zu breite Fahrzeuge auf kleiner Strasse

30. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
wftg1780
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
zu breite Fahrzeuge auf kleiner Strasse

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Auf der gemeindeeigenen Strasse die zu unserem abgelegenen Wohngebiet führt werden die landwirtschaftlichen Fahrzeuge immer größer.

Die Strasse hat eine Breite von 3,1m, die Ränder sind bei Regen nicht zu befahren, da man dann sofort einsinkt. Die Strasse ist in beiden Fahrtrichtungen zu befahren.

Die Schlepper mit Hänger haben eine Gesamtbreite von 2,5 bis 2,8m. Dürfen diese eigentlich auf die kleine Strasse rauf?

Weiterhin hab ich eine Frage zu den zulässigen Gesamtgewichten, ich hab mir die Herrstellerdaten zu einem Schlepper und dem angekoppelten Hänger angeschaut und komme auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 54t. Brauchen die keine Schwertransportgenehmigung für solche Gespanne?

Vielen Dank.
thomas

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ein Verbot, das bestimmte Fahrzeuge Straßen nicht benutzen dürfen, kann nur dich Verkehrszeichen angeordnet werden in diesen Fall das Zeichen 264.
Das Gewicht sind in § 34 StVZO aufgeführt.

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-- Editiert andreas124 am 30.09.2011 13:19

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#2
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

quote:
Dürfen diese eigentlich auf die kleine Strasse rauf?


Grundsätzlich darf alles auf allen Straßen fahren, was für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen ist. Wenn dein verbreiterter Lamborghini mit 2,56m TÜV-zugelassen ist, darfst du den auch auf einer Straße fahren, die 2,40m breit ist (oder einer mehrspurigen Straße, bei der die Spuren 2,40m breit sind).



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#6
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Da sind so Schildchen an den Fahrzeugen - Nummerschilder genannt - die bedeuten das die Fahrzeuge zugelassen sind - dazu braucht selbst der Bauer TÜV - daher dürfen Sie auf öffentlichen Straßen fahren.

Was stört denn, das auf dem Land auch Landwirtschaft ist :-)

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#7
 Von 
wftg1780
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stört, wenn man in die eine Richtung will und die Kumpel in die Andere.

Da die Strasse nicht breit genug ist um sich zu passieren, fährt man dann als PKW ohne Anhänger mal schnell 200 bis 300m Rückwärts durch die Kurven. Schön zugewachsen ist das auch alles und wenn Sie das erstemal hinter sich die Vollbremsung des nachfolgenden PKW hören, überlegt auch der ländlichste Bewohner mal ob das alles so sein kann.

Aus meiner Fahrunterweisung bei der Feuerwehr war mir noch so, daß es abhängig von der Strassenbreite ist, wie breit das nutzende Fzg. sein darf.

Aber trotzdem vielen Dank

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

:respekt:

quote:
Aus meiner Fahrunterweisung bei der Feuerwehr war mir noch so, daß es abhängig von der Strassenbreite ist, wie breit das nutzende Fzg. sein darf.


Vieleicht wollten die vermeiden, dass jemand mit einem 2,60 m breiten Feuerwehrauto durch eine Gasse mit 2,40m fährt ??

Grundsatz somit fahre nie mit einem Auto durch eine Gasse, die schmaler als das Auto breit ist.

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
und wenn Sie das erstemal hinter sich die Vollbremsung des nachfolgenden PKW hören, überlegt auch der ländlichste Bewohner mal ob das alles so sein kann
Dieser ländliche Bewohner sollte sich dann eher mal überlegen, ob er nicht mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist, oder ob er unaufmerksam fährt...

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#10
 Von 
wftg1780
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt wird es albern.



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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Nein, keineswegs! Ich wohne selber auf dem Land in einem 300 Leute Dorf. Bei uns passiert das von dir genannte täglich.

Ich selber musste vorhin rund 150m zurücksetzen weil ein GLS Transporter mir entgegen kam, aber was ist da schon dabei, man macht es und gut ist. Diese Strassen gehören bei uns nichtmal mehr ins Dorf, man dürfte also sogar 100Km/H darauf fahren, aber keiner macht das, weils einfach unangepasst wäre!

Du schreibst etwas von einer Vollbremsung eines nachfolgenden PKW's. Wenn man mit einem Auto zurücksetzt in einer kurvigen Strasse, die auch noch etwas enger ist, fährt man bestimmt nicht schnell, aber auf jeden Fall wohl langsamer als wie wenn man vorwärts fahren würde. Da du jetzt schreibst, ein nachfolgendes fahrzeug muss eine derartige Vollbremsung hinlegen, wenn Jemand rückwärts fährt, wie sieht es dann erst aus, wenn zwei Fahrzeuge forwärts aufeinander zufahren? Dann wird nach deiner Schilderung eine Vollbremsung beider Fahrzeuge nicht mehr ausreichend sein.

Nimm es einfach hin, der Bauer mit seinem Gerät hat die gleichen Befugnisse diese Strasse zu befahren. Bauern allgemein haben es schon schwer genug, da muss man es ihnen nicht noch unnötig schwerer machen...

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#12
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

Zwischen vielen Dörfern gibt es "Landstraßen", deren Breite kaum für zwei normale Autos ausreicht. Kommt ein Bus, ist schon Ende Gelände. Das bedeutet aber nicht, daß der Bus dort nicht fahren darf. So einfach ist das.

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#13
 Von 
uua123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Nimm es einfach hin, der Bauer mit seinem Gerät hat die gleichen Befugnisse diese Strasse zu befahren. Bauern allgemein haben es schon schwer genug, da muss man es ihnen nicht noch unnötig schwerer machen...


Eine vorhin erlebte Situation scheint mir zu diesem alten Thema zu passen, meine Frage dazu möchte ich aber schon mal vorwegnehmen: wer muss denn in dem Fall zurück fahren und dafür sorgen, dass der Entgegenkommende weiter fahren kann?
Ich frage nicht nach dem, was sinnvoll, ökonomisch usw. ist sondern was im Zweifelsfall rechtlich festgelegt ist (dies ist ja nicht selten unterschiedlich). Man könnte die Situation ja etwas verallgemeinern: auf einer engen Straße ohne Mittellinie kommt einem ein Fahrzeug entgegen welches breiter als die halbe Straßenbreite ist und ein gefahrloses Aneinandervorbeifahren an dieser Stelle verhindert. Wer muss dann Platz machen? Ich würde sicher einem Bus, einem LKW, auch einem landwirtschaftlichen Fahrzeug (sofern es keine Alternative hat als diese Straße zu nutzen) versuchen, Platz zu machen. Aber warum sollte ich dies immer machen, wenn mir z.B. ein dicker SUV an einer Stelle entgegen kommt, an der zwei Fahrzeuge mit der Breite meines Fahrzeugs problemlos aneinander vorbei fahren könnten?

Mein heutiges Erlebnis, welches diese Fragen auslöste, war Folgendes: wir haben in der Ortsdurchgangsstraße eine relativ enge Stelle. Zwei durchschnittlich breite Fahrzeuge können dort aneinander vorbei fahren. Heute kam mir ein großer Traktor mit noch größerem Anhänger entgegen. Obwohl ich es eilig hatte, habe ich versucht Platz zu machen und bin ein paar Meter zurück gefahren. Dahinter kamen auch weitere Fahrzeuge. Am rechten Fahrbahnrand sind dort in den Hofeinfahrten ein paar Steine an denen ich schon gesehen habe, wie ein anderes Fahrzeug bei einem Ausweichversuch sich den Unterboden aufriss. Ich bin also vorsichtig eng an die Bordsteinkante gefahren aber nicht auf die Hofeinfahrt gefahren. Der Traktorfahrerin hat dies anscheinend zu lange gedauert oder sie hat den Platz falsch eingeschätzt. Jedenfalls fuhr sie schon weiter, auch wenn ich noch nicht davon ausging, dass ausreichend Platz vorhanden war. Der Traktor selbst passierte unser Auto auch problemlos, von dem Anhänger klatschte (wahrscheinlich ein Gummiteil) gegen unseren linken Außenspiegel so dass dieser einklappte und ich nachher auch (weitgehend entfernbare) Spuren darauf sehen konnte. Ich hupte noch in der Annahme, dass die Fahrerin anhalten und zumindest nachsehen würde, ob ein Schaden entstanden ist. Dies tat sie aber nicht sondern fuhr weiter. Ich konnte erst 2-3 Minuten später drehen da viel Gegenverkehr kam. Am Ortsausgang kann man in 3 Richtungen fahren und ich hatte wohl die falsche Richtung gewählt so dass ich den Traktor nicht mehr gesehen habe. Es war jedenfalls niemand aus unserem Ort. Es bestand auch keine Notwendigkeit, die Ortsdurchgangsstraße zu benutzen. Sie hätte auch etwas außerhalb durch ein Wohngebiet fahren können, wo es keine solche Engstelle gibt.
Ich bin halt sauer dass die Fahrer der Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Breite das Problem verursachen, in der Regel davon ausgehen, dass andere es lösen und mich würde daher interessieren, welche rechtlichen Regelungen es dafür gibt.

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von uua123):
welche rechtlichen Regelungen es dafür gibt.


§ 1 StVO

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