rote Ampel-Blitzer bei Gegensonne!!

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kati-123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
rote Ampel-Blitzer bei Gegensonne!!

Hallo, wir wurden heute morgen in KA bei total blendendem Sonnenaufgang an einer roten Ampel geblitzt. (Geschwindigkeit ca. 40-50km/h)
Wir konnten das ROT erst kurz vor der Ampel sehen und überfuhren die Haltelinie um ca. 5m trotz sofortiger Vollbremsung.
Beim Zurücksetzen blitzte es das 2. mal.

Was kann uns an Strafe erwarten?

Hat jemand Erfahrung oder Tips bezüglich total blendender Sonne???
Danke schonmal, freuen uns über jeden Hinweis!!!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine total belndende Sonne rechtfertigt nicht das Überfahren einer roten Ampel.

Es kommt aber jetzt darauf an, was auf den Bildern genau zu sehen ist. Es wird nämlich 2x geblitzt, damit bewiesen werden kann, dass das Auto auch fuhr.

Wenn das Auto auf dem zweiten Bild weiter hinten ist, als auf dem ersten Bild, dann kommt Ihr wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon. Vielleicht passiert dann auch gar nichts.

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Genau, das 2. Bild wird gefertigt, damit nicht im Nachgang behauptet werden kann "wir sind nur versehentlich über die Linie gerollt" o.ä.! Da das Auto auf dem 2. Bild ja immer noch drauf sein sollte, wäre das ein Indiz für die Geschichte mit der Sonne!
Wie hh richtig schreibt, darf trotzdem keine rote Ampel überfahren werden; dann muss eben die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst werden.
ICH würde den SV so im Anhörungsbogen schildern, viell. kennt der Sachbearbeiter ja menschliche Gefühle und es geht gut aus.

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Manchmal hilft auch ein reudiges ... ähh ich mein reuiges Bekenntnis. Dann wären Ziel und Zweck des Ordnungswidrigkeitenverfahrens erreicht (Erziehung zu gesetzestreuem Verhalten bei Vermeidung unbilliger Härten).

Hängt aber wie oben schon gesagt wurde vom Bearbeiter ab. Der hat Ermessensspielraum.


Gruß
Harry!

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das habe ich schon öfter gehabt: Anhalten nicht ganz geschafft und zweimal geblitzt beim Zurückfahren. Nie habe ich danach etwas von der Sache gehört. Denn anhand der Bilder sehen die ja, daß ich nicht bei Rot in die Kreuzung eingefahren bin, sondern diese korrekterweise durch Zurückfahren freigemacht habe.

Bear

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Muß nicht "korrekter Weise" bei Gelb die Kreuzung bereits geräumt werden, d.h. bei Rot kein Fahrzeug mehr in falscher Fahrtrichtung sich auf dieser befinden?

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#6
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Ja "regelmäßig" hast du Recht! ;)

Jedoch gibt's auch Ausnahmen; so z.B. wenn der Bremsweg bei mittlerem Bremsen bis zum Kreuzungsbereich nicht mehr ausreicht und nur noch mittels Vollbremsung (ergo gefährdendes Bremsen) der Pkw zum Halten gebracht werden kann. (das bedeutet aber nicht, dass du in Zukunft mit 120 km/h durch die Ortschaft blasen sollst, damit du nirgens mehr anhalten kannst!!! ;) ;) ;) )
Auch haste die Ausnahme von der Regel "an der Haltlinie stehen bleiben", wenn du beim Aufleuchten von Rot bereits die Haltlinie überfahren hast. In dem Fall musst du, soweit dies noch gefahrlos möglich ist, den Pkw vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhalten.
Somit stehst du auch mitten in der Rotphase rum, jedoch ist dies vom Gesetz "abgedeckt"!
Wie schon mehrfach geschrieben, daher wird auch 2x geblitzt, um das zu prüfen, was der Pkw-Führer dann auf dem 2. Bild anstellt!


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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

hier mal etwas zu rote-ampel-blitzern bei erschwerten sichtverhältnissen:

"...Auch bei diesen Regelfahrverboten muss sich der Bußgeldrichter mit der Frage befassen, ob der Verkehrsverstoß auch aus der persönlichen Situation des Fahrers heraus eine grobe Pflichtverletzung darstellt. Der Richter könnte daher vom Fahrverbot absehen, wenn sich der Verstoß als Augenblickversagen des Betroffenen im Straßenverkehr darstellt. Ein derartiges Augenblickversagen wird von der Rechtssprechung angenommen, wenn z. B. der Kraftfahrzeugführer ein Ortseingangsschild übersieht und die geschlossene Ortschaft als solche nicht zu erkennen war. Bei Rotlichtverstößen kann ein Augenblickversagen gegeben sein, wenn die Ampel unübersichtlich angebracht ist und der Rotlichtverstoß daher auf einen Wahrnehmungsfehler beruht. Abgelehnt wurde das Augenblickversagen von der Rechtsprechung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, wenn der Fahrer in Tatortnähe wohnt oder die Strecke regelmäßig fährt. Ein generelles Absehen vom Fahrverbot kommt bei den Regelfahrverboten nur in Ausnahmefällen in Betracht. Zu denken wäre etwa an den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes oder die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz."



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