Ich wurde letze Woch auf dem Scooter mit 1,4 erwischt, aber der Arzt denkt wohl, es sei mehr (1,8 wenn ich es richtig verstanden habe).
Ich gehe mal davon aus, dass ich ganz gute Ausfallerscheinungen hatte.
Auch ist das in meinen 42 Jahren der erste Kontakt zur Polizei, nicht mal ein Parkticket etc.
Wenn ich also über 1,6 habe und die MPU Pflicht wird, wie genau erfahre ich davon?
Mit dem Urteil bzw. Strafbefehl?
Oder wenn ich den Führerschein neu beantrage zum Ende der Sperrfrist?
Ich lese immer wieder von Abstinenz von 6 Monaten? Wenn dies der Fall sein sollte, ab wann erfahre ich davon? Mit Einziehung der alten Fahrerlaubnis oder eben der Neubeantragung?
Den legt die Führerscheinstelle fest oder das Gericht?
Abgesehen davon, dass mir Lust auf jeglichen Alkohol vergangen ist, würde ich dennoch gern im Urlaub nach Weihnachten etwas mit Freunden trinken (nicht betrinken).
Kann man eine Abstinenzpflicht ggf umgehen, wenn ich jetzt direkt einen Haartest machen würde. Oder Lebertest?
Beim Haartest gelten ja 30 pq / mg als chronisches Trinken. Wenn der Wert niedrig ist, könnte ich ja dies als Argument gegen die Abstinenz nutzen.
Mein Alkoholkonsum mit 2,5 Litern Pro Woche ist durchaus im Bundesdurchschnitt, ich trinke aber eigenlich nur so 5-7 Kölsch Freitag und Samstag, wenn mir meine Gäste an der Bar was ausgeben.
Bei der Kontrolle hatte ich den Abend aber leider das doppelte Getrunken, da noch einer Geburtstag feierte danach.
-- Editiert von User am 26. November 2025 03:06
wann wird die MPU angeordnet zeitlich
26. November 2025
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Frage vom 26. November 2025 | 02:35
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
wann wird die MPU angeordnet zeitlich
#1
Antwort vom 26. November 2025 | 08:19
Von
Status: Master (4371 Beiträge, 1253x hilfreich)
Hat die Polizei auch Ausfallerscheinungen festgestellt? Wenn ja, dann ist unterhalb von 1,6‰ keine MPU zu erwarten. Ohne (polizeilich festgestellte) Ausfallerscheinungen ist bereits ab 1,1‰ mit einer MPU zu rechnen. Ab 1,6‰ ist die MPU auf jeden Fall Pflicht.Zitat :Ich gehe mal davon aus, dass ich ganz gute Ausfallerscheinungen hatte.
Mit der Post durch die Führerscheinstelle nach Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Den Antrag kannst Du frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist stellen. Veraltete Internetseiten besagen, das das erst 3 Monate vor Sperrfristende möglich sei. So war das früher. Der Gesetzgeber hat das aber geändert.Zitat :Wenn ich also über 1,6 habe und die MPU Pflicht wird, wie genau erfahre ich davon?
Man kann alles möglich lesen. Ob Du abstinenzpflichtig sein wirst, und für wie lange Zeit Du Deine Abstinenz nachweisen musst, ist von der Problemtiefe abhängig. Die gilt es erst einmal zu ergründen. Das heißt, dass Dir derzeit Niemand diese Frage beantworten kann.Zitat :Ich lese immer wieder von Abstinenz von 6 Monaten?
Böse ausgedrückt: Dem MPU-Gutachten wirst DU entnehmen können, ob der nachgewiesene Abstinenzzeitraum ausreichend gewesen ist. Allerdings ist die Abstinenz eigentlich noch die einfachste Übung und nur der Türöffner für die MPU. Um die MPU bestehen zu können bedarf es einer umfangreichen Vorbereitung. Im Zuge dessen wirst Du sehr viel über Dich erfahren und lernen. Dann wirst Du auch wissen, über welchen Zeitraum Du Deine Abstinenz nachweisen musst.Zitat :Wenn dies der Fall sein sollte, ab wann erfahre ich davon?
Vom Widerspruch mal abgesehen, ist das im Hinblick auf eine etwaige bevorstehende MPU eine ganz schlechte Idee. Du solltest Dich entscheiden. Führerschein oder Alkohol. Das beides auf Dauer nicht zusammenpasst, hast Du ja gerade schmerzlich erfahren.Zitat :Abgesehen davon, dass mir Lust auf jeglichen Alkohol vergangen ist, würde ich dennoch gern im Urlaub nach Weihnachten etwas mit Freunden trinken
Nein. Die Frage ist natürlich, ob Du abstinenzpflichtig sein wirst. Möglicherweise könntest Du die MPU auch mit kontrolliertem Trinken bestehen. Aber auch diese neue Lebensphase sollte mit einem gewissen Abstinenzzeitraum beginnen. Zudem gelten für das kontrollierte Trinken ganz strenge Regeln.Zitat :Kann man eine Abstinenzpflicht ggf umgehen, wenn ich jetzt direkt einen Haartest machen würde. Oder Lebertest?
Wenn Du willst, dann wirst Du viele Argumente gegen die Abstinenz finden können. Es geht ja auch ohne Führerschein. Ein Deutschlandticket ist viel billiger als Autofahren.Zitat :Wenn der Wert niedrig ist, könnte ich ja dies als Argument gegen die Abstinenz nutzen.
2,5 Liter was? 2,5 Liter reiner Alkohol wären tödlich. 2,5 Liter Schnaps wären nicht viel besser. 2,5 Liter Wein sehr viel bedenklicher, als 2,5 Liter Bier. aber auch die liegen sehr viel höher, als die WHO als halbwegs unbedenklich ansieht.Zitat :Mein Alkoholkonsum mit 2,5 Litern Pro Woche ist durchaus im Bundesdurchschnitt,
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