zu schnell! - zu unrecht beschuldigt

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Zeilinger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
zu schnell! - zu unrecht beschuldigt

Hallo liebe Experten,
ich hätte da folgendes Gedankenexperiment zum Grübeln ;-) :
Person A und B mieten sich für einen Tag ein Auto.
Als potenzielle Fahrer werden beide Personen eingetragen, sodass A und B theoretisch fahren könnten.
Nach 2 Monaten bekommt A Post vom Landkreis XYZ mit dem Betreff "Anhörung des Betroffenen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige".
In dem Brief wird die Person A mit falschem Vornamen angeschrieben (die übrigen Daten stimmen, Anschrift Nachname..ABER falscher Vorname).
In dem Schreiben wird der Person A vorgeworfen mit 121 km/h in einer 100er Zone gefahren zu sein. Auf der Rückseite wird A gebeten sich zum Vorwurf zu äußern. Die Person A weiß, dass sie es definitiv nicht war.
Die Person auf dem abgebildeten Blitzfoto kann die A aber nicht genau identifizieren. Person B wurde jedoch nicht angeschrieben. Es bleibt aber anzumerken, dass das Nummernschild mit dem des Mietwagens übereinstimmt.
Es könnte sein, dass jemand aus der Familie von A oder B (ABER nicht A oder B) sich heimlich den Schlüssel geschnappt hat (Mietwagen war ein Fahrzeug der oberen Klasse, also für den einen oder anderen vielleicht eine Sünde wert) und gefahren ist (ohne Versicherungsschutz, da nicht als potenzieller Fahrer aufgenommen).
Person A wird den Vorwurf natürlich von sich weisen, hat aber Angst, dass das Ganze negative Nachwirkungen haben könnte.
Meine Frage nun:
Hat A etwas zu befürchten und wie geht es weiter wenn A den Vorwurf von sich weist?

Grüße,
Zeilinger






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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
ohne Versicherungsschutz, da nicht als potenzieller Fahrer aufgenommen


Das gilt nur für das Vertragsverhältnis mit der Mietwagenfirma, so dass der Mieter nach einem Schaden in Regress genommen werden könnten. Strafrechtlich liegt kein Fahren ohne Versicherungsschutz vor.

quote:
Hat A etwas zu befürchten und wie geht es weiter wenn A den Vorwurf von sich weist?


Wenn A den Vorwurf abstreitet und keinen Fahrer benennt, dann versucht die Polizei, den Fahrer zu ermitteln. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
a) Du erhälst eine Vorladung zur nächsten Polzeidienststelle
b) Eine Polizeistreife kommt mit dem Originalfoto (im Regelfall besser als das mitgeschickte) vorbei und versucht den Fahrer zu indentifizieren. Wenn Du den Fahrer nicht erkennst, kann das auch durch Nachfragen in der Nachbarschaft erfolgen
c) Es erfolgt ein Abgleich mit den Passfotos der unter der gleichen Anschrift gemeldeten Hausbewohner

Wenn trotz dieser Bemühungen der Fahrer nicht identifiziert werden kann, dann droht A eine Fahrtenbuchauflage, damit er beim nächsten Mal nicht auf sein Erinnerungs- und Erkennungsvermögen angewiesen ist.



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