unfall verursacht

10. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
louis2014
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unfall verursacht

vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall verursach

es war abends und ich stand an einer Kreutzung plötzlich bin ich von der kupplung gerutscht und hab den wagen vormier angeschoben und der ist leicht auf den vor in gerollt.
Ich hab natürlich die Schuld zugegeben ist ja klar
war natürlich leicht durcheinander seit 30 Jahren mein erster unfall
also Polizei gerufen
die kam und hat den unfall aufgenommen
Plötzlich klagte die Fahrerin über kopfschmerzen fing an zu weinen
Die Polizei holte dann den Rettungswagen der kam auch sehr schnell
inzwischen sagte mir der Polizist das es jetzt ein VU mit Personenschaden sei und ich würde von dem Staatsanwalt hören
dann kam der Rettungssanitäter und sagt zur Polizei die Fahrerin ist kein fall fürs Krankenhaus

Soweit so nicht gut
Zuhause direkt die Versicherung angerufen alle Daten durchgegeben und audrücklich gefrag muss ich jetzt noch was machen
antwort nein alles gut wir setzen uns mit den unfallgegenern in verbindung
jetzt schlaf ich seit 2 Tagen nicht
was kommt da auf mich zu bei dem wort staatsanwalt bin ich umgefallen innerlich
ich hab Panik

wer kann mir helfen

hab mir noch nie was zu schulden kommen lassen kein Punkt kein bußgeld nichts jetzt das

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat:
inzwischen sagte mir der Polizist das es jetzt ein VU mit Personenschaden sei und ich würde von dem Staatsanwalt hören

Reine 0815-Routine wenn der Verdacht einer Verletzung besteht. Die können ja das Endergebnis noch nicht wissen.



Zitat:
dann kam der Rettungssanitäter und sagt zur Polizei die Fahrerin ist kein fall fürs Krankenhaus

War wohl nur etwas "Nervenflattern" bei der Dame ...
Also nichts wildes, da sehe ich erst mal kein Grund zur Beunruhigung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
wer kann mir helfen

Abwarten.
Dass ein Verdacht wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird, ist reine Routine.
Die Verlaufen mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit im Sande, wenn es keine ernsthafte Verletzung gab.

Sachschaden und eventuelles Schmerzensgeld für den Unfallgegner regelt deine Versicherung ganz alleine.
Falls ein Anhörungsbogen von der Polizei wegen der fahrlässigen Körperverletzung kommt, hier noch mal melden.
Bis dahin keine Panik haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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