Hallo,
wegen Brückenneubau ist an der Bundesstraße eine Baustelle mit Vollsperrung eingerichtet. Hinter der Baustelle befinden sich zwei Wohn- und Gewerbegebiete.
Der Verkehr wird weiträumig umgeleitet (bis 20 km Umweg).
Nun gibt es einen Weg (öffentliche Straße, aber selbst ein Waldweg ist in einem besseren Zustand), die dieses abgeschnittene Wohngebiet mit der Stadt verbindet. Wegen Breite und Zustand der Straße, ist es nachvollziehbar, dass der (erhebliche) Durchgangsverkehr diese Straße nicht nutzen soll.
Hierzu hat die Stadt Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatz "Rettungsdienst frei" und "Anwohnerverkehr Ort1 & Ort2 bis 2t frei".
Die Stadt schreibt hierzu auf ihrer Internetseite:
quote:
Die Verbindungsstraße zwischen dem xx und der Ortschaft Ort2 wird ebenfalls für die Durchfahrt gesperrt, lediglich für Rettungskräfte und Anwohner sowie Berufstätige in den Orten Ort1 und Ort2 (einschließlich Ort3) mit Fahrzeugen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von maximal zwei Tonnen, ebenso wie für den Bürgerbus, ist die Durchfahrt erlaubt. Das Verbot für den Gesamtverkehr ist erforderlich, um die Strecke für den Fall von Rettungseinsätzen befahrbar halten zu können und die Verbindungsstraße nicht zu überlasten
"Anwohnerverkehr" setze ich dem frühreren "Anwohner frei" gleich, was ja heute "Anlieger frei" ist.
Das würde dann auch die Erlaubnis der in den Orten Beschäftigten erklären.
Allerdings erhalten auch Besucher der betroffenen "Bewohner" ein Knöllchen und werden zur Rückfahrt aufgefordert. Ambulante Pflegedienste dürfen den Weg ebenfalls nicht befahren und müssen der Umleitung folgen (die Polizei lässt alle "erwischten" zurückfahren!).
Nun meine Frage:
Wer darf diesen Weg aus rechtlicher Sicht befahren?
Gerne mit §§ oder entsprechenden Urteilen .. bin gespannt
Gruß
MichiM
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