roller

11. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Metthy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
roller

also ich habe meinen MBK Nitro(entdrosselt,LEO Vince ZX, unabgestimmt) an einen andern kerl verkauft, is n kumpel von mir, wir haben einen kaufvertrag gemacht der besagt er gibt mir ne anzahlung und gibt mir den rest des geldes am ende der ferien(also gehört der roller rechtmäßig immer noch mir).. naja gut jez wurde er von der polizei angehalten, der roller kam auf den prüfstand und der hat 110 angezeigt,
naja und ich krieg demnächst ne vorladung von der polizei um aussage zu machen in welchem zustand der roller war bevor er den gekauft hat, nur das problem ist dass der dussel den noch nicht umgemeldet hat(seit über einem monat ) und der immer noch bei der versicherung auf meinem namen läuft und so weiter.. er hat mir gesagt er hat es schon längst getan..... kann mir da iwas bei passiern?!..

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Da Du einen Kaufvertrag vorweisen kannst ist es Dir möglich zu belegen, dass Du nicht mehr der verantwortliche Halter dieses Rollers bist. So gesehen kann Dir nichts passieren.

Aber

- Wenn Du keine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A hast und die Polizei Dir nachweisen kann, dass Du mit dem entdrosselten Roller gefahren bist könntest Du auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Straftat) hängen.

- Wenn Du Deinem Kumpel vor dem Verkauf eine Probefahrt im öffentlichen Verkehrsraum mit dem getunten Roller ermöglicht hast, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A ist, könntest Du wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis hängen. (Ebenfalls eine Straftat).

- Es könnte auch noch ein Führen eines KFZ trotz erloschener Betriebserlaubnis im Raum stehen. Das wäre aber nur eine Ordnungswidrigkeit, die in Anbetracht der möglichen Straftaten eher untergehen würde.

Du bist nicht verpflichtet der Vorladung zu folgen und eine Aussage zu machen. Ich würde dem Polizisten freundlich aber bestimmt mitteilen, dass ich den Termin nicht wahrnehmen werde. Evtl. Fragen des Polizisten würde ich unbeantwortet lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen