überholten bei unklarer Verkehrslage

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
snCHIn0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
überholten bei unklarer Verkehrslage

Hallo,

ich fuhr auf einer Kreisstraße (Tempo 100) nachts um 4:00 uhr und überholte ein PKW als ich jedoch den überholvorgang beenden wollte und wieder auf die Rechte Fahrspur fahren wollte war aufeinmal eine durchgezogene Linie da, beim Beginn des Überholvorgangs war noch ganz normal gestrichelte Linie.

mir wird vorgeworfen : Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung(Zeichen 295).

Die unklare Verkehrslage ist vollkommen unbegründet meiner Meinung nach, denn es war auf grader Strecke, voll einsichtig, kein Regen, kein Schnee, weit und breit nur das Auto und kein Gegenverkehr.

Bin noch in der Probezeit.

wie ist die Rechtslage?

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wie ist denn überhaupt die Anzeige zustande gekommen? Wurden Sie geblitzt oder angehalten?

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Dir werden gleich zwei Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, die in Tateinheit begangen wurden. Das wären:

1.) Überholen bei unklarer Verkehrslage
und
2.) Mißachtung der Fahrstreifenbegrenzung (Vz 295).

Ich nehme an Du wurdest angehalten und hast eine Aussage gemacht, die ungefähr so lautete, dass Du die durchgezogene Linie zu Beginn des Überholvorgangs nicht sehen konntest. Daraus ergibt sich, dass Du nicht die gesamte zum Überholen benötigte Fahrstrecke vollständig einsehen konntest. Du hast also überholt obwohl die Verkehrslage für Dich nicht klar war.

Für Punkt 1.) sieht der Bußgeldkatalog folgende Sanktion vor:
Bkat 19, 100€ Bußgeld, 3 Punkte, A-Verstoß

Für Punkt 2.) 150€ Bußgeld, 4 Punkte, A-Verstoß

Sollten hier tatsächlich 2 Owis geahndet werden würde das wohl auf ein Bußgeld von 200€ und 4 Punkte hinauslaufen. Hinzu kommen in jedem Fall noch 23,50€ Gebühren und Auslagen der Behörde.

Da es sich um einen A-Verstoß handelt kommen nachfolgend noch Probezeitmaßnahmen zum Tragen. Sollte es sich um die erste Auffälligkeit während der Probezeit handeln würde das die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, welches ca. 250-350€ kostet (am besten schon jetzt Preisvergleiche machen) und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre bedeuten.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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