wiederholter Nachweis von Cannabis im Straßenverke

18. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nordfries
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
wiederholter Nachweis von Cannabis im Straßenverke

Hallo,

am 08.03. wurde ich in einer Polizeikontrolle angehalten und auf Drogen untersucht. Da die Urinprobe positiv war, wurde eine Blutprobe genommen, deren Analyse ergab einen THC-Wert von 2,48 ng/ml. Es war aber schon 3 Tage her, dass ich Cannabis konsumiert hatte.

Dummerweise habe ich bereits am 05.10.2001 ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln geführt und wurde erwischt. Damals ergab die Blutprobe einen Wert 10,6ng/ml. Ich hatte damals meinen Führerschein freiwillig abgegeben, was dazu führte, dass ich ihn erst 9 Monate später wiederbekam. Das lag daran, dass ich erst so spät einen Termin für die MPU bekam.

Nun schreibt mich meine Ordnungsbehörde an und möchte, dass ich meinen Führerschein freiwillig abgebe und eine Verzichtserklärung unterschreibe. Ansonsten würde mir die Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung durch einen gebührenpflichtigen und rechtsmittelfähigen Bescheid entzogen.

Jetzt habe ich gelesen, dass bei Wiederholungstätern mit einem dreimonatigem Fahrverbot zu rechnen ist. Da ich aber beim ersten Mal schon neun Monate warten musste, weiß ich jetzt nicht, wie ich auf das Schreiben reagieren soll.

Zumal es diesmal ja wirklich schon länger her war, das ich konsumiert hatte.

Für hilfreiche Antworten möchte ich mich schon im Voraus bedanken!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die erste berauschte Fahrt anno 2001 ist vermutlich im VZR bereits getilgt. Mit Sicherheit lässt sich das allerdings nicht sagen, da die Tilgung auch gehemmt worden sein könnte. Das wäre dann der Fall, wenn Du Dir regelmäßig neue Punkte eingefahren haben solltest.

Sollte sie getilgt sein, dann giltst Du im Owi-Verfahren als Ersttäter. Dies hätte dann einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500€ zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen, Kosten für die Blutentnahme in Höhe von ca. 200€, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge.

Sollte die Tat von 2001 noch nicht getilgt sein würde das Bußgeld 1000€, die Gebühren 53,50€ und das Fahrverbot 3 Monate betragen. Alle anderen Folgen wie oben.

Das Schreiben, dass Du jetzt bekommen hast hat mit dem oben beschriebenen Owi-Verfahren mit dessen Folgen nichts zu tun. Es handelt sich um eine separates Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde. Für diese Behörde ist der erste Vorfall auch dann noch verwertbar, wenn die Sache im VZR bereits getilgt sein sollte. Somit ist der Behörde bekannt und verwertbar, dass Du mindestens 2x bekifft gefahren bist. Somit sin sowohl der mindestens gelegentliche (aufgrund der Werte wohl eher der regelmäßige) Konsum, als auch das mangelnde Trennungsvermögen erwiesen. Damit bist Du nach Ansicht des Gesetzgebers charakterlich nicht zum Führen von KFZ geeignet, und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

Der freiwillige Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist kostenlos. Dafür bleiben alle Punkte erhalten und es gibt kein Rechtsmittel.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist kostenpflichtig, es werden dafür alle Punkte gelöscht. Die Vergehen selbst verbleiben bis zu ihrer regulären Tilgung aber im VZR eingetragen. Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis kann man Rechtsmittel einlegen. Die Erfolgsaussichten liegen allerdings bei Null.

Eine Sperrfrist wird es nicht geben. Du kannst also jederzeit die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragen. Dann kommt wieder die Aufforderung zur MPU. Die zu Bestehen wird aber nicht einfach werden. Neben einer nachhaltigen Verhaltensänderung und mindestens 6 (eher 12) Monaten nachgewiesener Abstinenz bedarf es noch vielen anderen Voraussetzungen um die MPU bestehen zu können. Da ist eine gründliche Vorbereitung angesagt. Alternativ kannst Du DIch natürlich auch endgültige für das Kiffen und gegen die Fahrerlaubnis entscheiden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Nordfries,

ich denke auch, bei mehrmaligem Nachweis von Drogen im Straßenverkehr wird es schwierig. Entscheiden ist, on diese Frist schon getilgt ist, wie Freudenfeuer schon schrieb...

Bedenke, dass diese Urintests FREIWILLIG sind, das wird gern NICHT erwähnt. Hilft dir aber nix mehr, du hast sie abgegeben.

Und gerade wenn du schon eine MPU hinter dir hast, sieht es schlecht aus. Ich denke, hier wird es nicht einfach für dich...

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