Hallo liebe Leute,
ich hatte vor einigen Tagen einen Auffahrunfall, sprich meine Vollkaskoversicherung muss dafür aufkommen.
Das ist mein 2. Schaden an der Frontseite. 2010 hatte ich den ersten Unfall und habe den Schaden eigenständig beseitigt, die Ersatzteile habe ich mir übr das Internet bestellt.
Also dieser Schaden wurde vollständig beseitigt!
Nun hat mich meine Versicherung kontaktiert und mich gebeten, diesbezüglich Rechnungen einzureichen, da dieser EIN Frontschaden ja schon bezahlt wurde.
Leider habe ich keine Rechnungen mehr, sprich wüsste nicht wie ich es Nachweisen soll, ich hätte nur Zeugen.
Kann die Versicherung den 1. Frontschaden gegenrechnen bzw. nicht auszahlen?
Bin ich in der Nachweispflicht?
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar!
Vielen Dank!!
2. Frontschaden KFZ-Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo Soner Bee!
Ja, Sie sind in der Nachweispflicht, das ergibt sich allein schon aus § 31
und 34 VVG
u.a..
Sollte der Versicherer an der Schadenschilderung zweifeln, und können keine Belege vorgelegt werden, ist der Versicherer ggf. von der Leistung befreit. Dann müssten Sie eventuell mit geringer Erfolgsaussciht klagen.
Der Versicherer will offensichtlich prüfen, wie der Zustand vor dem 2. Schaden war, um die Schadenhöhe (2. Schaden) zu bemessen.
Glaubhafte Zeugen können in Ihrem Fall nicht schaden.
Was kann sonst noch helfen?
War der Wagen vielleicht mal zwischendurch bei einer Hauptuntersuchung (TÜV etc.), oder in einer Werkstatt zur Wartung? Deren Berichte könnten ggf. weiterhelfen.
Oder Sie könnten versuchen, die Verkäufer der "Internet-Ersatzteile" zu kontaktieren. Gewerbliche Verkäufer haben wahrscheinlich noch Rechnungskopien. Auch das wäre ein Indiz. dafür, dass der Wagen nach dem 1. Schaden repariert wurde.
Viel Erfolg!
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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
(Bill Cosby)"
-- Editiert in.sure.ace am 20.09.2012 13:22
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