wegen Baustelle: nur Anwohnerverkehr

7. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)
wegen Baustelle: nur Anwohnerverkehr

Hallo,

wegen Brückenneubau ist an der Bundesstraße eine Baustelle mit Vollsperrung eingerichtet. Hinter der Baustelle befinden sich zwei Wohn- und Gewerbegebiete.
Der Verkehr wird weiträumig umgeleitet (bis 20 km Umweg).

Nun gibt es einen Weg (öffentliche Straße, aber selbst ein Waldweg ist in einem besseren Zustand), die dieses abgeschnittene Wohngebiet mit der Stadt verbindet. Wegen Breite und Zustand der Straße, ist es nachvollziehbar, dass der (erhebliche) Durchgangsverkehr diese Straße nicht nutzen soll.
Hierzu hat die Stadt Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatz "Rettungsdienst frei" und "Anwohnerverkehr Ort1 & Ort2 bis 2t frei".

Die Stadt schreibt hierzu auf ihrer Internetseite:

quote:
Die Verbindungsstraße zwischen dem xx und der Ortschaft Ort2 wird ebenfalls für die Durchfahrt gesperrt, lediglich für Rettungskräfte und Anwohner sowie Berufstätige in den Orten Ort1 und Ort2 (einschließlich Ort3) mit Fahrzeugen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von maximal zwei Tonnen, ebenso wie für den Bürgerbus, ist die Durchfahrt erlaubt. Das Verbot für den Gesamtverkehr ist erforderlich, um die Strecke für den Fall von Rettungseinsätzen befahrbar halten zu können und die Verbindungsstraße nicht zu überlasten

"Anwohnerverkehr" setze ich dem frühreren "Anwohner frei" gleich, was ja heute "Anlieger frei" ist.
Das würde dann auch die Erlaubnis der in den Orten Beschäftigten erklären.
Allerdings erhalten auch Besucher der betroffenen "Bewohner" ein Knöllchen und werden zur Rückfahrt aufgefordert. Ambulante Pflegedienste dürfen den Weg ebenfalls nicht befahren und müssen der Umleitung folgen (die Polizei lässt alle "erwischten" zurückfahren!).

Nun meine Frage:
Wer darf diesen Weg aus rechtlicher Sicht befahren?
Gerne mit §§ oder entsprechenden Urteilen .. bin gespannt

Gruß
MichiM

-----------------
"<img src="http://www.my-smileys.de/smileys2/zeitung2.gif" alt="" border="0">"

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es wie du, Anwohnerverkehr ist imho als der "den Anwohnern dienende Verkehr" zu verstehen, also natürlich die Anwohner selber aber auch Besucher, Mitarbeiter, Handwerker, Paketdienste u.s.w.

quote:
Allerdings erhalten auch Besucher der betroffenen "Bewohner" ein Knöllchen
Das würde ich ganz sicher nicht akzeptieren, notfalls geht es halt vor Gericht (mit relativ hohen Erfolgsaussichten).

Das Zusatzschild "Rettungsdienst frei" hätte man sich übrigens komplett sparen können, Rettungsdienste hätten eh' Sonderrechte (und dürfte dort sogar bei nacktem VZ250 fahren).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Das würde ich ganz sicher nicht akzeptieren, notfalls geht es halt vor Gericht (mit relativ hohen Erfolgsaussichten).


Das sehe ich genau so.
Pflegedienste und ähnliche auch Lieferfahrzeuge unter den 2 Tonnen sind Anlieger.

Dazu vgl:

OLG Jena

Das dürfte auch auf den vorliegenden Fall anwendbar sein. Vielleicht sollte man da mit mit dem zuständigen Leiter der Polizeidirektion oder des PP reden.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen