unfall - fahrerflucht

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
pssst
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unfall - fahrerflucht

hallo!

vorab niemand ist zu schaden gekommen.

folgendes passierte:
jemand verursachte einen unfall, beschädigte u.a. fremdes eigentum und eigentum der stadt.... er flüchtete, alkohol und 1 joint spielten wohl eine rolle. die polizei fand ihn aber nicht. seit des unfalls hat sich derjenige noch nicht bei der polizei gemelden, will es zeitnah aber machen, (muss er das auch? der anwalt sagt nein) ?!

der wagen wurde zur spurensicherung beschlagnahmt und abgeschleppt.

der anwalt für verkehrsrecht riet jede aussage zu verweigern und vorerst die akten einsehen zu wollen.
nun bestehen bedenken, dass es durch unkooperatives verhalten (aussage verweigern) schlimmer werden kann.

auto ist vollkaskoversichert.

kann man nachweisen wer gefahren ist, wenn man niemanden vor ort fand?
ist der fahrzeughalter zugleich "beschuldigter/ angeklagter"? darf er die aussage verweigern zu der frage WER gefahren ist?
hat der anwalt mit seinen aussagen recht? ist es sinnvoll so zu verfahren?
wer trägt die kosten für die schäden? am auto, am beschädigten besitz anderer? vollkasko (wenn kein alkohol mehr nachgewiesen werden kann)?
welche folgen hat die fahrerflucht?

vielen vielen vielen dank für die antworten!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
ist der fahrzeughalter zugleich "beschuldigter/ angeklagter"?


Sicher ist er das wenn ein Täter nicht festgestellt werden kann. ;)

Der Halter ist nunmal dafür verantwortlich was mit seinem Fahrzeug passiert. Normalerweise hat der Halter ja auch den Schlüssel und die Papiere dafür.

Es mag ja Situationen geben, wo der Halter unzurechnungsfähig wegen Alkohol oder Joints ist und dann die Kontrolle verliert..aba das solltest du dann am Besten mit der Staatsanwaltschaft ausdiskutieren. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
vorab niemand ist zu schaden gekommen.
Ach, und was ist das?
quote:

jemand verursachte einen unfall, beschädigte u.a. fremdes eigentum und eigentum der stadt.




quote:
der wagen wurde zur spurensicherung beschlagnahmt und abgeschleppt.
In so einem Fall ein ganz normaler Vorgang.

quote:
der anwalt für verkehrsrecht riet jede aussage zu verweigern und vorerst die akten einsehen zu wollen.
Auch ganz normal.

quote:
nun bestehen bedenken, dass es durch unkooperatives verhalten (aussage verweigern) schlimmer werden kann.
Schlimmer kann es eh nicht mehr kommen. Reue kann man immer noch zeigen wenn die Beweislast eindeutig ist.

quote:
auto ist vollkaskoversichert.
Die zahlt bei Unfallflucht allerdings in aller Regel nicht.

quote:
kann man nachweisen wer gefahren ist, wenn man niemanden vor ort fand?
Diese Frage solltest Du keinem Forum sondern einem Orakel stellen. Woher sollen wir wissen ob Dir die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann?

quote:
hat der anwalt mit seinen aussagen recht? ist es sinnvoll so zu verfahren?
2xJa.

quote:
wer trägt die kosten für die schäden?
Kommt darauf an wie das Ermittlungsverfahren ausgeht. Kaskoversicherung wird vermutlich nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung schon. Allerdings wird sie Regress fordern. Je nach Beweislage bis zu 7500€, wobei 2500€ auf die Unfallflucht und 5000€ auf die berauschte Fahrt entfallen könnten.

quote:
welche folgen hat die fahrerflucht?
Wenn der Fahrer ermittelt und überführt werden kann eine Geldstrafe deren Höhe u.a. von der Höhe des entstandenen Schadens abhängig ist, Leistungsverweigerung bzw. Regress durch die Versicherung und vermutlich den Entzug der Fahrerlaubnis mit Verhängung einer Sperrfrist.

0x Hilfreiche Antwort

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