zeitlich beschränkte Parkverbotszone innerhalb einer absoluten Parkverbotszone

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
zeitlich beschränkte Parkverbotszone innerhalb einer absoluten Parkverbotszone

Guten Tag,

ich habe vor kurzem in einer Straße geparkt und habe danach einen Strafzettel erhalten, ich denke das dieser Strafzettel nicht rechtens war. Ich habe Widerspruch eingelegt, allerdings wurde dieser abgelehnt.

Folgender Sachverhalt:

In der Straße gibt es einen Abschnitt in dem absolutes Halteverbot herrscht (Abschnitt ca. 20 Meter).
Innerhalb dieses Abschnitt gab es eine mobile Beschilderung für ein absolutes Halteverbot vom Datum X - Datum Y jeweils von 8.00-20.00 Uhr. (Abschnitt ca. 10 Meter)
Auf der mobilen Beschilderung war ein Richtungspfeil nur in eine Richtung angegeben.
Ich habe dann um ca. 20.15 (also nach der beschränkten Zeit) dort bis ca. 23.00 Uhr geparkt.
Ich habe zu diesem Zeitpunkt auch das erste mal in dieser Straße geparkt, so dass ich nicht wusste, dass dieses mobile und zeitlich beschränkte Halteverbot zusätzlich von einem absoluten Halteverbot "eingerahmt" ist.

Ich habe so auch im Widerspruch argumentiert, in der Antwort wurde mir geschrieben, dass das mobile und zeitlich eingeschränkte Halteverbot nicht relevant ist, weil ja die gesamte Zone ein absolutes Haltverbot ist und zeitlich nicht eingeschränkt. - Dann frage ich mich nur warum es überhaupt eine mobile Beschilderung gibt, die zeitlich eingeschränkt ist, wenn man dort eh nie halten darf.

Nach dieser Argumentationsweise, wäre ja auch jedes Baustellentempolimit ungültig wenn es in einer Zone liegt in der sonst schneller gefahren werden darf.

Ich hätte dort auch nicht geparkt, wenn ich gesehen hätte das dort noch eine weiter absolute Halteverbotsszone gewesen wäre. Allerdings hat auch der Pfeil auf dem Schild natürlich nur in eine Richtung gezeigt, so dass ich davon ausgegangen bin, dass dies der Start der zeitlich beschränkten Verbotszone ist und ich natürlich nicht weiter gesucht habe ob es noch weitere Verbotsschilder gibt.

Die Strafe sind nur 25€. Ich werde wohl nun bezahlen, obwohl ich der Überzeugung bin Recht zu haben. Mit mir haben außerdem noch 3 andere Fahrzeuge dort geparkt, die vermutlich dasselbe gedacht haben.

Beste Grüße und vielen Dank für die Einschätzung.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13100 Beiträge, 4249x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich heben sich Parkregelungen gegenseitig auf.
Aber mobile Parkverbote haben imho eine Besonderheit. Und zwar heben sie die normalen Regelungen nur in dem beschränkten Bereich auf. Danach gelten wieder die alten Schilder.
Es wäre auch seltsam, wenn beispielsweise ein umzugsbedingtes Verbot plötzlich die ganze Straße umdeklarieren würde.

Zitat:
Ich habe zu diesem Zeitpunkt auch das erste mal in dieser Straße geparkt, so dass ich nicht wusste, dass dieses mobile und zeitlich beschränkte Halteverbot zusätzlich von einem absoluten Halteverbot "eingerahmt" ist.
Irgendwie bist du doch aber dort hingekommen, und dabei vermutlich auch an Schildern vorbeigefahren. :???:
Wenn das alles richtig und ausreichend beschildert war, dann ist das Knöllchen meiner Ansicht nach rechtens.

Ich stimme aber zu, dass es etwas missverständlich ist, da hätte ich auch mit der Behörde diskutiert, in der Hoffnung, dass sie von einem Bußgeld absieht.

Zitat:
Dann frage ich mich nur warum es überhaupt eine mobile Beschilderung gibt, die zeitlich eingeschränkt ist, wenn man dort eh nie halten darf.
Vielleicht, weil der Aufsteller eine Sondergenehmigung dafür hat, genau innerhalb dieser mobilen Zone parken zu dürfen.
Oder einfach weil man es immer so macht (etwa zum Baumschnitt u.s.w.). Die damit beschäftigten Unternehmen fahren die Einsatzorte ein paar Tage vorher an und stellen Schilder auf, egal ob das nun im Einzelfall wirklich nötig ist oder nicht. Genehmigungen haben die auf dauer.

Stefan

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#2
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.


Zitat (von reckoner):
grundsätzlich heben sich Parkregelungen gegenseitig auf.
Aber mobile Parkverbote haben imho eine Besonderheit. Und zwar heben sie die normalen Regelungen nur in dem beschränkten Bereich auf. Danach gelten wieder die alten Schilder.
Es wäre auch seltsam, wenn beispielsweise ein umzugsbedingtes Verbot plötzlich die ganze Straße umdeklarieren würde.


Ich habe ja genau in diesem beschränkten Bereich geparkt in dem die mobilen Schilder standen.
Mir ist schon klar, dass außerhalb der mobilen Beschilderung dann wieder die anderen Schilder gelten. Ich habe aber nach 20.00 Uhr innerhalb der mobilen Beschilderung geparkt.
Ich versuche mal die Zone zu verbildlichen.

Absolutes Parkverbot = X
Absolutes Halteverbot 7-20 Uhr (mobil) = Y
Auto = Z
X --> Y --> Z <---Y<---X

Hoffe das ist verständlich. Wenn also die mobile Haltezone von 7-20.00 Uhr gilt, dürfte ich dort doch nach 20.00 Uhr parken? Oder gilt dann automatisch wieder die absolute Halteverbotszone?

Ich habe die Schilder leider tatsächlich nicht gesehen, weil ich aus der anderen Richtung kam und dann auf der Straße gewendet habe, als ich die Lücke entdeckt habe.

Vielen Dank!

Beste Grüße

-- Editiert von User am 25. Mai 2023 16:47

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45486 Beiträge, 16176x hilfreich)

Zitat (von Againstyou):
Wenn also die mobile Haltezone von 7-20.00 Uhr gilt, dürfte ich dort doch nach 20.00 Uhr parken?


So würde ich das auch sehen.

Zitat (von Againstyou):
Oder gilt dann automatisch wieder die absolute Halteverbotszone?


Nein, nach meiner Auffassung nicht

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#4
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4902 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, nach meiner Auffassung nicht
Nach meiner Aufassung schon. Warum sollte die Halteverbotszone dann aufgehoben sein? Die gilt weiterhin.

Anderes Beispiel: Autobahn mit Begrenzung auf 120 km/h. Auf einem Teilstück Begrenzung auf 80 km/h zwischen 7 h und 20 h. Dann darf man nach 20 h dort auch nur 120 km/h fahren und nicht 180 km/h.

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#5
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nach meiner Aufassung schon. Warum sollte die Halteverbotszone dann aufgehoben sein? Die gilt weiterhin.

Anderes Beispiel: Autobahn mit Begrenzung auf 120 km/h. Auf einem Teilstück Begrenzung auf 80 km/h zwischen 7 h und 20 h. Dann darf man nach 20 h dort auch nur 120 km/h fahren und nicht 180 km/h.


Ja das leuchtet ein.
In diesem Fall ist es halt ziemlich irreführend, weil dort 7.00-20.00 Uhr Halteverbot ausgezeichnet ist. Man geht natürlich davon aus, dass dann ab 20.00 kein Haltverbot mehr herrscht. Das Schild ist ja eigentlich komplett nichtig, weil ohnehin absolutes Haltverbot herrscht, da muss man ja nicht noch zusätzlich von 7.00 - 20.00 beschränken, man hätte das mobile Schild also gar nicht gebraucht.

Eine Uhrzeit Beschränkung macht ja auch nur dann Sinn, wenn man außerhalb der genannten Uhrzeit dann dort parken kann.

Auch die Argumentation der Stadt ist etwas seltsam. Dort heißt es dass das absolute Halteverbot quasi "höherwertig" ist und das mobile Halteverbot nicht zu werten ist.
Würde andersrum aber ja bedeuten das jedes mobile Verkehrsschild nichtig ist.

So wie du es beschreibst wirkt es aber schlüssiger.
Es sind im Endeffekt ja auch nur die 25€, also kein Beinbruch, man ärgert sich natürlich nur weil es so bescheuert ausgeschildert ist und dann Kohle damit gemacht wird.
Heißt in Zukunft bei mobiler Beschilderung, am besten nochmal die ganze Straße ablaufen und weitere Beschilderung checken.

Danke euch für den Input!

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13100 Beiträge, 4249x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Oder gilt dann automatisch wieder die absolute Halteverbotszone?
Imho ja. Die mobilen Schilder gelten in dieser Zeit als nicht existent.

Zitat:
Anderes Beispiel: Autobahn mit Begrenzung auf 120 km/h. Auf einem Teilstück Begrenzung auf 80 km/h zwischen 7 h und 20 h. Dann darf man nach 20 h dort auch nur 120 km/h fahren und nicht 180 km/h.
Andere Sachlage - wird aber durchaus kontrovers diskutiert.
Meine Auffassung ist da immer, dass man über Tempobegrenzungen nicht buchführen muss (es gibt ja nicht nur zeitliche Beschränkungen, sondern beispielsweise "bei Nässe" - und schon müsste man sich drei verschiedene Geschwindigkeiten merken).
Imho heben sich Tempobegrenzungen gegenseitig auf, also gilt nur das letzte Schild. Aber wie gesagt, es gibt da auch andere Meinungen.

Stefan

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111328 Beiträge, 38575x hilfreich)

Zitat (von Againstyou):
Dann frage ich mich nur warum es überhaupt eine mobile Beschilderung gibt, die zeitlich eingeschränkt ist, wenn man dort eh nie halten darf.

Die Antwort ist recht einfach ... irgendjemand - dem die örtliche Situation völlig unbekannt ist - hat diese Zone mitsamt der Beschilderung veranlasst.



Zitat (von Againstyou):
so dass ich nicht wusste, dass dieses mobile und zeitlich beschränkte Halteverbot zusätzlich von einem absoluten Halteverbot "eingerahmt" ist.

Zitat (von Againstyou):
und ich natürlich nicht weiter gesucht habe ob es noch weitere Verbotsschilder gibt.

Dummerweise sind Gerichte der Auffassung, dass es auch Autofahrern zumutbar ist, sich in einem gewissen Radius zu Fuß um das Kfz herum zu bewegen, um solche Schilder zu erkunden ("Erkundungspflicht").
Insofern wird man den Argumenten nicht weiterkommen.



Zitat (von Againstyou):
Nach dieser Argumentationsweise, wäre ja auch jedes Baustellentempolimit ungültig wenn es in einer Zone liegt in der sonst schneller gefahren werden darf.

Das ist Äpfel mit Birnen verglichen.



Zitat (von reckoner):
Meine Auffassung ist da immer, dass man über Tempobegrenzungen nicht buchführen muss

Richtig.
Das "muss" kommt da regelmäßig später, wenn dann die negativen Folgen eintreten ...



Zitat (von reckoner):
Imho heben sich Tempobegrenzungen gegenseitig auf

Schön wärs ... ist aber schlicht falsch.



Zitat (von reckoner):
Aber wie gesagt, es gibt da auch andere Meinungen.

Und wenn die anderen Meinungen vom Gesetzgeber / der Rechtsprechung kommen, dürften diese wohl relevanter sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1740 Beiträge, 268x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Meine Auffassung ist da immer, dass man über Tempobegrenzungen nicht buchführen muss (es gibt ja nicht nur zeitliche Beschränkungen, sondern beispielsweise "bei Nässe" - und schon müsste man sich drei verschiedene Geschwindigkeiten merken).
Imho heben sich Tempobegrenzungen gegenseitig auf, also gilt nur das letzte Schild. Aber wie gesagt, es gibt da auch andere Meinungen.


Es ist eigentlich recht einfach:
120 - 80 (bei Nässe) - 80 Ende (bei Nässe)

Wenn es trocken ist, gilt zunächst 120. die 80 "existieren" nicht und die 80 Ende ebenfalls nicht.
Wenn es aber nass ist, gilt zunächst wieder 120, dann greifen die 80 und (jetzt wird es interessant) die 80 Ende heben die Geschwindigkeitsbegrenzung auf, so dass man unbegrenzt (bei Autobahn) fahren darf.

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#9
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4902 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
ann greifen die 80 und (jetzt wird es interessant) die 80 Ende heben die Geschwindigkeitsbegrenzung auf, so dass man unbegrenzt (bei Autobahn) fahren darf.
Das ist m.E. falsch. Es gab schon diverse Diskussion hierzu und wie immer zwei unterschiedliche Meinungen.


-- Editiert von User am 26. Mai 2023 16:43

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13100 Beiträge, 4249x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn es trocken ist, gilt zunächst 120. die 80 "existieren" nicht und die 80 Ende ebenfalls nicht.
Und was ist wenn es nass wird (also anfängt zu regnen während man durch den Bereich fährt)? Oder wenn die Zeit abläuft?

Oder mal ein anderes Beispiel: In München steht ein 80 km/h bei Nässe, und das wird nicht aufgehoben. Es gibt zahlreiche weitere Geschwindigkeitsregelungen, und diese werden auch wieder aufgehoben (aber niemals mit VZ 282). Wie schnell darf man nun in Frankfurt fahren wenn es (dort) regnet?

Ich sag ja auch nicht, dass es dann nicht eindeutig ist. Sondern nur, dass nicht verlangt werden kann, sich das alles zu merken.
Es gibt da beispielsweise Vorgaben, wie viele Schilder maximal an einem Mast hängen dürfen, und das geht in die gleiche Richtung (wie viel kann und muss ein Verkehrsteilnehmer wahrnehmen und behalten).

Beim Parken - darum ging es ja hier eigentlich - sind die Anforderungen übrigens geringer, da darf es auch etwas längere Texte, Einschränkungen oder mehrere Zeiträume geben. Schließlich hat man da Zeit (bzw. muss sie sich nehmen), um es richtig einzuordnen.

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111328 Beiträge, 38575x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und was ist wenn es nass wird (also anfängt zu regnen während man durch den Bereich fährt)?

Dann gilt logischerweise "bei Nässe".



Zitat (von reckoner):
In München steht ein 80 km/h bei Nässe, und das wird nicht aufgehoben.

Das ist - mal wieder - schlicht falsch.
Mangelhafte Kenntnisse der StVO bedeuten nicht, das es nicht aufgehoben wird.
Aber dann müssen Leute mit solchen Kenntnissen halt damit leben, bei Nässe immer 80 km/h fahren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4902 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-bin-geblitzt-worden-nach-einer-baustelle-wie-lange-gilt-ein-geschwindigkeitslimit_107409.html

Ein weiteres Beispiel sind Wanderbaustellen auf der Autobahn: Hier wird zumeist eine Spur gesperrt und die zulässige Geschwindigkeit mit dem Gefahrzeichen 123 (Arbeitsstelle) kombiniert. Hat man die Baustelle passiert, gilt wieder die zuvor geltende Geschwindigkeit. Achtung: Galten zuvor 120 km/h, gelten auch nach der Baustelle (zum Beispiel statt 60 km/h) wieder die 120 km/h. Offen ist die Strecke erst wieder, wenn hier ein Zeichen 282 (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote) folgt.

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#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1740 Beiträge, 268x hilfreich)

Wenn man am Schild vorbeigefahren ist als es trocken war, galt es nicht. Allerdings gülte dann auch das 80-Ende-Bei-Nässe nicht, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung eben nicht 80 sondern woandes wäre.

Und ansonsten: Jedes neue geltende(!) vMax-Schild hebt die alte Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Es gibt keine verschachtelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Anderes Beispiel:
Bundesstraße, dann 70, dann Gefahrenzeichen-Kurve mit 50, dann 20km nichts mehr.
Nach der Kurve gilt dann wieder 100, weil die 50 die 70 aufhebt und das Ende der Gefahrenstelle hebt wiederum die 50 auf.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13100 Beiträge, 4249x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn man am Schild vorbeigefahren ist als es trocken war, galt es nicht.
Interessante Sichtweise.

Sehe ich aber nicht so (oder ich hab dich fasch verstanden).
Wenn es anfängt zu regnen gilt die Beschränkung, und wenn es wieder trocken ist entfällt sie - und zwar auch während der Fahrt (man kann ja auch eine Pause machen). Alles andere würde zu zwei Parteien führen, die eine darf schnell fahren und die andere nicht; und das ist sicher nicht vorgesehen.
Imho muss man sich solche Begrenzungen merken, und genau das ist ja mein Argument: Das darf nicht ausarten.

Zeitlich ist es ebenso. Beispielsweise bedeutet ein VZ 250 mit ZZ "22:00 bis 6:00 Uhr", dass auch tagsüber eingefahrene Autos in der Nacht nicht mehr bewegt werden dürfen.

Zitat:
Allerdings gülte dann auch das 80-Ende-Bei-Nässe nicht, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung eben nicht 80 sondern woandes wäre.
Aber trotzdem ist das Ende-Schild doch eine neue Geschwindigkeitsregelung (eben auf 50, 100 oder Richtgeschwindigkeit, je nach dem). :neck:

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4902 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Jedes neue geltende(!) vMax-Schild hebt die alte Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Es gibt keine verschachtelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Zitat (von bostonxl):
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-bin-geblitzt-worden-nach-einer-baustelle-wie-lange-gilt-ein-geschwindigkeitslimit_107409.html

Ein weiteres Beispiel sind Wanderbaustellen auf der Autobahn: Hier wird zumeist eine Spur gesperrt und die zulässige Geschwindigkeit mit dem Gefahrzeichen 123 (Arbeitsstelle) kombiniert. Hat man die Baustelle passiert, gilt wieder die zuvor geltende Geschwindigkeit. Achtung: Galten zuvor 120 km/h, gelten auch nach der Baustelle (zum Beispiel statt 60 km/h) wieder die 120 km/h. Offen ist die Strecke erst wieder, wenn hier ein Zeichen 282 (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote) folgt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1361 Beiträge, 293x hilfreich)

Das Thema der Änderung von Geschwndigkeitsbegrenzungen ist hier
https://www.stvo2go.de/geschwindigkeitsbeschraenkung-aufhebung/
recht gut erklärt.

Für die Ausgangsfrage kann man die Regelungen sinngemäß übernehmen.
In den Zeiten des Zusatzschildes gilt das "lokale" Halteverbot.
Außerhalb der Zeiten der Zusatzschilder das "globale" Streckenverbot.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111328 Beiträge, 38575x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Es gibt keine verschachtelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Dummerweise sehen das der Gesetzgeber und auch Gerichte ganz anders ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1740 Beiträge, 268x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Beispielsweise bedeutet ein VZ 250 mit ZZ "22:00 bis 6:00 Uhr", dass auch tagsüber eingefahrene Autos in der Nacht nicht mehr bewegt werden dürfen.

Das ist aber (im Gegensatz zur Geschwindigkeitsbegrenzung) gerade kein Streckenverbot.

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