trunkenheitsfahrt 1,7 promille

19. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
eiszeit1987
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
trunkenheitsfahrt 1,7 promille

hallo erstmal bin neu hier :-)

also ich bin 22 jahre alt und besitze den führerschein klasse m ,bin vorher noch nicht wegen alcohol etc aufgefallen ! soviel erstmal zu mir !

jetzt kommen wir zu meinem gewaltigen problem !!!

wurde am 01.05.2010 um 8:25 von der polizei angehalten , auf grund meines atems wurde eine alcoholkontrolle durchgeführt und es wurden 0,8 aak gemessen wurde danna uch mit zur wache genommen wo ein blut test gemacht wurde , dann kamm heute das dicke übel als heute der postbote mir den brief brachte von der polizei und ich ihn lass dachte ich ich seh nich richtig 1,7 promille das war heftig zumal ich das letze mal gegen 12:30 was trank !!

so jetzt stellt sich mir die frage was kommt auf mich zu und was soll ich auf den aüserungsbogen angeben ? mich schulidg bekennen oder nicht ? garnichts angeben ?

also die fahrte passiert nicht auf dem rückweg eine rparty oder sonst was sondern ich habe mich ca gegen 2 uhr schlafen gelegt und wurde gegen 7:30 von einer freundin angerufen ob ich sie zur arbeit fahren kann da ich mich wieder nüchtern fühlte wollte ich dies auch tuen ( hab halt leider kein aak messgerät zuhause um zu überprüfen wie viel rest alkohol drin ist !) nunja dies wollte ich nun auch machen aber bin kaum 400 meter weit gekommen bis mich die polizei anhielt ? könnte all das vllt mildernde umstände geben ?

also das ich erst geschlafen habe und mich danach wieder fitt fühlte? ich mein es war dann ja zumindest nicht vorsätzlich !

dieser anhörungsbogen macht mir etwas angst will da jetzt nix fdalsches ankreuzen ! wenn ich es zugebe wierd es mir vllt vorsätzlich vorgeworfen wobei wenn ich es nich zugebe ja mann aucvh von keinewr einsicht reden könnte , und zum eüsern sollte ich da bis zu gerichtsverhandlung warten ? und jetzt keine angaben machen ? ich bin total überfragt !!

vielen vielen dank für ihrer antwort schonmal im voraus :-)

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Tja, blöd gelaufen.

Zunächst mal zu den Werten. Zwischen 0,8 und 1,7 besteht augenscheinlich ein großer Unterschied, der Dich momentan vermutlich irritiert. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat der Vortester die AAK aber nicht in Promille, sondern in mg/l angezeigt. Dieser Wert ist zu verdoppeln um ungefähr auf den Promillewert zu kommen. Damit wären wir bei einer AAK von 1,6‰, was sich ja weitgehend mit der BAK von 1,7‰ deckt.

quote:<hr size=1 noshade>zumal ich das letze mal gegen 12:30 was trank !! <hr size=1 noshade>
Ich gehe mal davon aus, dass Du mit 12:30 eher 0:30 meinst. Falls es wirklich 12.30 gewesen sein sollte würde mich das sehr nachdenklich stimmen.

quote:<hr size=1 noshade>hab halt leider kein aak messgerät zuhause um zu überprüfen wie viel rest alkohol drin ist ! <hr size=1 noshade>
Wer hat das schon. Hättest Du es benutzt? Hast Du prinzipiell damit gerechnet, dass noch Restalkohol vorhanden sein könnte?

quote:<hr size=1 noshade>bin kaum 400 meter weit gekommen bis mich die polizei anhielt ? könnte all das vllt mildernde umstände geben ? <hr size=1 noshade>
Nein. Eine Kurzstrecke kann zwar mildernde Umstände nach sich ziehen. In solchen Fällen kann sogar vom Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen werden. 400m sind in diesem Sinne aber keine Kurzstrecke mehr, zumal Du ja wesentlich weiter fahren wolltest. Die 400 Meter hätte die Freundin sonst ja auch zu Fuß gehen können.

quote:<hr size=1 noshade>ich mein es war dann ja zumindest nicht vorsätzlich ! <hr size=1 noshade>
Vermutlich wird Dir auch keine vorsätzliche Tatbegehung vorgeworfen. Eine Straftat gem. § 316 StGB kann man auch fahrlässig begehen.


Den Fragebogen musst Du nicht beantworten. Ich halte es, gerade auch in diesem Fall, für besser keine Angaben zur Sache zu machen. Allenfalls bei niedrigem Einkommen wären entsprechende Angaben sinnvoll.

Dich erwartet eine Geldstrafe in Höhe von ca. 30-40 Tagessätzen (TS), sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für ca. 10-12 Monate. Eine neue Fahrerlaubnis kannst Du frühestens 3 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen. Dann wirst Du die Aufforderung zur MPU erhalten. Bestehst Du sie bekommst Du eine neue Fahrerlaubnis. Andernfalls solltest Du unbedingt den Antrag zurückziehen um eine Versagung zu vermeiden.

Mit der Vorbereitung auf die MPU solltest Du sofort beginnen wenn Du möglichst bald nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis haben möchtest.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Was noch nicht erwähnt wurde: Die MPU wird mit etwa 500 Euro zu Buche schlagen.

Was die 3monatige Totalabstinenz angeht, stimme ich nicht zu. Die Leberwerte geben Aufschluß über Lang- und Kurzzeitschäden. Wer langfristig seiner Leber geschadet hat, kann das ohnehin nicht in 3 Monaten wieder gut machen. Sollten Sie sich in diese Kategorie (=Alkoholiker) einstufen, dann sollten Sie möglichst sofort das Trinken einstellen, ein Seminar besuchen und eine 1jährige Abstinenz vorweisen können.
Sollten Sie aber nur ab und an "Party machen" und in einem noch recht jungen Alter, dann ist Ihre Leber mit ziemlicher Sicherheit noch nicht geschädigt. Hier würden nur die Kurzzeitwerte "ausschlagen". Und das auch nur, wenn Sie es 1-2 Wochen vorher richtig krachen lassen. In jedem Fall sollten Sie 1 Monat vor MPU Ihren Konsum arg zurückschrauben (auf max. 3 Bier an max. 1-2 Abenden/Woche) und 2 Wochen vorher gar nichts mehr trinken. Dann sollten die Leberwerte in Ordnung sein (generelle Lebergesundheit vorausgesetzt).

Ganz wichtig auch: Ihr Fall schreit gerade danach, bei einer MPU runtergespielt zu werden. (á la: "Ich war doch schon wieder so gut wie nüchtern, weil ausgeschlafen.") Wenn Sie dem Psychologen so kommen, dann haben Sie gleich verloren. Auch wenn es Ihnen schwerfallen mag, so müssen Sie Reue und Einsicht zeigen und vor allem akzeptieren, dass jeder ungeübte Trinker mit 1,7 Promille vermutlich nicht mal aus dem Bett hochkommen würde. Ihnen wird eine Neigung zum Alkohol unterstellt werden, weil Sie in der Lage waren mit >1,6 Promille ein Fahrzeug zu führen.

Aber noch ist ja Zeit bis zur MPU - wenn es soweit ist, können Sie ja gern wieder fragen.


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
möchte ich Dir noch anraten, wenigstens 3 Monate vor der MPU gar keinen Alkohol mehr zu konsumieren
Für das Bestehen der MPU wird eine stabile Verhaltensänderung erwartet. § Monate vor der MPU auf Alkohol verzichten (und danach evtl. wieder saufen) reicht nicht. Die MPU ist nur mit stabiler Abstinenz oder ebenso stabilem kontrollierten Trinken zu bestehen. 3 Monate Konsumstopp jedenfalls reichen nicht.

quote:
Krombacher alkoholfrei schmeckt auch ganz gut
Sehr schlechter Tipp. Auch alkoholfreies Bier sollte nicht getrunken werden. So etwas sieht der Gutachter gar nicht gerne.

Zu den anderen vorgenannten Tipps: Bei Abstinenz werden keine Leberwerte mehr bei der MPU akzeptiert. Die Abstinenz ist über mindestens 6 Monate mittels ETG-Screening oder Haaranalyse nachzuweisen. Lediglich bei kontrolliertem Trinken sind Leberwerte sinnvoll. Dann aber auch über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten.

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#5
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Zu 1.) Dagegen ist nichts einzuwenden.

Zu 2.) In den 13 Jahren hat sich viel geändert. So auch die Begutachtungsleitlinien und der Ablauf einer MPU.

Zu 3.) Der Konsum von alkoholfreiem Bier ist hinsichtlich der MPU nicht anzuraten. Zum einen weil die meisten alkoholfreien Biere nicht wirklich frei von Alkohol sind, und zum anderen weil der Geschmack dem eines echten Bieres so ähnlich ist, dass eine erhöhte Rückfallgefahr besteht.

quote:
Ich verstehe nicht, warum immer wieder weltfremde Antworten kommen?
Da haben wir etwas gemeinsam.

quote:
Die 3 Monate reichen bei einem normalen 22 jährigen wohl problemlos aus, seine Leberwerte zu normalisieren.
Das ist sicherlich richtig. Sie reichen aber nicht um eine MPU zu bestehen. Da werden eben mindestens 6 Monate stabile und nachgewiesene Verhaltensänderung gefordert.

quote:
Nicht, dass jetzt wieder gemeckert wird!
Ich mecker nicht. Ich finde es aber bedenklich jemanden mit falschen bzw. veralteten Tatsachen in eine negative MPU zu schicken. Ich habe Dich nicht persönlich angegriffen, sondern lediglich falsche Informationen korrigiert.

quote:
Außerdem gibt es Gutachter, die sehrwohl davon angetan sind, wenn man ihnen erklärt, dass man nur noch alkoholfreies Bier konsumiert, weil man festgestellt hat, dass Alkohol den Körper schädigt!
Das mag vor 13 Jahren zutreffend gewesen sein. Heute ist das nicht mehr der Fall. Begründung siehe oben.

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#7
 Von 
eiszeit1987
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was soll ich den jetzt auf den anhörungsbogen schreiben ? also besser gesagt was soll ichd a ankreuzen ?

tat zugeben ?
tat nich zugeben ?
ausage verweigern ?
oder ausage machen ?

mein hab das ja nich vorsätzlich gemacht da ich mich wie gesagt nüchtern fühlte , sollte ich das schreiben ?

nich das ich was falsches ankreuze und alles nur noch schlimmer mache ! davor hab ich im mom die meißte angst !

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

So lange Du keine Angaben zur Sache machst kannst Du auch nichts falsch machen. Von daher würde ich die 4. Option nicht wählen. Ansonsten ist ziemlich egal was Du ankreuzt. Die Fakten liegen auf d Hand. Also kannst Du die Straftat zugeben ohne das sich daraus ein Vorsatz ergibt. Du musst die tat aber nicht zugeben und kannst auch Pos. 2 ankreuzen. Ich an Deiner Stelle würde mich für 3. entscheiden.

Du kannst das Schreiben aber auch entsorgen, da Du nicht zur Rücksendung verpflichtet bist. Wie gesagt könnten aber, insbesondere bei niedrigem Einkommen, diesbezügliche Angaben sinnvoll sein weil sich die Strafe am Einkommen orientieren wird.

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#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich muss mich an dieser Stelle auch einmal korrigieren.
Ich hatte tatsächlich nicht die neue Richtlinie vom 01. 07. 2009 auf dem Zettel. Da nun offenbar ein Nachweis über mind. 1/2 Jahr geführt werden muss, nehme ich alles Geschriebene zurück und verweise auf Freudenfeuers kompetentere Antwort.


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#10
 Von 
eiszeit1987
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also hab heute das schreiben bekommen ergebniss 1,77 bak , und fahrverbot oder entzug weiß jetzt nich so genau bis februar 2011 !

ich denke dasheißt dannwohl mpu , mein hab nur den führerschein der klasse m womit ne mpu genauso teuer wer wie mein schein ansich !!!

wie sieht das jetzt aus is das immer noch so das ab 1,6 promille zwingend eine mpu fällig ist? oder is das von fallzu fall unterschiedlich bin vorher noch nie aufgefallen im strassenverkehr!

endschuldigt die rechtschreib fehler bin gerade erst von der arbeit zurück sah denbrief und bin in voller hoffnung morgen wach u werden mit ner neuen antwort !

achja nochwas 1,77 promille erscheind mir ein wenig viel weil der akk wert bei der messung nur 0,7 anzeigte !! häte ich dann nich zum tatzeitpunkt ne bak von1,4 haben müssen ? nich das die das nich berechnet haben !

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#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
und fahrverbot oder entzug weiß jetzt nich so genau bis februar 2011 !
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kannst Du frühestens 3 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen. Nach Antragstellung kommt dann die Aufforderung zur MPU.

Hast Du bereits mit der Vorbereitung auf die MPU begonnen? Ohne Vorbereitung kannst Du sie nicht schaffen, und die Vorbereitung nimmt viel Zeit in Anspruch. Solltest Du noch nicht begonnen haben hättest Du jetzt 3 Monate Vorbereitungszeit verloren. Bereits am 19.5. habe ich geschrieben das Du unverzüglich damit beginnen solltest.

quote:
wie sieht das jetzt aus is das immer noch so das ab 1,6 promille zwingend eine mpu fällig ist?
Wenn Du innerhalb der nächsten 15 Jahre eine neue Fahrerlaubnis erhalten möchtest ist die MPU obligatorisch. Ausnahmen oder einen Ermessenspielraum gibt es ab 1,6‰ nicht.

quote:
achja nochwas 1,77 promille erscheind mir ein wenig viel weil der akk wert bei der messung nur 0,7 anzeigte !! häte ich dann nich zum tatzeitpunkt ne bak von1,4 haben müssen ?
Unterschiede dieser Größenordnung kommen schon vor. Zudem hast Du in Deinem ersten Post geschrieben, dass Du 0,8 gepustet hättest. Dann hat auch die AAK einen Wert von ca. 1,6‰ ergeben. So groß ist die Differenz also nicht. Weiterhin eilt die AAK der BAK häufig etwas voraus. Das heißt die Alkoholkonzentration steigt in der Atemluft nach Konsum schneller an als im Blut, baut sich dafür aber auch etwas schneller wieder ab.

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