--- editiert vom Admin
sensationelles Urteil zum Blitzen!
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Dieses Urteil dürfte noch für Furore sorgen.
Warum, das ist doch zu erwarten gewesen bei dieser Sachlage.
Für 'Furore' sorgt das aber nur, wenn in Zukunft jeder 'Raser' in der Lage ist, einen 'Zeugen' aufzutreiben, der das Risiko einer Mindeststrafe von 3 Monaten eingeht, damit sein guter Kumpel keine 50 EUR zahlen muß.
Und nicht vergessen: es ist gar nicht so einfach, eine widerspruchsfreie Lügengeschichte aufzutischen. Wenn sich das herumsprechen sollte, werden die 'Zeugen' entsprechend streng befragt werden. Und wenn sich dann erst einmal herumgesprochen hat, wie schnell man für so eine 'Gefälligkeitsaussage' hinter schwedischen Gardinen landet, ist schnell Schluß mit dem 'cleveren Ausweg'.
Schließlich sollte man es auch suf Ortschaften anwenden können.
Wieso? Daß in einer Ortschaft Tempo 50 gilt, hängt nicht an irgendwelchen Schildern...
--- editiert vom Admin
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@mam.dost
1. Eine geschlossene Ortschaft ist nicht ausschließlich am Ortsschild festzumachen, sondern auch an der vorhandenen Bebauung. In den meisten Fällen wird man einem Autofahrer mit Sicherheit - zu Recht - vorhalten, dass er eben auf Grund der vorhandenen Bebauung wissen musste, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft befindet, auch wenn er das Ortsschild nicht gesehen hat.
2. Tempe 50 gilt ab
Ortsschild. Wenn immer wieder behauptet wird, dass Geschwindigkeitsmessungen erst 50, 100, oder wer weiß wie viele Meter hinter dem Ortsschild durchgeführt werden dürfen, so handelt es sich hierbei um ein nicht auszurottendes Gerücht. Diese Regelungen werden in den entsprechenden Richtlinien der Länder getroffen. Allerdings handelt es sich hierbei immer nur um Empfehlungen und nicht um verbindliche gesetzliche Vorgaben.
3. Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die sich durch mögliche Strafen nicht abschrecken lassen. Der Vergleich mit einem Mord in den USA hinkt m.E. trotzdem ein wenig, weil da mit Sicherheit ganz andere Motive ausschlaggebend für die Straftat sind. Mit Sicherheit wird es immer Menschen geben, die verrückt genug sind, diesbezüglich für einen Freund zu lügen. Ich würde es ganz sicher nicht tun und ich denke (und hoffe), dass ich damit auch nicht ganz alleine sein werde.
Gruss,
Axel
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"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "
-- Editiert von AxelK am 18.12.2005 18:09:49
--- editiert vom Admin
Auch das genannte Ureil stellt darauf ab, dass auch aufgrund von baulichen Maßnahmen an der Straße nicht zu erwarten war, dass im konkreten Fall eine Tempo30-Zone galt.
Bei einer geschlossenen Ortschaft dürfte man evtl. Dann davon kommen, wenn man in einem unbebauten Bereich der Ortschaft geblitzt wird, also anhand der Umgebung nicht davon ausgehen konnte, dass es sich dort um eine geschlossene Ortschaft handelt.
Die dazu passende Story, dass man das nicht gewusst hat und warum das Auto dort stand, muss aber schon ziemlich gut sein.Eine Verallgemeinerung dieses Urteils ist daher aus meiner Sicht nicht möglich.
Naja wirklich hohe Haftstrafen wird es kaum geben. Wer in einem Mordprozess einen Meineid oder eine uneidliche Falschaussage macht ,der wird hart bestraft. Aber solange es nur um ein paar läppische 100 Euro Kröten geht, wird es vermutlich eine Geldstrafe oder allerhöchstends eine Bewährungsstrafe geben. Als Ersttäter hat man sowiso gute Chancen auf geringere Strafen. Wie gesagt, es handelt sich hier um keinen Strafprozess ,sondern nur um eine Bußgeldsache!!!!
--- editiert vom Admin
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" bezieht sich auch eher auf Unkenntnis eines Gesetzes. Man soll nicht sagen können "Ich wusste ja nicht, dass Mord verboten ist", weil sich jeder Beschuldigte auf diese Weise rausreden könnte. Vielmehr ist man als Bürger dazu verpflichtet, sich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren.
Die Gefahr, dass durch dieses Urteil künftig regelmäßig "Raser" freigesrochen werden halte ich für eher gering.
Ein Gericht wird wohl kaum bei Ortsansässigen, denen die 30er-Zone bekannt ist (bekannt sein müsste), ebenfalls in dieser Weise entscheiden, sondern allerhöchstens bei Ortsfremden.
Im übrigen bin ich durchaus der Auffassung, das das Strafmaß von 3 Monaten (uneidlich) bzw. 1 Jahr (Meineid) Mindeststrafe für Falschausagen auch für Verkehrsrechtsprozesse gilt.
Gibt es eigentlich irgend etwas, von guest123-304, was nicht von admin editiert wurde?
Was schreibt der denn so?
Ehrliche Frage
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--- editiert vom Admin
*lol*;)
Hallo zusammen,
ich suche das sensationelle Urteil > finde aber nicht!!! Wurde es wie scheinbar auch ergänzende Beiträge vom eifrigen Admin "wegeditiert"??? Wenn ja > warum???
Gruß
JayC
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