Guten Tag,
unsere Nachbarn, parken seid über einem Jahr Tag für Tag unser gesamtes Grunstück voll! Das will heißen das jeden Tag minestens 4 fremde Autos vor unserem Grunstück stehen. Wir haben es bisher stillschweigend ignoriert, doch nun ist das Maß voll! Einer der Nachbarn ist besonders schlimm, da er soager die Frechheit besitzt, einen Kran vor unserer Haustüre abzustellen!
In wie weit können wir uns dagegen wehren sprich gibt es diverse rechtliche Schritte die wir einleiten könnten à la Antrag für ein Parkverbotsschild etc...
Vielen Dank für ihre Hilfe und Antwort!
rey
v. den Nachbarn zugepark!
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich gehe mal davon aus, dass die Fläche (auf der geparkt wird) eine öffentliche Straße sein wird.
Sofern die Fahrzeuge nun weder den fliessenden Verkehr behindern, noch auf dem Gehweg stehen (ein Reifen reicht), wirst du da wohl kaum etwas erreichen.
Am besten ist es, wenn du dich an das zuständige Ordnungsamt wendest und die Sache schilderst. Mit viel Glück wird ein Parkverbot eingerichtet.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
kreuzungen/ einmüdungen müssen mit min. 5m. abstand (ca. eine pkw länge) "beparkt" werden.
wie michim sagt nicht auf dem bürgersteig.
einfahrten müssen frei bleiben, auch wenn kein schild dasteht.
fahrbahn muss min. 3 meter "restbreite" haben.
frag doch mal die anderen nachbarn was sie davon halten u. schreibt nen brief ans ordnungsamt.
ps:. ich glaub baumaschinen dürfen garnicht geparkt werden, zum. nicht ungesichert.
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Moin,
es gibt kein recht eines Anwohners auf den Straßenraum vor seinem Grundstück, von daher wird von den Behörden in diesem Fall kaum etwas unternommen werden - bisher sehe ich auch keinen Grund. Nur weil es ihnen nicht gefällt auf fremde Autos zu schauen ist jedenfalls keiner.
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