AIG Wüba Unfallversicherung kündigt

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)
AIG Wüba Unfallversicherung kündigt

Meine Unfallversicherung hat mir gekündigt weil ich umgezogen bin. Obwohl ich einen weiteren Vertrag habe, mit der neue Adresse und eine Einzugsermächtigung (die auch benutzt wurde). Waren die doch zu doof den ersten Vertrag zu verknüpfen. Dann mahnten Sie an, kündigten (an die alte Adresse mit Rückläufern) und nach einem 1/2 Jahr kam das Inkasso : 10 Euro Forderung + 100 Inkasso. Die haben dann die Adresse herausgefunden.

Muss ich jeder Abteilung die neue Adresse mitteiilen, jeder Abteilung ne eigene Inkassovollmacht gehen. Am besten für jedes Jahr , damit Sie das auch alles zuordnen können.

Kann jemand sagen ob ein 30 Jahre alter Vertrag besser ist als ein neuer bei einer Unfallversicherung. Lohnt es sich den alten Vertrag wiederzubekommen.?

Das die gekündigt haben und eine Endabrechnung erstellt haben enstand dann eine neue Forderung. Muss die zugestellt werden, reicht es die an die offensichtlich falsche Adresse zu senden um fällig zu sein.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Können die Kündigen an eine Adresse von der Sie wissen das Sie falsch ist

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Können die Kündigen an eine Adresse von der Sie wissen das Sie falsch ist

Das die es können, sieht man doch daran, das sie es offenbar gemacht haben?



Zitat (von DumitruKurier):
Kann jemand sagen ob ein 30 Jahre alter Vertrag besser ist als ein neuer bei einer Unfallversicherung.

Ein Fachmann nach Sichtung der vertraglichen Uterlagen sollte das können.



Zitat (von DumitruKurier):
Meine Unfallversicherung hat mir gekündigt weil ich umgezogen bin.

Der Schilderung nach nicht.
Sondern weil man die Adresse offenbar nur für einen Vertrag umgestellt hat und die fälligen Beiträge nicht mehr gezahlt wurden da die Sendungen unzustellbar waren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Besten Dank für die Zusammenfassung.

1. Ein Kündigung die man an eine offensichtlich falsche Adresse senden (Mahnung kam ja zurck) gilt also ?
Bedarf die Kündigung nicht der Zustellung

Zitat:
Sondern weil man die Adresse offenbar nur für einen Vertrag umgestellt hat und die fälligen Beiträge nicht mehr gezahlt wurden da die Sendungen unzustellbar waren.


Etwas wirr ?

Harry früher warst du besser

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Zitat:
Sondern weil man die Adresse offenbar nur für einen Vertrag umgestellt hat und die fälligen Beiträge nicht mehr gezahlt wurden da die Sendungen unzustellbar waren.


Was ist daran wirr? Ein Komma vergessen, ja mei....

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Hilft aber nicht

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Hilft aber nicht


Antworten, die Deinen Vorstellungen entsprechen, aber nicht den Rechtsnormen entsprechen, helfen Dir noch weniger.

Zitat (von DumitruKurier):
Bedarf die Kündigung nicht der Zustellung


Nein, bei Versicherungsverträgen und Umzug oder Namensänderung reicht ein Einschreiben an die letzte bekannte Adresse.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich habe aber meine "neue" Adresse mitgeteilt, zudem ich mit denen einen weiteren Vertrag abgeschlossen habe. Die Adresse war denen bekannt - sie waren nur zu doof die Daten zu verknüpfen

-- Editiert von DumitruKurier am 13.02.2018 23:20

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Die Adresse war denen bekannt

Irrelevant



Zitat (von DumitruKurier):
sie waren nur zu doof die Daten zu verknüpfen

Da man die Adresse offenbar nur für einen Vertrag umgestellt hat, waren sie dazu auch gar nicht berechtigt. Im Gegenteil, man war verpflichtet im alten Vertrag die alte Adresse zu belassen.



Zitat (von DumitruKurier):
Gibts dazu auch eine Quelle in irgendeinem Gesetz.

§ 13 VVG - Änderung von Anschrift und Name


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
Da man die Adresse offenbar nur für einen Vertrag umgestellt hat, waren sie dazu auch gar nicht berechtigt. Im Gegenteil, man war verpflichtet im alten Vertrag die alte Adresse zu belassen.


Danke für die Quelle - da steht nichts von "melden Sie jeden Vertrag extra"

Aber "§ 13 VVG " finde ich nett !

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Wenn der Versicherung die neue Anschrift bekannt war, dann ist weder die Kündigung noch die Inkassoforderung berechtigt.

Eine Kündigung, die an eine Anschrift versendet wird, von der man weiß, dass der Vertragspartner dort nicht wohnt, gilt nicht als zugestellt. Es ist dann zumutbar, über eine EMA-Abfrage die neue Anschrift herauszufinden.

Die Kündigung ist daher unwirksam, wenn sie nie zugestellt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Antwort würde mich zwar jetzt freuen, aber dein 2 Teil widerspricht dem §13VVG. Versicherungen haben wohl ne gute Lobbyarbeit, die können auch an unbekannte Adressen kündigen. Warum auch immer der Gesetzgeber denen das so nett gemacht haben. Ich wurde zu einem mir unbekannten Termin gekündigt und muss einen mir unbekannten Rest-Betrag bezahlen. Aber darauf 100 Euro Inkassokosten

Den ersten Teil sehe ich wie du. Wenn der Versicherung bekannt war können sie sich die Inkassokosten in die Haar sch... Bei der Kündigung bin ich mir unsicher wie schnell die Kündigen können. Leider habe ja bekanntermaßen weder die Rechnung noch die Kündigung und kann daher nicht sehen wann gekündigt wurde......ich hab nur ein Inkassoschreiben.

2x Hilfreiche Antwort

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