5-Jahres-Vertrag bei Haftpflichtvers.

27. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
ZisMi81
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
5-Jahres-Vertrag bei Haftpflichtvers.

Ich habe mal eine Frage, ist es eignetlich erlaubt, von vornherein einen 5-Jahres-Vertrag abzuschließen aus dem man dann nachher nicht mehr rauskommt?
Danke für die Posts!

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Tag,

ja, das ist erlaubt. Im Antragsformular ( um welche abgeschlossene Versicherungssparte handelt es sich ? Unfall, Hausrat, Haftpflicht )werden Ihnen Laufzeiten von 1, 3 und 5 Jahren vorgelegt.
Sie haben sich mit Ihrer Unterschrift für die Laufzeit von 5 Jahren entschieden.
Daran müssen Sie sich halten.

Vielleicht kann man Ihnen doch noch weiterhelfen. Zu welchem Datum haben Sie den Vertrag unterschrieben ?
Wann kam der Versicherungsschein ?
Ich meine das wegen Ihrem Widerrufsrecht.

Ferner können Sie außerordentlich nach einem regulierten Versicherungsfall kündigen.

Es bedarf daher weiterer Infos Ihrerseits.

Grüße
nwg 100

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13106 Beiträge, 4454x hilfreich)

Das Sonderkündigungsrecht gilt bei jedem gemeldeten Schaden, unabhängig davon, ob reguliert wurde oder nicht. Widerrufsrecht beträgt 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheines. Ansonsten ist der Antwort von nwg 100 nicht hinzu zu fügen.

Gruß,

Axel

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