrschule wechseln.

-- Editiert von meri am 27.02.2008 15:41:28

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Der TE macht derzeit die Ausbildung der Klasse B. Das schliesst nicht aus, dass er die für den Roller erforderliche, Prüfbescheinigung (Mofa) oder Fahrerlaubnis Klasse M besitzt.

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#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Mag sein, dass er die eine oder andere Prüfbescheinigung hat. Was er aber offensichtlich nicht hat: die erforderliche Reife, um am Straßenverkehr teilzunehmen:(


--Heute morgen bin ich zur schule gefahren und musste mich beeilen weil ich klausur geschrieben habe--


Ob mit oder ohne Klausur, die Schule fängt sicherlich immer zur gleichen Zeit an.

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Und bei 27 Rechtschreibefehlern wird der Langschläfer auch sicher die Klausur verhauen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

@ikarus:
Allerdings habe ich so meine Zweifel das Dein Beitrag orthographisch und grammatikalisch korrekt war.

@all:
Vielleicht könnten wir mal angewöhnen beim Thema zu bleiben. Für Fragen der Rechtschreibung und der Rechtschreibreform gibt es andere Foren.

:zoff:

-- Editiert von Freudenfeuer am 27.02.2008 20:37:06

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#7
 Von 
peter123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antworten.

- Fahrerflucht ist das übrigens nicht. - bist du dir sicher? weil das würde mir einiges an ärger ersparen. ob ich jetzt n bisschen geld bezahle, als irgendwas noch unter 100 euro wäre gut, ist mir egal. will nur nicht überall "vorbestraft" stehen haben oder den B führerschein später erst machen dürfen.

-Und ob ich rechtschreibfehler habe, entschuldige, aber das steht hier wirklich nicht zur debatte und um meine schulische laufbahn brauchst du dir keine sorgen zu machen.
-und ich bin durchaus mit führerschein m versehen wenn ich mit meinem roller fahre..
-ob das jetzt klug war oder nicht habe ich auch nicht gefragt. ich weiß selber dass ich ******* gebaut habe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Nein, eine Straftat liegt nicht vor. Fahrerflucht nennt sich korrekt >unerlaubtes Entfernen vom Unfallort<. Das wäre eine Straftat, setzt aber auch einen Unfall voraus. Außerdem glaube ich nicht das da noch etwas kommen wird. Hätten die Polizisten Dein Kennzeichen erkennen können hätten sie ohnehin schon einen Hausbesuch gemacht. Könnte aber sein das sie demnächst wieder in der Einbahnstraße oder deren Umgebung auf Dich warten.

Deiner Fahrausbildung droht deswegen aber definitiv kein Ungemach.

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#9
 Von 
peter123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke. erleichterung:)

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