Ich habe mal eine Frage, ist es eignetlich erlaubt, von vornherein einen 5-Jahres-Vertrag abzuschließen aus dem man dann nachher nicht mehr rauskommt?
Danke für die Posts!
5-Jahres-Vertrag bei Haftpflichtvers.
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Guten Tag,
ja, das ist erlaubt. Im Antragsformular ( um welche abgeschlossene Versicherungssparte handelt es sich ? Unfall, Hausrat, Haftpflicht )werden Ihnen Laufzeiten von 1, 3 und 5 Jahren vorgelegt.
Sie haben sich mit Ihrer Unterschrift für die Laufzeit von 5 Jahren entschieden.
Daran müssen Sie sich halten.
Vielleicht kann man Ihnen doch noch weiterhelfen. Zu welchem Datum haben Sie den Vertrag unterschrieben ?
Wann kam der Versicherungsschein ?
Ich meine das wegen Ihrem Widerrufsrecht.
Ferner können Sie außerordentlich nach einem regulierten Versicherungsfall kündigen.
Es bedarf daher weiterer Infos Ihrerseits.
Grüße
nwg 100
Das Sonderkündigungsrecht gilt bei jedem gemeldeten Schaden, unabhängig davon, ob reguliert wurde oder nicht. Widerrufsrecht beträgt 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheines. Ansonsten ist der Antwort von nwg 100 nicht hinzu zu fügen.
Gruß,
Axel
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