Ablehnung Haftpflichtschaden

28. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Meifler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung Haftpflichtschaden

Hallo,
vielleicht weiss einer Rat:
In meiner Mietwohnung, ich habe dort von April 2003 bis Juni 2004 gewohnt- stand eine Palme auf dem Parkettboden. Darunter war eine Auffangschale für überflüssiges Wasser. Diese hatte wahrscheinlich einen Haarriss. Das Wasser ist - ich weiß nicht über welchen Zeitraum- allmählich ins Parkett gelaufen. Bei der Wohnungsübergabe haben wir das dann festgestellt. Es hatte sich mittlerweile das Parkett etwas gehoben und es ist leicht schimmlig.
Auf Anraten habe ich das meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, die hat abgelehnt, mit der Begründung das sich dies aus dem § 4, bsatz 1, Ziffer 5 ergäbe. Diese besagt (habe ich aus dem Internet):
5. Haftpflichtansprüche der Haftpflichtversicherung aus Sachschaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.), ferner durch Abwässer, Schwammbildung, Senkungen von Grundstücken (auch eines darauf errichteten Werkes oder eines Teiles eines solchen), durch Erdrutschungen, Erschütterungen infolge Rammarbeiten, durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sowie aus Flurschaden durch Weidevieh und aus Wildschaden.
Wer kann mir mit einem Rat weiterhelfen, der Schaden beläuft sich auf 1500,-- Euro.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

stimmt...
allmählichkeitsschäden sind ausgeschlossen...

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#2
 Von 
adhocultra
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider sind - wie bereits oben beschrieben - sogenannte Allmählichkeitsschäden nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) ausgeschlossen. Mitterweile gibt es am Versicherungsmarkt jedoch auch eine Vielzahl von Anbietern, die diese Schäden über ihre besonderen Bedingungen mitversichern. Hilft Dir natürlich im aktuellen Fall nicht weiter, wird aber eventuell bei einem späteren Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Dich von Bedeutung sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Meifler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.
Habe ich denn die Mölichkeit, das über meine Hausratversicherung laufen zu lassen?
Bzw. welche Möglichkeit bleib mir.
Wer definiert eigentlicht allmählich, vielleicht war es ja auch nur einmalig, dass Wasser durchgelaufen ist.
Meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich noch?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hallo, toedti2000 und adhocultra haben Recht.
Deine Hausratversicherung tritt ein bei Feuer-Sturm-LEITUNGSwasserschäden und Enbruchschäden an DEINEM Hausrat, das trifft alles hier nicht zu. Das Parkett ist kein Hausrat, sondern gehört zum Mietgegenstand, es ist auch kein Leitungswasserschaden.
Hier hilft leider nur, selbst zu zahlen, ABER: Wie entstehen die meiner Meinung nach extrem hohen Kosten von € 1.500,-?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-369
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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