hallo ihr!
ich hab nur einen normalen b führerschein und bin auch schon aus der probezeit raus und wollte mal fragen, ob ich damit auch die älteren ital. roller so fahren darf wie sie sind, also mit über 50km/h. ich habe gehört, dass das legal ist, sofern sie die 50ccm nicht überschreiten. oder gibt es dort noch eine regelung, dass es davon abhängt, wann man den fürherschein gemacht hat??
bin 20.
vielen dank im voraus
mfg
kipping
roller mit b führerschein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Flasch. Mit der FS-Klasse M darf man höchsten 45 km/h fahren.
Die Klasse B eninhaltent diese Klasse. Alles beinhaltenden Klasse müssten aber auf dem FS erwähnt sein.
>>oder gibt es dort noch eine regelung, dass es davon abhängt, wann man den fürherschein gemacht hat??
bin 20.<<
Ja, aber für dein Prob müsstest du Jahrzehnte vorher den FS gemacht haben.
Haben die Roller nicht nur 50ccm?
Eingetragen ist ja meistens auch nur eine Geschwindigkeit von <50 km/h, oder?
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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ja, die haben auch nur 50ccm, aber die fahren teilweise 60km/h und ich wollte halt wissen, ob ich die auch fahren darf
So, habe jetzt mal ein wenig gegoogelt...
Führerschein Klasse M:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³),
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind),
Quelle: <a href="http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php" target="_blank">fahrtipps.de</a>
Demnach Kleinkrafträder
- bis 45 km/h* und 50 cm²
- bis 50 km/h* und 50 cm², sofern erstmals vor dem 31.12.01 in Verkehr genommen wurden
*bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit = Höchstgeschwindigkeit lt. Fahrzeugpapieren
Also auch alle Fahrzeuge, die ohne Änderungen schneller als die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit fahren.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
cool, danke dir, das reicht mir als antwort und mehr wollte ich gar nicht wissen!!
schön tag euch nich!!
mfg
kipping
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