AbiParty. Veranstalterhaftpflicht.

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Totmak0r
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
AbiParty. Veranstalterhaftpflicht.

Hallo,

wenn man eine AbiParty macht und einen Raum mietet, wer muss für den Schaden aufkommen der durch dritte entsteht(Beschädigung von Tischen usw.)? Für sowas kommt doch eigentlich der Veranstalter auf, trotz einer Veranstalter- Haftpflichtversicherung.Gibt es eine Möglichkeit dieses zu versichern? Die veranstalter-H.Versicherung ist doch eher für sowas, wenn z.B. ein Gast über ein Kabel stolpert und sich dann was tut.
Muss man eigentlich auch bei einer AbiParty eine Vergnügungssteuer bezahlen?

mFg Alex

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Muss man eigentlich auch bei einer AbiParty eine Vergnügungssteuer bezahlen?


Eine WAS?


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ja, wenn dabei verdient (z.B. durch Verkauft von Eintrittkarten, Getränke u.ä.) wird.
Ggf kann man eine Befreiung beantragen, wenn die Party sich um einmalige Gelegenheits-
veranstaltung oder einen gemeinnützigen Zweck
handelt.

Die Stadtverwaltung : Gewerbeodnungs- und Steueramt geben Auskunft.

0x Hilfreiche Antwort

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