selbstverursachter VU. zu schnell???

4. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
sbstn_mllr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
selbstverursachter VU. zu schnell???

Hallo liebe community,

Vor kurzem habe ich einen Verkehrsunfall verursacht, an dem ich Schuld habe. Auf einer Landstraße(erlaubt 100 km/h) brach das Heck meines BMW beim rausbeschleunigen aus einer Linkskurve aus. Das Fahrzeug übersteuerte in Fahrtrichtung links und ich fuhr in einen Hügel. Dieser ist bepflanzt mit Büschen. Außerdem befinden sich Mauersteine unter den Büschen, in diesen Steinen verkeilte sich die Front meines BMW und ich überschlug mich 3-einhalb mal und dreht mich um 90°. Ich kam mit dem Auto auf der Gegenfahrspur auf dem Dach liegend zum "Stehen".
Nun habe ich den Brief von der Polizei(schriftliche Äußerung/ Angaben zur Sache) vor mir liegen.
Die Problematik ist folgende: Ich weis nicht genau wie schnell ich unterwegs war. Aber ich kann sicher sagen, dass es zwischen 90 km/h und 120 km/h waren. Der Polizei habe ich am Unfallort im RTW liegend schon gesagt, dass es nicht mehr als 120 km/h waren. Mir wird zur Last gelegt, den Unfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht zu haben.
[color=red]Was soll ich nun für Angaben machen?[/color]
Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn ich max. 120 km/h angebe? Was muss ich beachten?

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

quote:
Mir wird zur Last gelegt, den Unfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht zu haben.
Was soll ich nun für Angaben machen?
Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn ich max. 120 km/h angebe?Was muss ich beachten?


Ganz wichtig zwischen unangepasster und erlaubter Geschwindigkeit unterscheiden!

Lassen Sie das mit den 120 km/h und geben Sie 90 km/h an, dann wird ihnen zumindest nicht noch zusätzlich eine Geschwindigkeitsübertretung angehangen.



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ganz wichtig zwischen unangepasster und erlaubter Geschwindigkeit unterscheiden! <hr size=1 noshade>


Das auf jeden Fall.

quote:<hr size=1 noshade> Mir wird zur Last gelegt, den Unfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht zu haben. <hr size=1 noshade>


Das könnte man z.B. bestreiten.

Unfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit:
145€ Bußgeld, 28,50€ Gebühr, 1 Punkt

Unfall durch allgemeine Unaufmerksamkeit:
35€ Verwarngeld, i.d.R. keine Gebühr, 0 Punkte

Sehr lesenswert:

http://www.123recht.net/Unfall-wegen-GlaetteAngeblich-zu-schnell-gefahren-__f207023.html
http://www.123recht.net/Bugeld-unangepasster-Geschwindigkeit-bei-Glaette-__f399627.html

(beide unbedingt bis ganz zum Ende lesen!)


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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