widerspruch - bußgeldbescheid - komische begründun

11. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
jerry006
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 30x hilfreich)
widerspruch - bußgeldbescheid - komische begründun

hallo,

jemand hat gegen ein verwarngeld widerspruch eingelegt.

diese person bekam jetzt einen bußgeldbescheid mit dem wortlaut

"Ihre Einwendungen halte ich nicht für geeignet, Sie von dem Vorwurf zu entlasten."

Muss das nicht von der Behörde auch begründet werden oder genügt ein so lapidarer Satz?

was kann man dagegen tun?

gibts zu so einer begründung evtl. ein "hilfsmittel"?

bitte um eure meinungen.

vielen dank im voraus.

gruß

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

jo,das genügt

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#2
 Von 
Mero
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein Bußgeldbescheid muss eigentlich überhaupt keine Begründung erhalten, weil er strafprozessual lediglich eine Klageerhebung der Behörde darstellt.

Mero

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Schön. Ich hab auch Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, da ich zum Tatzeitpunkt nicht mit dem besagten PKW unterwegs war. Nun habe ich ein Schreiben bekommmen, das mir den Eingang des widerspruchs bestätigt. Darin steht sinngemäß: "Sie wurden als Fahrer ermittelt. sie werden gebeten, anzugeben, ob der Widerspruch zurückgenommen wird, oder ob Sie eine gerichtliche Klärung beantragen".
Ich hab natürlich umgehend geantwortet, dass der Widerspruch nicht zurück genommen wird.
Mich interessiert nun, wie dieses Schreiben zu werten ist. Werden die jetzt mit den wirklich bescheidenen Aussichten Klage erheben, oder ist das nur ein Formbrief?

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
"Sie wurden als Fahrer ermittelt. sie werden gebeten, anzugeben, ob der Widerspruch zurückgenommen wird, oder ob Sie eine gerichtliche Klärung beantragen"

Es ist eigentlich nicht die Art so einer Behörde, so ein Schreiben zu verfassen, wenn sie das nicht ernst meinen.

Es müssen eigentlich Dinge vorliegen, die den Sachbearbeiter zur Überzeugung kommen lassen, dass Du der Fahrer bist.

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Da möchte ich aber zu gerne wissen, welche. Eigentlich liegt der Behörde nicht sonderlich viel vor. Ein miserables Bild, auf dem nichts zu erkennen ist und ein Auto, das nicht auf meinen Namen angemeldet ist.
Na ich lasse mich mal überraschen.
Mal eine frage am Rande: Es ist ja offiziell ein Verfahren eingeleitet. Sollte ich gar nichts mehr hören: Wann verjährt der Spaß dann?

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein miserables Bild, auf dem nichts zu erkennen ist und ein Auto, das nicht auf meinen Namen angemeldet ist. <hr size=1 noshade>


Zunächst bekommt der Halter einen Anhörungsbogen. Wahrscheinlich hat der Halter in diesen Bogen Dich als Fahrer eingetragen.

Sollte er Dich wider besseren Wissens beschuldigt habe, droht ihm eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB ). Der Zeuge wird sich also wahrscheinlich schwer tun, seine Aussage zurückzuziehen. Das Foto, wenn es so schlecht ist, wie Du sagst, dient wohl kaum Deiner Entlastung.

Die Zeugenaussage wird zu einer Verurteilung reichen, wenn Du nicht deutliche Beweise zu Deiner Entlastung anführen kannst.

Du solltest die Sache also nicht zu locker angehen nach dem Motto:"Ich war's ja nicht, darum kann mir ja nichts passieren".

Die Verjährung tritt nach meiner Kenntnis ein, wenn ab Erlass des Bußgeldbescheides 6 Monate lang nichts passiert.

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Halter hat mich definitiv nicht als Fahrer angegeben, sondern nur angegeben, dass er nciht gefahren ist. Dann waren nette Herren mit dem Foto bei ihm und er hat gesgt, dass er Familienangehörige nicht belasten muss. Damit hat man sich zufrieden gegeben. Dann akm der Anhörungsbogen zu mir. Ich habe widersprochen. Dann kam die förmliche Amtszustellung. Wieder Widerspruch. Und nun der neue, nette Brief. Nachdem die drei Monate um sind, kann ich evtl. sogar die Fahrerin mit vor Gericht nehmen, sollte es zu einem Verfahren kommen.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#8
 Von 
Mero
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn der tatsächliche Fahrer keine Anhörung oder ähnliches Erhalten hat und zwischen Tat und Gerichtsverhandlung mindestens sechs Monate liegen kann man den tatsächlichen Täter mit zum Gericht nehmen. Dem kann dann tatsächlich nichts mehr passieren.

Mero

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Na toll. Ich habe heute eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen.
Zeugen, Sachverständige, Urkunden und sonstige Beweismittel wurden anscheinend nicht vorgelegt.
Ich bin jetzt wirklich neugierig.

1. Ist das Foto besch...eiden
2. War ich am Tattag nachweislich nicht am Tatort.

Mal sehen, ob der Richter vernünftiger ist als die Bußgeldstelle.

Was mich dazu interessiert:
1. Wer zahlt meine Fahrtkosten zur Verhandlung (ca. 60km)?
2. Wer ersetzt mir meinen Verdienstausfall?

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn Du freigesprochen wirst, dann die Staatskasse, wenn das Verfahren nur eingestellt wird (wird wohl so der Fall sein) dann Du.

gruß

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#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Frechheit. Also muss ich für die Dummheit des Staates aufkommen. Missfällt mir außerordentlich.

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#12
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Naja, du hättest ja mitwirken und den Fahrer benennen können! Das haste/wollteste nich!
Nun gibts halt ne Gerichtsverhandlung, pfff, DAS hast du ja auch so gewollt - nur der Satz "ich muss ja nicht... und die müssen mir ja..." reicht hier halt nicht aus "das böse Erwachen" kommt dann immer im Nachgang, wenn die Kosten "verteilt" werden....
Ok, dir "missfällt" das - mir würde es "missfallen", sollte der Steuerzahler (also auch meine Frau, ich.....)dafür "bluten"! ;) ;) ;)

Edit wg. Zappelfinger


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

-- Editiert von gustl am 22.04.2005 08:34:39

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#13
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

@Mahnmann

Wenn Du nachweislich zur Tatzeit am Tattat nicht im Auto saßest, dann nimm zwei Mann, die das bestätigen können mit zur Verhandlung und führe sie als präsente Zeugen ein. (mdl. Antrag beim Richter)
Ob Dir dann geglaubt wird, kann noch keiner sagen.
Jedoch wenn der Richter sagt, es sieht nicht gut aus für Dich, dann zieh den Widerspruch (trotz der Kosten) nicht zurück und bestehe auf einem schr. Urteil. Dann kannste in die Berufung gehen. (Begründung mit fehlerhafter Beweiswürdigung etc.)

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#14
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das dürfte ein Problem werden. Ich könnte meinen Kollegen anführen (In der Mittagszeit, in der ich angeblich geblitzt worden bin, habe ich ihn zur Mittagspause vertreten, wie jeden Tag). Wenn ich also am Tatort gewesen wäre (ist ja nur ca. 80-100 km von meiner Arbeit weg), dann wäre mein Arbeitsplatz für schätzungsweis 2 Stunden verwaist, weswegen mein Chef wahrscheinlich Amok gelaufen wäre. Allerdings kann ich ihn aus demselben Prolem nicht als Zeugen mitnehmen. Die Kollegen aus dem Verkauf können nicht unbedingt meine Anwesenheit bezeugen. Bleibt also Freund Computer.
Naja. Ich befrag mal meine Anwältin und schau dann weiter.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ach ja. Es kommt Bewegung in die Sache. Ich habe jetzt meine Anwältin mit der weiteren Vertretung beauftragt. Sie hat Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten beantragt.
Heute (ok. eigentlich gestern) kam ein Schreiben, dass das Gericht beabsichtigt, das Verfahren einzustellen. Allerdings mit der Folge, dass ich meine Auslagen selber tragen muss. Mal sehen, was meine Anwältin dazu schreibt.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
Das hätten die auch günstiger haben können. So eine Verschwendung meiner Steuergelder.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
crypto
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 7x hilfreich)

gratulation (auch wenn ein bisschen spät).
hätte früher nie geglaubt dass man sich einer bestrafung (trotzdem einem die täterin bekannt ist) durch solche art von gesetzeslücken leichter herauswinden kann, als, wenn man nicht schuld ist, aber aussage gegen aussage steht. obwohl da die gerechtigkeit nicht gesiegt hat, freue ich mich trotzdem für dich, weil du kleiner bürger dich erfolgreich gegen die staatswillkür zur wehr gesetzt hast. wie haben sie dich überhaupt als fahrer ermittelt?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
weil du kleiner bürger dich erfolgreich gegen die staatswillkür zur wehr gesetzt hast.


Freundlich formuliert: angreifbar!

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