eine Teilschuld?
Um Elektroarbeiten in einem Krankenhaus ausführen zu können, wurde mir von der Haustechnik des Krankenhaus eine Abstellmöglichkeit im Halteverbot auf einem Ärzteparkplatz zugewiesen. Uns wurde gesagt das Fremdfirmen an diesen stellen die Autos Abstellen würden. Am späten Nachmittag als wir feierabend hatten stellte ich fest das ein Zettel am Wischer angebracht war. Auf dem stand der Name eines Arztes der mein Auto beim Ausparken beschädigt hat. Ich bin zum Empfang des Krankenhaus gegangen, und habe nach dem Arzt gefragt. Ich wurde mit Ihm über mobilnetz verbunden. Er meinte das ich im Halteverbot stand und er sich keiner Schuld bewusst ist. Er wird es seinem Anwalt übergeben, oder jeder Zahlt seinen eigenen Schaden. Ich habe ihn darauf hingewiesen das das Auto ein leasing Fahrzeug meiner Firma ist und ich die Polizei rufen muss, er meinte das ist nicht sein problem. Also rief ich die Polizei. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und die Adresse des Arzt ausfindig gemacht, da dies eine Fahrerflucht war wollten sie ihn schnell erreichen da die Polizei eine Alkohol kontrolle machen wollten. Die Polizei hat mich nicht verwarnt wegen des Parkens. Der Beamte meinte nur das so viel Platz zum ausparken vorhanden war das normal es nicht möglich gewesen wäre das mein Auto zu treffen. Er hätte mich auch über Lautsprecher ausrufen lassen können, bzw. Am Empfang sich melden könnem. Und er hätte das Auto auch umsetzen lassen können. Ich habe ein Gutachten erstellen lassen und mein Schaden beläuft sich auf 4200€. Er ist der meinung das ich eine Teilschuld habe.
teilschuld im Halteverbot
13. September 2015
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Frage vom 13. September 2015 | 13:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
teilschuld im Halteverbot
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#1
Antwort vom 13. September 2015 | 14:26
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Er ist der meinung das ich eine Teilschuld habe.
Seine Meinung ist irrelevant.
Den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden und falls diese den Schaden nicht komplett ersetzen möchte, kann man immer noch dagegen angehen.
#2
Antwort vom 13. September 2015 | 23:41
Von
Status: Philosoph (13734 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Ist das denn überhaupt eine öffentliche Fläche und ein offizielles Halteverbot?Zitat:im Halteverbot auf einem Ärzteparkplatz
Denn wenn nicht dann kann der Besitzer - hier in Form des Erfüllungsgehilfen "Haustechnik" - natürlich erlauben was er möchte, beispielsweise auch das Fahrzeuge zugeparkt werden dürfen.
Aber eigentlich ist das auch egal wenn sogar die Polizei sagt, dass da genug Platz war.
Würde ich nicht so sehen, gegen parkende Autos darf man nicht fahren, egal wie falsch sie stehen; wenn man nicht vorbei kommt dann darf man halt nicht fahren.Zitat:Er ist der meinung das ich eine Teilschuld habe.
Erst wenn es eine sehr unübersichtliche Stelle ist und vielleicht auch speziell deshalb das Halten verboten ist, könnte eine Mitschuld bestehen. Auf einem Parkplatz, wo man Schrittgeschwindigkeit fährt, ist das aber völlig abwegig.
Dem stimme ich zu.Zitat:da dies eine Fahrerflucht war
Oder lag vielleicht ein Notfall vor? Ich denke da etwa an ein Feuerwehrfahrzeug, das auf der Fahrt zum Einsatz einen kleinen Schaden verursacht hat. In diesem Sonderfall muss imho nicht an der Unfallstelle gewartet werden.
Wobei, Zeit zum Zettel schreiben hatte er ja offenbar, und damit fällt dieses Argument auch flach.
Ich stimme Scappler zu, du solltest den Schaden der gegnerischen Versicherung melden; und falls die irgendwelche Sperenzchen macht direkt zum Anwalt.
Schau außerdem mal in den Leasingvertrag, manchmal stehen dort auch Verhaltensrichtlinien (z.B. könnte ein Anwalt zwingend sein).
Stefan
PS: Hast du vielleicht Bilder gemacht? Die würden mich interessieren.
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