unfall trotz nichtschuld verwarngeld

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
darkman6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
unfall trotz nichtschuld verwarngeld

hallo.

hatte gestern einen unfall an ner großen kreuzung die kaum befahren ist.
kreuzung: von rechts sowie von vorne und von links treffen die straßen auf die kreuzung. von links sogar 3 straßen wenn man es genau nimmt. da dort bürger king aral und aral parkplatz ist.
ich komme also von oben auf die kreuzung zu schaue in den rückspiegel sehe weiter hinten nen motorradfahrer. fahre in die kreuzung sehr langsam rein vergewisser mich das von keiner seite was kommt setzte den blinker um links abzubiegen.schaue in den rückspiegel zum absichern und sehe den motorradfahrer direkt hinter mir und biege ab.
gefühlte 2 sekunden später knallt es.
nach anfänglichen schock beider parteien und unfallort sicherung(ob es personen gut geht und danach auto und motorrad beiseite stellen) kam die polizei die den tatbestand aufnahm. ich sagte ihm das ich langsam in die kreuzung einfuhr um dann blinkend abzubiegen. der motorradfahrer sagte er hätte wohl mein blinken übersehen. dann fragte die polizei wieso links der schaden sei und er antwortete das er links überholen wollte(war ihm anscheinend zu langsam in die kreuzung eingefahren).
darauf meinte der polizist aha......in einem kreuzungsbereich überholen.
er nahm alles auf und meinte später zu mir das ich auch ein verwahrngeld bekommen würde. trotz das ich mich richtig verhalten hatte.
habe ihm gleich laut gesagt das ich dies dann nicht annehmen werde.
seine begründung war:das ich ja auch damit hätte rechnen müssen das er mich vieleicht überholt. sowas blödes habe ich noch nicht gehört.
habe mich doch extra 2 mal im rückspiegel abgesichert. 1xmal vor der kreuzung und einmal kurz vorm abbiegen.und da war er noch im rückspiegel.

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass Du den Bußgeldbescheid erfolgreich abwehren wirst. Offensichtlich hat das 2 malige Umschauen nicht gereicht um den Unfall zu verhindern.

Zivilrechtlich gehe ich davon aus, dass die Haupt- oder sogar Alleinschuld beim Motorradfahrer liegen wird.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
sehe den motorradfahrer direkt hinter mir und biege ab

Hier dürfte das Problem liegen. In diesem Falle ('direkt hinter mir') hätte man sich vergewissern müssen, das der Motoradfahrer angehalten hat.
Das wurde wohl unterlassen, so das ein Bußgeldbescheid wahrscheinlich nicht erfolgreich abgewehrt werden kann.

Es kann jedoch genau so gut sein, das die Beamten sich unsicher sind und das mit dem Bußgeld lassen.


Bezüglich des Schadens sehe ich eine Teilung von 80% Motorradfahrer (überholen im Kreuzungsbereich) zu 20% Autofahrer (allgemeine Betriebsgefahr und nicht vergewissern das Motoradfahrer angehalten hatte).




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
darkman6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja.....das 2 mal hinterschauen sagt mir ja quasi das wichtigste. der motorradfahrer ist noch hinter mir. anders wäre es gewesen hätte ich ihn nicht mehr gesehen dann hätte ich mich vergewissern müssen wo er ist. mußt ich aber nicht da er genau hinter mir war.
habe doch verkehrsrechtlich alles getan. kurz vor kreuzung im rückspiegel abchecken wer da ist.in die kreuzung langsam einfahren um überblick zu erhalten.alle seiten abgecheckt.blinker an und nochmal in den rückspiegel geschaut da war er noch und abgebogen.

ich meine man hätte mir ja was anhaben können wenn ich nur einmal in den rückspiegel geschaut hätte...weil ich ein 2mal hätte schauen müssen zum absichern.das habe ich auch.

sollte ich einen anwalt einschalten da ich eh rechtschutzversichert bin?
wenn ich jetzt ohne den alle aussagen und schriftverkehre mache und dann meint die versicherung(ist vom verunfaller und mir sogar leider die selbe) 50/50 für beide ist es da nicht schon zu spät mit anwalt?

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#4
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
habe doch verkehrsrechtlich alles getan


Das sicher nicht.
quote:

kurz vor kreuzung im rückspiegel abchecken wer da ist.in die kreuzung langsam einfahren um überblick zu erhalten.alle seiten abgecheckt.blinker an und nochmal in den rückspiegel geschaut da war er noch und abgebogen.


Das ist nicht die richtige Reihenfolge.
quote:
Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen


Da wäre es also notwendig gewesen, den Fahrtrichtungsanzeiger bereits vor dem Einfahren in die Kreuzung einzuschalten und nicht erst kurz vor Beginn des tatsächlichen Abbiegevorganges

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#5
 Von 
darkman6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso nicht richtige reinfolge?

Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen (Anmerkung: mindestens 3 x)

und die 3 mal habe ich erfüllt.

auf jedenfall war der blinker gesetzt bevor ich abgebogen bin und nicht erst beim abbiegen.
deswegen steht trotzdem noch die anschuldigung im raum das ich hätte damit rechnen müssen das ich in einer Kreuzung von einem motorradfahrer links überholt werden könnte.

meiner meinung nach ist dies überzogen. ich kann mich ja schlecht in nen motorradfahrer reinversetzen und selber fahre ich kein motorrad und ich kann mir nicht vorstellen das irgendjemand im straßenverkehr damit rechnen würde in ner kreuzung als linksabbieger noch links überholt zu werden.

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#6
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)


quote:
(Anmerkung: mindestens 3 x)

und die 3 mal habe ich erfüllt


Wo nimmst da denn her, dass es reichen würde, wenn es 3 X blinken würde?

Rechtzeitig heißt, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf deine Absicht, abbiegen zu wollen, rechtzeitig einstellen können.

Da genügt eben regelmäßig die Unsitte nicht, erst vor dem bzw. bei Losfahren zu blinken. Hättest du rechtzeitig links geblinkt, hätte der Motorradfahrer sich eben schon rechtzeitig bei Annäherung darauf einstellen können und sich ggf. nicht erst hinter dir eingeordnet, sondern u.U. rechts von dir

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
(Anmerkung: mindestens 3 x)
und die 3 mal habe ich erfüllt


Wo nimmst da denn her, dass es reichen würde, wenn es 3 X blinken würde?

Rechtzeitig heißt, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf deine Absicht, abbiegen zu wollen, rechtzeitig einstellen können.

Da genügt eben regelmäßig die Unsitte nicht, erst vor dem bzw. beim Losfahren zu blinken. Hättest du rechtzeitig links geblinkt, hätte der Motorradfahrer sich eben schon rechtzeitig bei Annäherung darauf einstellen können und sich ggf. nicht erst hinter dir eingeordnet, sondern u.U. rechts von dir.

quote:
steht trotzdem noch die anschuldigung im raum das ich hätte damit rechnen müssen das ich in einer Kreuzung von einem motorradfahrer links überholt werden könnte


Rechtzeitiges Blinken hätte das Missverständnis eben ggf. verhindern können.

Da Motorradfahrer regelmäßig ein ganzes Stück höher sitzen, als Autofahrer, übersehen diese dadurch ein "Anblinken" beim Abbiegen recht schnell mal, wenn sie nah genug aufgefahren sind oder schon unmittelbar hinter dem PKW stehen.

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#8
 Von 
darkman6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

er selber habe ja eben zugegeben mein blinken übersehen zu haben und mich dann versucht links zu überholen. mehr als rechtzeitig blinken und umschauen und 2 mal in den rückspiegel schauen kann ich auch nicht.

hätte hätte.......hat er aber nicht. er hat mein blinken nicht wargenommen wofür ich nix kann.

sind doch anscheinend eh fast alle motorradfahrer gleich. nur heizen in der birne.
ein autofahrer hätte sich dies bestimmt nicht erlaubt.

außerdem geht es nicht um das blinken weil nicht dieser tatbestand im raum steht ob ich rechtzeitig geblinkt habe sondern die sache mit dem überholen.
meine frage beantwortet und jetzt werde ich sehen wann was kommt und nehme mir meinen anwalt und gut ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
darkman6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechtzeitig geblinkt habe ich!

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>mehr als rechtzeitig blinken und umschauen und 2 mal in den rückspiegel schauen kann ich auch nicht. <hr size=1 noshade>


Rechtzeitig geblinkt hast du ja offensichtlich nicht.
quote:<hr size=1 noshade>
er selber habe ja eben zugegeben mein blinken übersehen zu haben <hr size=1 noshade>


Damit bestätigt der Motorradfahrer jedoch nicht, dass du tatsächlich geblinkt hast, sonden nur, dass er dies nicht gesehen habe.

Selbst wenn das zutreffen würde:
quote:<hr size=1 noshade>
sind doch anscheinend eh fast alle motorradfahrer gleich. nur heizen in der birne <hr size=1 noshade>


würden wohl die Wenigsten davon jemand links überholen wollen, welcher erkennbar nach links abbiegen will.

Da ist man schon sicherer dran und sogar schneller, wenn man diesen einfach rechts überholt, wie die StVO dies regelt.

Es spricht also schon einiges dafür, dass du dich selbst jedenfalls nicht korrekt verhalten hast.

Übrigens verlangt bereits § 1 der StVO , sich in gewissem Maße auch in andere Verkehrsteilehmer hineinzuversetzen.

Wenn jemand ohne zu blinken in einen Kreuzungsbereich einfährt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer nämlich erst einmal davon ausgehen, dass dieser gerade aus weiter fahren wird.
Überholen im Kreuzungsbereich ist zunächst einmal prinzipiell erlaubt.

Wenn du also durch dein verspätetes Blinken den Nachfolgenden gefährdet hast, kann dich ggf. schon ein ganz erhebliches Mitverschulden treffen.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
sind doch anscheinend eh fast alle motorradfahrer gleich. nur heizen in der birne.
ein autofahrer hätte sich dies bestimmt nicht erlaubt.
Ja nee, ist schon klar. Da ich Motorradfahrer bin und mich nicht gerne in derartige Stammtischklischees stecken lasse kannst Du auf meine so Sympathie nicht hoffen.

Nur mal so zur Info: Statistisch ist es so, dass bei 2 von 3 Kollisionen zwischen Autos und Motorrädern die Autofahrer die Haupt- oder Alleinschuld tragen.

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